Kann ein Gericht nach vollendeter Haft(genau 2 Jahre)eine Führungsaufsicht mit der Weisung einer Stationären Alkoholtherapie bestimmen und wenn ja wie sehen die Strafen bei missachtung dieser Weisung aus?Danke
Nach § 68a StGB ganz klar möglich.Verstöße gegen Weisungen sind nach § 145a StGB strafbewehrt und können auf Antrag der Führungsaufsichtsstelle mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Das ist möglich weil die ganze Sache rein rechtlich nicht als Strafe gilt. Verstöße gegen Therapieweisungen können weiterhin zur Anordnung der unbefristeten Dauer der Führungsaufsicht führen.