Für 4 Min Halten: € 35.- ! Ist Wehren möglich?

Sehr geehrter Experte,
folgender zusammengefasster Hergang:
Anhalten von 21:14- 21:18 Uhr auf einem Behindertenparkplatz, um kurz vorbestelltes Essen zu holen. Parkwächter stehen mit ihrem Auto + laufendem Motor noch an der Stelle. Auf die Frage, dass noch ein zweiter riesiger Behindertenparkplatz daneben frei wäre und in nur 5 min etwas abgeholt wurde kam die Erwiderung, dass hier wohl schlechte Kenntnisse vorliegen.
Tatbestand: Parken auf einem Sonderparkplatz f. Schwerbehinderte m außergew. Gehbehinderung, bzw. Blinde (!), §12Abs3, §49StVO, §24StVG, 55BKat.
Es war Nacht und neblig, fast kein Mensch unterwegs, aber kein anderer Parkplatz zur Verfügung und die Vermutung liegt nahe, dass die in ihrem Zivil-Auto aufgelauert haben.

Ist es denn nicht möglich, kurz etwas abzuholen, ohne dafür gleich 35.- Euro abzudrücken? Wie ist es denn z.B. mit den Paketdiensten? Gibt es Argumente gegen so eine Abzocke? Gibt es einen Unterschied zwischen „Parken“ + „Halten“? Kann man sich irgendwie wehren? Stellt man sich in Zukunft besser mit Warnblinker auf die Straße?
Man fühlt sich ohnmächtig + gemolken.
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo,

sicher gibt es möglichkeiten, wenn man auf einen Behinderten Parktplatz parken will, braucht man bloss eine Berechtigung und den passenden Ausweis. So schwer ist das doch nicht.

Und auch wenns Leute erschreckt, Behindertenparkplätze sind keine Halte und Lieferzone, ‚wobei es doch eigentlich selbstverständlich ist, das man dort aus bequemlichkeit Parken darf um bloss nicht mehr als einen Meter laufen zu müssen.‘ (ironie maktiert)

hth

Auf die
Frage, dass noch ein zweiter riesiger Behindertenparkplatz
daneben frei wäre und in nur 5 min etwas abgeholt wurde kam
die Erwiderung, dass hier wohl schlechte Kenntnisse vorliegen.

Traurig, aber wahr.

Blinde (!),

Ich nehme an, das Ausrufezeichen im Zusammenhang mit

Es war Nacht und neblig,

soll uns suggerieren, dass eine Behinderung vorlag. Aber wie schon erwähnt, benötigt man außerdem einen speziellen Ausweis.

Ist es denn nicht möglich, kurz etwas abzuholen, ohne dafür
gleich 35.- Euro abzudrücken?

Das ist möglich, zB überall dort, wo „Eingeschränktes Haltverbot“ gilt.

Wie ist es denn z.B. mit den
Paketdiensten?

Deren Fahrer wissen, wie es geht, und sind angewiesen, Behindertenparkplätze auf jeden Fall frei zu lassen.

Wo bleibt denn eigentlich das Wort „Abzocke“?

Gibt es Argumente gegen so eine Abzocke?

Ah, endlich.

Gibt
es einen Unterschied zwischen „Parken“ + „Halten“?

Ja, und wer erinen Führerschein besitzt, dem ist amtlich bescheinigt worden, dass er diesen Unterschied (§ 12 Abs. 2 StVO) kennt.

Kann man
sich irgendwie wehren? Stellt man sich in Zukunft besser mit
Warnblinker auf die Straße?

Für beides gilt: Wenn Geld keine Rolle spielt, nur zu! Frage 1: Es kommen halt Gerichtskosten hinzu. Frage 2: Der Missbrauch von Warneinrichtungen ist ein anderer Bußgeldtatbestand.

Man fühlt sich ohnmächtig + gemolken.

Ach, es ist aber auch eine schlechte Welt.

OT, die 2.

Man fühlt sich ohnmächtig + gemolken.

Ach, es ist aber auch eine schlechte Welt.

Hier wäre eventuell der Hinweis zu ergänzen, dass Autofahren kein Menschenrecht ist und auch keine Pflicht, sondern ein Privileg, dessen man sich durch sein Verhalten würdig zu erweisen hat. Wer das nicht leisten möchte, braucht sich nicht „ohnmächtig + gemolken“ fühlen, sondern kann ganz einfach andere Verkehrsmittel wählen. Insbesondere bei so wichtigen Tätigkeiten wie „vorbestelltes Essen abholen um 21:14 Uhr“ scheinen ja auch die üblichen Ausreden („muss schließlich zur Arbeit“) nicht zu verfangen.

smalbop

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Hi,

erst einmal wurde hier nicht 4min gehalten, sondern 4min geparkt.
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechende Erlaubnis wird entsprechend geahndet.

Soweit ist alles korrekt. Also zahlen und hoffentlich daraus die Leere ziehen dies nicht zu wiederholen, was schließlich der tiefere Sinn des Ganzen ist.

