Führerscheinprüfung vs Führerscheinausstellung verschiedene EU-Länder

Liebe Community,

ist es in Österreich oder Deutschland möglich, dass ein österreichischer od. deutscher Führerschein ausgestellt wird, wenn die Fahrlektionen und die Prüfungen dafür erfolgreich im EU-Ausland absolviert wurden?

Kann also die Ausbildung inkl. bestandener Prüfung aus dem EU-Ausland im Inland vorgelegt werden und dann ein Inland-Führerschein ausgestellt werden?

Bitte, wenn möglich, um Begründung damit es nachvollziehbar ist.

Hallo!

Nein, denn in Österreich oder Deutschland wird ein EU Führerschein ausgestellt und der gilt ohne Umschreibung auch wenn man später mal dauerhaft ins EU-Ausland umzieht.

Erfolgreiche Prüfung innerhalb EU = man erhält dort einen EU-Führerschein und der gilt dann in EU überall ohne weitere Maßnahmen .
Also was sollte man umschreiben ?

Ob man in Grenznähe etwa als Deutscher/deutscher Wohnsitz) in Österreich die Fahrschule besuchen kann und in Österreich auch die Fahrprüfung ablegen kann ?
Müsste klappen, ich sehe jedenfalls nicht warum nicht, wenn später die FS anerkannt sind.

MfG
duck313

Hallo,

Ob man in Grenznähe etwa als Deutscher/deutscher Wohnsitz) in
Österreich die Fahrschule besuchen kann und in Österreich auch
die Fahrprüfung ablegen kann ?
Müsste klappen, ich sehe jedenfalls nicht warum nicht, wenn
später die FS anerkannt sind.

Du solltest die Frage nochmals lesen. Ich habe den Eindruck, dass Du sie nicht richtig verstanden hast. Die Prüfung ist bereits abgelegt,

Hier geht es darum, ob Land A die abgelegte Prüfung aus Land B akzeptiert und anhand derer eine Fahrerlaubnis bescheinigt.

Ich bin bzgl. D skeptisch. Zwar würde ein Führerschein aus Österreich (unter Voraussetzungen) anerkannt werden (EU-Führerschein) und zum Führen eines entsprechenden Kfz. berechtigen. Aber die Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis ist nun einmal an Formalien gebunden. Diese sind mit dem Vorlegen einer Prüfungsbescheinigung nach dem Recht eines anderen EU-Landes IMHO nicht erfüllt.

An den Ersteller des Threads: Eine Anfrage bei der Behörde würde Licht in Dein Dunkel bringen :wink:. Es gibt sicher eine Verfahrenrichtlinie für solche Fälle.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_20…
[Da habe ich zwar nichts gefunden. Es ist aber die rechtl. Grundlage. Stand 2010. Hier kann sich also was geändert haben.]

Gruß
vdmaster

Hallo!

Warum beantragt er denn nicht im Land der „abgelegten Fahrprüfung“ die Ausstellung der Fahrerlaubnis ? Das wäre ja der Normalfall.
Bzw. warum hat er sie überhaupt dort vorgenommen, wenn er dort offenbar nicht seinen Wohnsitz hat ?
Und könnte man denn überhaupt ohne Wohnsitz dort die Fahrprüfung ablegen ?

Wie gesagt, der rechtmäßig ausgestellte EU-Führerschein wäre ohne Umschreibung innerhalb der EU gültig. § 28 der Fahrerlaubnisverordnung (in D).

MfG
duck313

In Deutschland = NEIN

Da wir in D ja in einer Pfründe-Sicherungsrepublik leben, gibt es für die Fahrerlaubniserteilung auch ein entsprechendes „Monopol“.

Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ist immer

a) eine theoretische

und vielfach auch noch eine

b)praktische Prüfung notwendig.

Diese muss vor einem anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.

Rein zufälligerweise sind diese bei den sogenannten Technischen Prüfstellen
(allgemein als TÜV bekannt) angesiedelt.

Rate mal,welches Interesse die daran haben…

„Offiziell“ wird man es natürlich mit den unterschiedlichen Prüfungsvorschriften begründen.

