Führerscheinumtausch Sehtest?

Bin mir jetzt nicht sicher ob das jetzt als Behörden oder Verkehrsrecht läuft. Ich schreibs mal hier.

Wie viele hier muss ich meinen Führerschein in einen neuen Kartenführerschein tauschen lassen. Den Antrag dazu habe ich beim Landratsamt Online gestellt.
die tage erhielt ich ein Schreiben daß anhand des mitgeschickten Passfotos erkannt wurde daß ich eine Brille trage, und daher in den neuen Führerschein die Tragepflicht für Brille eingetragen wird, obwohl im Originalführerschein keine Brille eingetragen ist.
wenn ich das nicht will, müsste ich bis 31.3. einen entsprechenden Sehtest vorbei bringen, die Kosten dafür hätte ich zu tragen.
Ich habe daraufhin meine Schwester die als Optikerin ein Geschäft hat, kontaktiert, ob da so ein Sehtest möglich ist.
Von Ihr habe ich dann erfahren, daß das Rechtlich nicht zulässig ist, nur aufgrund einer Annahme die durch das Passbild entsteht, eine Brillenpflicht in den Führerschein einzutragen. das hätte Sie auch mit ihrem Rechtsanwalt besprochen der ebenfalls dieser Meinung war.
ich möchte eigentlich keine Eintragung der Brillenpflicht, und sehe auch nicht ein, daß ich jetzt einen Sehtest bezahlen soll. Ich habe daher erstmal einen Anwalt kontaktiert, der aber aufgrund zu vieler Aufträge mitgeteilt hat, daß er die Sache nicht übernehmen kann.
Bevor ich jetzt von einem Anwalt zum nächsten renne, bis ich einen finde der da aktiv werden kann, hat vielleicht einer hier einen Tipp, mit welchen Paragraphen etc ich selbst Argumentieren kann, so daß ich erstmal selbst einen Brief hinschicke, und nicht sofort mit dem Anwalt kommen muss. Oder weiss jemand der rechtskundigen hier, wie dazu die Rechtslage genau aussieht?
Wär schön, wenn da jemand einen Tipp hätte, wie ich das am besten machen kann.

Hallo,

ich würde die Lektüre von § 12 Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung vorschlagen:

  1. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen. § 11 Absatz 5 bis 8 gilt entsprechend, § 11 Absatz 6 Satz 4 jedoch mit der Maßgabe, dass nur solche Unterlagen übersandt werden dürfen, die für die Beurteilung, ob Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, erforderlich sind.

Gruß
C.

4 Like

Aber ich möchte das! Ich will nämlich nicht von dir überfahren werden, auch nicht bei Dunkelheit und Regen, wenn du einmal ganz kurz unaufmerksam bist. Und mein Leben ist mehr wert (finde ich) als deine Unlust, dich an sinnvolle Vorgaben zu halten.

6 Like

Hallo.
So, jetzt mal Klartext. Brauchst du eine Brille zum Autofahren oder nicht? Will sagen: Siehst du mit Brille beim Autofahren besser als ohne? Wenn du dies mit „Ja“ beantwortest, dann trage auch bitteschön eine bei jeder Autofahrt. Dann ist es auch schlicht und ergreifend egal, ob das im Führerschein steht oder nicht. Glaubst du ich habe Lust, dass mir auf der Straße jemand entgegenkommt, der mich nur schlecht oder gar nicht sieht? Sollte dies nicht der Fall sein, dann mach doch diesen Sehtest. Das kostet doch nicht die Welt.
Gruß

8 Like

Wenn du dir die rund 7 Euro nicht leisten kannst, die der Sehtest kostet, geh zu Fielmann, da ist er kostenlos:

Hallo? Du willst uns jetzt nicht ernsthaft weismachen, dass du die Brille auf dem Passfoto nur deshalb getragen hast, weil du es mit Brille chic fandest. :woman_facepalming:

Und ich möchte eigentlich, wie die anderen auch, dir nicht im Straßenverkehr ohne Brille begegnen.

4 Like

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das auf dem Foto auch eine Lesebrille gewesen sein kann. Insofern finde ich die letzten Anfeindungen etwas voreilig.

Hier geht es um die Frage, ob die Behörde aufgrund des Passfotos einen ärztlichen Sehtest einfordern kann und das darf sie.

Stimmt, wir wissen es alle nicht und kennen den Fragesteller nicht. Aber bei einem „Ich möchte eigentlich keine Eintragung der Brillenpflicht“ halte ich eine Lesebrille für unwahrscheinlich, gerade dann, wenn man sogar schon anwaltlichen Beistand sucht. In dem Fall wäre ein „Wie kann ich mich dagegen wehren, dass die Behörde unsinniger Weise das Tragen einer Brille beim Auto fahren fordert, obwohl ich die nur beim Lesen benötige“ zu erwarten.

Der Fragesteller klingt ja so, als ob er das Tragen einer Brille nicht gerade unsinnig findet.

1 Like

Ja, die Schlussfolgerung ist schon naheliegend.

Und die trägt man, wenn ein Foto gemacht wird, damit man die Kamera nur mehr verschwommen sieht?

Ich verstehe aber generell das Problem eigentlich nicht, denn wenn ich eine Brille benötige, dann wohl auch, wenn ich mit dem Auto fahre; und wenn ich ohne Brille fahre, obwohl ich eine benötigen würde, dann muss ich mich damit abfinden, eine Gefahr für mich und - vor allem - für andere zu sein.
Meine derzeitige Seh"schwäche" ist nur minmal, dass sie nicht einmal in meinen neuen Führerschein eingetragen wurde, trotzdem wage ich es nicht mehr, ohne Brille zu fahren.