MFG

Hallo,

Anhalten von 21:14- 21:18 Uhr auf einem Behindertenparkplatz, um kurz vorbestelltes Essen zu holen. Parkwächter stehen mit ihrem Auto + laufendem Motor noch an der Stelle. Auf die Frage, dass noch ein zweiter riesiger Behindertenparkplatz daneben frei wäre und in nur 5 min etwas abgeholt wurde kam die Erwiderung, dass hier wohl schlechte Kenntnisse vorliegen.

Nur mal zum Verständnis. Da parkt jemand auf einem Behindertenparkplatz ohne selbst berechtigt zu sein, wird noch darauf hingewiesen und parkt dann trotzdem? Oder fand dieses Gespräch hinterher statt?

Tatbestand: Parken auf einem Sonderparkplatz f. Schwerbehinderte m außergew. Gehbehinderung, bzw. Blinde (!), §12Abs3, §49StVO, §24StVG, 55BKat.
Es war Nacht und neblig, fast kein Mensch unterwegs,

Setzt doch die StVO nicht außer Kraft. Wenn da nun zwei Behinderte schnell mal verbestelltes Essen hätten abholen wollen.

aber kein anderer Parkplatz zur Verfügung und die Vermutung liegt nahe, dass die in ihrem Zivil-Auto aufgelauert haben.

Gibts doch nicht. Wir reden hier vom Ordnungsamt? Die liegen nachts umd diese Zeit vor den einzigen beiden Behindertenparkplätzen der Stadt auf der Lauer? Die können nicht zufällig auf ihrer Tour vorbeigekommen sein? Zufällig ist hier natürlich relativ, da die naturgemäß die Übertretungsschwerpunkte kennen.

Ist es denn nicht möglich, kurz etwas abzuholen, ohne dafür gleich 35.- Euro abzudrücken?

Ja. Also zumindest mir ist das jetzt schon jahrelang gelungen.

Wie ist es denn z.B. mit den Paketdiensten?

Die kennen sich eventuell besser aus. Sowohl was die StVO angeht als auch, wo und wann die Abzocker rumschleichen.

Gibt es Argumente gegen so eine Abzocke?

Aus Sicht des Abgezockten oder aus Sicht von Behinderten, die immer wieder mal die ihnen vorbehaltenen Parkplätze durch Nichtberechtigte besetzt vorfinden? Sollten Geschwindigkeitsübertretungen imemr nur geahndet werden, wenn es gekracht hat? Oder Rotlichtverstöße oder oder oder…?

Gibt es einen Unterschied zwischen „Parken“ + „Halten“?

Ja. Ist aber auf einem Behindertenparkplatz ohnehin Bockwurst.

Kann man sich irgendwie wehren? Stellt man sich in Zukunft besser mit Warnblinker auf die Straße?

Es gibt in der Tat mehrere Optionen.
Essen selber machen.
Essen liefern lassen.
Essenmacher auf das Problem fehlender Parkmöglichkeiten hinweisen und fragen, wie man da am besten reagieren könnte.
Ordentliche Parkmöglichkeiten suchen und zwei Schritte mehr laufen.
Jemanden mitnehmen, der das Essen holt und eine Runde um den Block fahre.

Man fühlt sich ohnmächtig + gemolken.

Und ein kleines bißchen belehrt bzw. auf die bestehenden Regeln aufmerksam gemacht? Das nächste Mal steht man vielleicht in einer Feuerwehrzufahrt und die Pizza ist noch nicht fertig. 5 Minuten in einer brennenden Bude können ganz schön lang sein, vor allem wenn vorher schon 10 Minuten nach der Alarmierung der Feuerwehr vergangen sind.
In solchen Feuerwehrzufahrten steht nämlich um 21:14 auch nicht drauf, ob es in den nächsten 5 Minute brennt oder ob die Feuerwehr bereits unterwegs ist und genau da lang muss.
Grüße

Anhalten von 21:14- 21:18 Uhr auf einem Behindertenparkplatz,
um kurz vorbestelltes Essen zu holen.

Hallo,

dann ist dieser Punkt unstrittig. Ist auch festgehalten worden wer der Fahrer war? Wenn nein könnte in die Halterhaftung gegangen werden, kostet „nur“ 18,50€ wenn der Fahrer unbekannt ist.

Frage, dass noch ein zweiter riesiger Behindertenparkplatz
daneben frei wäre

Ist völlig irrelevant, auch wenn rings herum noch hundert Parkplätze frei wären.
Geparkt worden ist eben genau auf dem Behindertenparkplatz. Es hätte sogar sofort abgeschleppt werden können.

Es war Nacht und neblig, fast kein Mensch unterwegs, aber kein
anderer Parkplatz zur Verfügung und die Vermutung liegt nahe,
dass die in ihrem Zivil-Auto aufgelauert haben.

Würde auch keine Rolle spielen. Möglicherweise kamen Beschwerden von Berechtigten das diese Parkplätze immer zugeparkt sind.

Paketdiensten? Gibt es Argumente gegen so eine Abzocke? Gibt
es einen Unterschied zwischen „Parken“ + „Halten“? Kann man
sich irgendwie wehren?

Auch Paketdienst wissen das sofort abgeschleppt werden darf, und meiden solche Extrakosten.

