Darf man als nicht geimpfter ins Landratsamt WT zum Führerscheinumtausch?
Ab 01. Januar 2022 gilt in allen Dienststellen des Landratsamtes Waldshut eine 3G-Regelung auch für Besucher. Nur Personen werden zu persönlichen Vorsprachen eingelassen, die geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind.
Alle Verwaltungsgebäude können – soweit möglich - nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden sowie mit dem Vorzeigen eines der nachfolgenden Nachweise :
- Impfnachweis mittels QR-Code (Bspw. Corona-Warn-App/CovPass-App oder EU-Covid-19-Zertifikat)
- Genesungsnachweis entweder elektronisch auslesbar oder in Papierform. Hierfür bedarf es dem Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
- Negativer Schnelltest, der nicht als 24 Stunden ist und von einer offiziellen Teststelle stammt (bspw. Bürgertest, Arztpraxen, Apotheken etc.). Selbsttests werden nicht anerkannt.
- Negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Alle Nachweise werden nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument akzeptiert. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske .
Alle Verwaltungsdienststellen des Landratsamtes sind zu den bisherigen Telefonzeiten weiterhin erreichbar.
Die Öffnungszeiten sind
- Montag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
- Dienstag: 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17:30 Uhr sowie 17.30 - 18:00 Uhr nach Terminvereinbarung.
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08.30 - 15.30 Uhr
- Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Die Regelungen und Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen finden Sie hier.
Vielen herzlichen Dank für die Information. Hat mir sehr geholfen.
Bleib gesund!!