Und könnte man denn überhaupt ohne Wohnsitz dort die
Fahrprüfung ablegen ?

Das ist die einzig sachliche Frage zu diesem Thema! Kann man im EU-Ausland die theoretische und praktische Prüfung ablegen, ohne in diesem Land den Hauptwohnsitz zu haben? Oder verhindert die Wohnsitzregelung (185-Tage) schon ein Beginnen mit der Führerscheinausbildung?

Wenn dann die praktische Fahrprüfung in diesem Land bestanden wurde, kann man nach geltendem EU-Recht im eigenen Land (Inland) die Ausstellung eines Führerscheins beantragen?

Ich konnte im Führerscheingesetz nichts explizites dazu finden. Weiß jemand bescheid?

urlaub vom stammtisch? (owt)
oder was soll dieser blödsinn?

Kann man
im EU-Ausland die theoretische und praktische Prüfung ablegen,
ohne in diesem Land den Hauptwohnsitz zu haben? Oder
verhindert die Wohnsitzregelung (185-Tage) schon ein Beginnen
mit der Führerscheinausbildung?

lies die regelung, in der es steht:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=C…
Artikel7 punkt e)

daraus folgt imho: erteilung nur dort, wo man lange genug gewohnt hat. und: entscheidend ist der zeitpunkt der ausstellung, nicht der beginn der ausbildung.

Hallo,

Du hättest die Ausgangssituation, die die 185-Tage-Regelung beinhalten soll, anders formulieren sollen.

Gruß
vdmaster

1 Like

Ok, ich befürchte, dass hier nach wie vor Missverständnisse vorliegen. Ich probiere es anders:

Stellt euch vor: Person Max Mustermann (Deutscher) - hat noch keinen Führerschein - wohnt in Deutschland und wird seinen Wohnsitz auch nicht wechseln. Herr Mustermann fährt jetzt für 2 Monate ins EU-Ausland um dort Urlaub zu machen. In dem Ferienort gibt es eine Fahrschule und Herr Mustermann schreibt sich einfach ein und beginnt die Ausbildung *. Er besteht die theoretische Prüfung und nach dem Fahrtraining auch die praktische Prüfung! Jetzt nimmt er die Bescheinigung des Fahrprüfers, dass er die praktische Fahrprüfung erfolgreich abgeschlossen hat und fährt zurück nach Deutschland! In Deutschland geht Herr Mustermann zur zuständigen Behörde und beantragt die Ausstellung eines Führerscheins. Als Beweis für die abgeschlossene Ausbildung und Prüfung, legt er die Bescheinigung des Fahrprüfers vor.

Meine Frage… Ist das jetzt möglich?

Anmerkung:* Muss die 185-Tage Regelung (Wohnsitz) erfüllt sein, damit man überhaupt zur praktischen Fahrprüfung antreten darf oder nicht? Der Führerschein selbst wird Herrn Mustermann ja nicht im EU-Ausland, sondern in Deutschland ausgestellt.

Hallo,

ich empfehle dir ein Studium der einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen…

Um es kurz zu machen,der Staat hat die Aufgabe der Führerscheinprüfung
(Erteilung einer Fahrerlaubnis)
auf die sogenannten
" Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr"
übertragen (siehe KfSachVG).

Gemäß diesem Gesetz muß der Prüfer einer zugelassenen Organisation angehören und einer sogenannten Prüfstelle (in den alten Bundesländern der TÜV und in der ehemaligen DDR die DEKRA) angestellt sein.

Außerdem muss der Prüfer gemäß dem Gesetz zugelassen sein und über einen amtlichen Prüfausweis verfügen.

Das dürfte aber in fast keinem Fall von einem Ausländischen Prüfer erfüllt werden können.

Also muss die Prüfung in Deutschland noch einmal gemacht werden.

Dieses gilt für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.

Hallo,

wie ich es (stillschweigend) vermutet hatte, bist Du auf einer hypothetischen Lückensuche. Diese Lücke besteht nicht. Die abgelegte Prüfung wird so in D nicht akzeptiert werden.

