Hallo
ist es in Österreich oder Deutschland möglich, dass ein
österreichischer od. deutscher Führerschein ausgestellt wird,
wenn die Fahrlektionen und die Prüfungen dafür erfolgreich im
EU-Ausland absolviert wurden?
Für Deutschland gilt die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“, die den gesetzlichen Rahmen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis regelt. Dort wird für den Unterricht auf die „Fahrschüler-Ausbildungsordnung“ verwiesen. Weiterhin gibt es noch einige Gesetze und Verordnungen, die die Ausbildung und die Arbeit von Fahrlehrern und Ausbildungsstätten regeln.
Kann also die Ausbildung inkl. bestandener Prüfung aus dem
EU-Ausland im Inland vorgelegt werden und dann ein
Inland-Führerschein ausgestellt werden?
Nein.
Bitte, wenn möglich, um Begründung damit es nachvollziehbar
ist.
Für eine in Deutschland zu erwerbende Fahrerlaubnis benötigt man eine Ausbildung und Prüfung die nach den deutschen Gesetzen und Verordnungen abgelaufen ist, das ist im Ausland quasi nie gegeben - vielleicht im Einzelfall mal im Grenzgebiet.
(Ausser es ist ein nach dem deutschen Fahrlehrergesetz zugelassener Fahrlehrer, die praktische Ausbildung und Prüfung findet im vorgeschriebenen Maß auf deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstrassen statt und ein in Deutschland zugelassener Prüfer/Sachverständige führt die Prüfung durch.)
Also glücklicherweise keine Lücke im Regelungsappart, das die üblichen fahrunfähigen Nutzer ausnutzen könnten.
Grüße,
.L