Für ambulanten Krankenhausaufenthalt Krankmeldung?

Hallo,

jemand hat einen ambulaten Krankenhaustermin, der über mehrere Stunden dauert.

Die Person meldet dies natürlich dem AG.

Soll die Person für diesen Tag einen Tag Urlaub nehmen oder erhält die Person für diesen Tag eine Krankmeldung oder eine Aufenthaltsbescheinigung, welche dem AG ausreicht?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo,

jemand hat einen ambulaten Krankenhaustermin, der über mehrere
Stunden dauert.

Was für einen Termin? Irgendeine Behandlung/OP? Oder „nur“ zur Untersuchung?

Soll die Person für diesen Tag einen Tag Urlaub nehmen oder
erhält die Person für diesen Tag eine Krankmeldung oder eine
Aufenthaltsbescheinigung, welche dem AG ausreicht?

Eine Bescheinigung für den AG kann man sicher auch dort bekommen auf Anfrage. Ob er ne AU bekommt hängt davon ab weswegen er dort ist. Nur für ne Untersuchung darf der Arzt keine AU ausschreiben. Und was dem AG ausreicht, das sollte entweder geregelt sein oder beim AG erfragt werden.

MfG

Was für einen Termin? Irgendeine Behandlung/OP? Oder „nur“ zur
Untersuchung?

Es handelt sich dabei um einen Untersuchungstermin.

Eine Bescheinigung für den AG kann man sicher auch dort
bekommen auf Anfrage. Ob er ne AU bekommt hängt davon ab
weswegen er dort ist. Nur für ne Untersuchung darf der Arzt
keine AU ausschreiben. Und was dem AG ausreicht, das sollte
entweder geregelt sein oder beim AG erfragt werden.

D. h., wenn dem AG eine solche Bescheinigung ausreicht, dann muss man keinen Urlaub nehmen!? Möchte der AG, dass die Person einen Tag Urlaub nimmt, muss die Person einen Tag Urlaub nehmen!?

Hi!

http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P616.html

Die Postings, auf die noch nicht genatwortet wurde, kannst Du übrigens selbst löschen!
Sieht ein wenig blöde aus - drei gleiche Antworten :wink:

LG
Guido

Was für einen Termin? Irgendeine Behandlung/OP? Oder „nur“ zur
Untersuchung?

Es handelt sich dabei um einen Untersuchungstermin.

Dafür gibts keine AU (AU-Richtlinien).

D. h., wenn dem AG eine solche Bescheinigung ausreicht, dann
muss man keinen Urlaub nehmen!? Möchte der AG, dass die Person
einen Tag Urlaub nimmt, muss die Person einen Tag Urlaub
nehmen!?

Zum 2 mal: Je nachdem, was geregelt ist!