1 Like

Von gleich zehn Artikeln des Artikelbaumes stellt einer die Antwort auf die Frage dar und der Rest - neben der eigentlichen Frage - beschäftigt sich mit der Frage, ob der Fragesteller aus moralischen, gesundheitlichen oder anderen Fragen eine Brille tragen sollte oder nicht.

Der Fragesteller wird wissen, dass er nicht ohne Brille fahren sollte, wenn weder das Lenkrad noch die Fahrbahnmarkierungen oder das vorausfahrende Fahrzeug erkennen kann. Man darf also davon ausgehen, dass es so schlimm nicht ist. Man darf weiterhin davon ausgehen, dass das ganze Gemecker und die diversen Zeigefinger nicht dazu führen werden, dass der Fragesteller sagt oder denkt „ach so ist das; na, dann trage ich doch meine Brille zukünftig doch beim Autofahren“.

Warum er auf dem Foto eine Brille trägt, ist unbekannt, aber auch für die Beantwortung der Frage nicht relevant. Ich bin „damals“ - im Gegensatz zu den meisten Mitschülern - für den Sehtest zum Augenarzt gegangen und bekam dafür prompt die Quittung, die bis heute auf meinem Führerschein steht, weswegen ich - bei einer Stärke von seit damals nahezu unverändert -0,75 und -1,25 - beim Autofahren eine Brille tragen muss, während andere Leute mit deutlich schlechteren Werten keine Brille tragen müssen und mit Brille zum Teil schlechter sehen als ich ohne.

Was machen wir daraus? Nix. Braucht er die Brille wirklich? Wissen wir nicht. Trägt er sie nur zum Lesen, zur Nachtsicht oder aus modischen Gründen? Wissen wir nicht. Ist aber eben auch zur Beantwortung der Frage völlig gleichgültig und - wie gesagt - das ganze Gemecker und die ganzen Vorhaltungen werden am Verhalten nichts ändern.

1 Like

Richtig C.Punkt. Und genauso wenig weiss das der/Sachbearbeiter/in im Landratsamt warum ich auf dem Foto die Brille trage. Und eben deswegen empfand ich es als etwas Anmaßend, daß allein aufgrund des Anscheins auf dem Foto der Eintrag im Führerschein erfolgen soll. Ob ich beim Fahren dann Brille trage oder nicht, stand dabei überhaupt nicht zur Debatte.
Ohne den Umtausch wäre auch lebenslang im Führerschein drin gestanden, daß ich keine Brille brauche. Hätte das dann irgendwas geändert?
So gesehen ist der Eintrag im Führerschein ohnehin unsinnig, weil eben viele Menschen in jungen Jahren wo man ja üblicherweise den Führerschein erwirbt, noch gut sehen können, aber mit zunehmendem Alter nicht mehr. Bei allen steht aber drin: Keine Brille nötig.
Daß ich mich dagegen stellen wollte, hatte eher den Grund, daß ich bei Behörden, wenn einfach so scheinbar willkürliche Entscheidungen getroffen werden, recht angepisst bin, und mit Behörden redet man besser über den Anwalt, alles andere kann schief gehen. Es geht nicht darum, daß ich die Brille beim Fahren nicht nutzen will, ist ja auch deutlich anstrengender wenn man immer versucht zu erahnen, was vor einem los ist. :slight_smile: Sondern darum, ob für diesen Eintrag im Führerschein eine Rechtsgrundlage existiert, wenn der allein aufgrund des Fotos erfolgt.
Und da war eben die ursprüngliche Auskunft die ich erhielt die, daß das nicht zulässig wäre. Und deswegen wollte ich eben dagegen vorgehen.
Aber wie es jetzt aussieht, ist es wohl doch so, daß es dafür eine Grundlage gibt. Und das war ja Gegenstand der Frage, und nichts anderes.

2 Like

Du kannst schlecht sehen und brauchst zum Fahren eine Brille.
Die Behörde sagt: Wir gehen davon aus, dass Sie schlecht sehen und eine Brille brauchen.
Du sagst: Das geht euch gar nichts an! Frechheit! Ich entscheide selbst, ob ich eine Brille trage!

Für einen Dreijährigen in der Trotzphase eine völlig normale Reaktion.

2 Like

DAS wird der Sehtest ja ergeben.

DAS steht da nicht. Da steht nur nicht, dass eine benötigt wird.

Die Entscheidung ist nicht willkürlich, sondern den Buchstaben des Gesetzes entsprechend. Hier hat die Behörde halt ihr Ermessen so ausgeübt, dass du sollst.

Kann auch mit Anwalt schiefgehen.

Die wurde dir genannt.

Aber Egal: hauptsache die pöse Pehörde pekommt einen auf den Teckel.

1 Like

Es steht weder drin, dass du eine „Brille“ brauchst, noch, dass du " keine" brauchst.

Wenn du eine Sehhilfe benötigst, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können, bekommst du den Eintrag, dass du zum Fahren eine geeignete Sehhilfe tragen musst. Es muss aber keine Brille sein

Wenn du dir so sicher bist, dass du zum sicheren Führen des Fahrzeugs keine Sehhilfe benötigst, mach den Sehtest - wenn der für dich positiv ausgeht, wird es diesen Eintrag nicht geben :woman_shrugging:t3:

Fällt er für dich negativ aus, wirst Du uns allen zuliebe eine Sehhilfe tragen müssen und das wird auch entsprechend im Führerschein vermerkt :woman_shrugging:t3:

Da die eigentliche Frage aus Sicht des Fragenden wohl ausreichend beantwortet wurde schließe ich das Thema an dieser Stelle, mit der Begründung, die @C_Punkt schon in Beitrag #10 schrieb.

MOD Pierre

1 Like