Es gibt höchstwahrscheinlich keine Regelung im kompletten EU-Ausland, die einen ständigen Wohnsitz, der 185 Tage Bestand haben muss, als Grundlage für das Ablegen der Fahrprüfung voraussetzt.

Es gibt jedoch die bekannte Regelung, dass Personen die ihren ordentlichen Wohnsitz mindestens 185 Tage im Ausland hatten und dort einen Führerschein machten, diesen Führerschein in D umschreiben lassen können. Alles unter weiteren zu erfüllenden Voraussetzungen. Vgl. die bereits einschlägig mitgeteilten Links.

Gruß
vdmaster

Nö,Fakten…

In Westdeutschland hat der TÜV das Monopol…in Ostdeutschland die DEKRA.

Lies dir mal die Gesetze dazu durch,das nenne ich staatliche Einnahmensicherung.

Nö,Fakten…

na, dann lass mal sehen.

In Westdeutschland hat der TÜV das Monopol…in
Ostdeutschland die DEKRA.

Lies dir mal die Gesetze dazu durch,das nenne ich staatliche
Einnahmensicherung.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kfsach…
wo steht das was von tüv oder dekra? wie kommt es deiner meinung nach zu diesem angeblichen monopol? wie erklärst du, dass es die dekra überhaupt gibt? und wie erklärst du eigentlich, dass der tüv angeblich das monopol im westen besitzt, hier bei mir aber auch die dekra die prüfung abnimmt?

stammtisch, das ist deine ganze wissensquelle, du ‚experte‘

2 Like

Hallo

ist es in Österreich oder Deutschland möglich, dass ein
österreichischer od. deutscher Führerschein ausgestellt wird,
wenn die Fahrlektionen und die Prüfungen dafür erfolgreich im
EU-Ausland absolviert wurden?

Für Deutschland gilt die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“, die den gesetzlichen Rahmen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis regelt. Dort wird für den Unterricht auf die „Fahrschüler-Ausbildungsordnung“ verwiesen. Weiterhin gibt es noch einige Gesetze und Verordnungen, die die Ausbildung und die Arbeit von Fahrlehrern und Ausbildungsstätten regeln.

Kann also die Ausbildung inkl. bestandener Prüfung aus dem
EU-Ausland im Inland vorgelegt werden und dann ein
Inland-Führerschein ausgestellt werden?

Nein.

Bitte, wenn möglich, um Begründung damit es nachvollziehbar
ist.

Für eine in Deutschland zu erwerbende Fahrerlaubnis benötigt man eine Ausbildung und Prüfung die nach den deutschen Gesetzen und Verordnungen abgelaufen ist, das ist im Ausland quasi nie gegeben - vielleicht im Einzelfall mal im Grenzgebiet.

(Ausser es ist ein nach dem deutschen Fahrlehrergesetz zugelassener Fahrlehrer, die praktische Ausbildung und Prüfung findet im vorgeschriebenen Maß auf deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstrassen statt und ein in Deutschland zugelassener Prüfer/Sachverständige führt die Prüfung durch.)

Also glücklicherweise keine Lücke im Regelungsappart, das die üblichen fahrunfähigen Nutzer ausnutzen könnten.

Grüße,
.L

für Fahrerlaunisse bist du KEIN Experte

Es geht hier um die Führerscheinprüfung und da gibt es sehr wohl ein Monopol.

Siehe beim TÜV
http://www.tuv.com/media/01_presse_2/all_languages_p…

und bitte den Unterschied beachten zwischen Führerscheinprüfung und Hauptuntersuchung Fahrzeuge

Und hier von der zuständigen Bundesbehörde
http://www.bast.de/DE/FB-U/Publikationen/Veranstaltu…

für Fahrerlaunisse bist du KEIN Experte

das unterscheidet uns: du bist für gar nichts experte.

Es geht hier um die Führerscheinprüfung und da gibt es sehr
wohl ein Monopol.

du hast doch selber neben dem tüv die dekra genannt. weißt du nicht, was ein monopol ist?

aber weißt du was? diskutier allein weiter. außer stammtischparolen kommt hier ja doch nichts. deshalb:

PLONK!

lesen kannst du auch nicht…