Stellt man sich in Zukunft besser mit
Warnblinker auf die Straße?

Würde ich davon abraten. Der Warnblinker könnte auf Vorsatz hindeuten, und bei Vorsatz können Bußgelder ( auch Verwarnungen sind Bußgelder ) entsprechend erhöht werden.

Man fühlt sich ohnmächtig + gemolken.

Kann ich verstehen, aber mein Verständnis alleine ist leider nicht hilfreich.

Gruß

Nostra

Danke! YMMD

Anhalten von 21:14- 21:18 Uhr auf einem Behindertenparkplatz,
um kurz vorbestelltes Essen zu holen.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Dieser Satz sollte einem bekannt sein.

Man hat also nicht gehalten, sondern geparkt.

Auf die
Frage, dass noch ein zweiter riesiger Behindertenparkplatz
daneben frei wäre und in nur 5 min etwas abgeholt wurde kam
die Erwiderung, dass hier wohl schlechte Kenntnisse vorliegen.

In der Tat. Behindertenparkplätze sind für Nichtberechtigte Tabu.
Sowas macht man nicht, sowas halte ich für moralisch verwerflich.
Das ist unterstes Niveau und kommt irgendwo nach „Omas Handtaschen klauen.“

Tatbestand: Parken auf einem Sonderparkplatz f.
Schwerbehinderte m außergew. Gehbehinderung, bzw. Blinde (!),
§12Abs3, §49StVO, §24StVG, 55BKat.

Kurze Anmerkung:
Blinde? Ja, Blinde. Natürlich nicht als Fahrer. Ein Blinder darf sich Fahren lassen und den Ausweis im Fahrzeug auslegen. Auch ein Gehbehinderter als Beifahrer berechtigt zur Nutzung des Behindertenparkplatzes. Ich habe Nachbarn mit einem schwebehinderten Kind, die - wenn das Kind samt Rolli dabei ist - natürlich auch solche Parkplätze nutzen dürfen.

In der Tat. Behindertenparkplätze sind für Nichtberechtigte
Tabu.

Es scheint sich aber noch nicht flächendeckend herumgesprochen zu haben, daß sich das „behindert“ in Behindertenparkplatz nicht auf kognitive Defizite bezieht …

osmodius

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hallo

Es scheint sich aber noch nicht flächendeckend herumgesprochen
zu haben, daß sich das „behindert“ in Behindertenparkplatz
nicht auf kognitive Defizite bezieht …

in diesem zusammenhang:

http://www.allmystery.de/i/tTSTTnt_der-erklarte-witz…

grüße

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Hallo,

immer wieder schön mein Erlebnis mit einem Hausmeister an der Uni Köln, der ständig die neue elektrische Tür zum Hauptgebäude für Rollstuhlfahrer reparieren musste, weil die faulen Studis einfach den Taster der Behindertentür gedrückt haben, statt die anderen manuellen Türen zu benutzen. Dafür war die Mechanik nicht ausgelegt, dass die elektrische Tür tausende Male am Tag auf diese Weise bedient wird, schnell war der Taster defekt, dann der Öffnungsmechanismus.

Er machte sich jedenfalls gerade mit seinem Werkzeugkasten bereit, als wieder eine Horde nichtbehinderter Studis die Behindertentüre nutzen wollte.

Da rief er denen zu: „Ey, Ihr da, dat is für körperlich und nich für jeistich Behinderte!!!“

VG
EK

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die üblichen belehrungen :smile:
bei sowas erntest du nur übliche belehrungen :smile:

ich versteh dich.

wenn abends/nachts 6 behindertenparkplätze frei sind und man auf einem parkt weil sonst nix frei ist und man einen strafzettel bekommt, ist das abzocke :smile:

aber für viele andere hier natürlich eine genugtuung :smile:

es sind alles leute ohne sünde hier :smile:

ist das abzocke :smile:

Irgendwann bist du hoffentlich alt genug um zu verstehen, dass es diese Gesetze nicht ohne Grund gibt und das unterm Strich die Vorteile für alle überwiegen.

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Tach!

ist das abzocke :smile:

Irgendwann bist du hoffentlich alt genug um zu verstehen, dass
es diese Gesetze nicht ohne Grund gibt und das unterm Strich
die Vorteile für alle überwiegen.

So wie ich den Kollegen verstanden habe, geht es ihm nicht um das entsprechende „Gesetz“ an sich, sondern um dessen Durchsetzung dort, wo es offensichtlich unsinnig ist.

Hier ist dann durchaus auch die Weitsicht der Exekutive gefragt. Gesetze, zumal im Bereich der StVO, gibt es nämlich nicht vornehmlich zur Einnahmengenerierung für blanke Kommunen, sondern zur Regelung eines sicheren Miteinanders im Straßenverkehr.

M.

Hallo!

Was heißt „übliche Belehrungen“? Er hat eine Frage gestellt und die wurde vollkommen korrekt und sachlich beantwortet.

Es kann niemand was dafür, dass manche Leute keine Antworten akzeptieren können, die ihnen nicht passen. Das ist ein psychologisches Problem und kein Problem eines Rechtsforums.

Gruß
Tom

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