Meine Eltern haben vor ca. 20 Jahren für einen Kredit meines Bruders gebürgt ,und das ganze ins Grundbuch Ihres Hauses eintragen lassen. Mittlerweile sind meine Eltern verstorben, und meine Schwester hat das Haus mitsamt der Bürgschaft geerbt. Da mein Bruder vor einiger Zeit Privatinsolvenz angemeldet hat, fordert die Bank nun von meiner Schwester das Geld ein. Sie muss von Ihren 1.300 Euro Einkommen ca. 500 Euro monatlich für die nächsten 15 Jahre zahlen. Sollte sie dies nicht tun, droht die Bank mit Zwangsversteigerung. Kann man dagegen irgendetwas tun? gibt es jemanden an den man sich wenden kann ?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar, da meine Schwester sehr darunter leidet.
Servus,
je nachdem, wo das Haus steht und in welchem Zustand es ist, kann man dafür im freihändigen Verkauf mehr erlösen, als der noch offene Kredit ausmacht, so dass nach Tilgung ein bissel was oder auch einiges übrig bleibt.
Schöne Grüße
MM
Habe ich gerade ein Deja-Vu? Das wurde hier doch erst diskutiert und negativ beschieden.
Gruß,
Steve
Frage kommt mir sehr bekannt vor !
Und dort wurde sie auch schon ausreichend beantwortet.
Gefallen die Antworten nicht ?
Hier ist eben nichts zu machen. Das ist das Risiko mit Bürgschaften. Sie können auch mal eingefordert werden.
duck313
Hallo,
man erbt auch Schulden. Da diese im Grundbuch eingetragen sind, wurden sie mit vererbt.
Allerdings muß die Schwester nur einen geringen Betrag monatlich an die Bank abführen.
Bei einem Einkommen von 1.300 netto sind lt. Wikipedia nur € 24,47 pfändbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungstabelle
… lt der zweiten Quelle aber € 178,47
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html
gibt es unterhaltsberechtigte Personen, ist bei diesem niedrigen Einkommen gar nichts pfändbar.
Hier ist sicherlich die genaue Auskunft eines entspr. Anwalts sinnvoll.
Gruß Heinz
natürlich zu beachten:
Da ist ja noch das Haus!
Das wird die Bank wahrscheinlich haben wollen!
Servus,
was sagt Dir, die Pfändungsfreigrenze hier eine Rolle spielt?
Schöne Grüße
MM
Ich wäre für jede Hilfe dankbar, da meine Schwester sehr
darunter leidet.
Das hatten wir doch gerade erst:
http://www.wer-weiss-was.de/geldanlagen/kann-man-bue…
Was genau erhoffst Du Dir davon, die gleiche Frage zwei Tage später noch einmal zu stellen?
Ah, gerade noch rechtzeitig bemerkt.
Mit Pfändungsfreigrenze ist der Schwester mit Haus nicht geholfen.
duck313
Hallo, bei angenommenem Erbe werden die Schulden mit übernommen. Der Antwort von „Heinz“ kann ich mich nicht anschließen, da die 500 € monatliche Zahlung im Voraus bekannt waren. Es hilft nur eine Verhandlung mit der Bank, um die Raten moderat zu gestalten. Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen rechtskräftigen Vertrag, welcher eingehalten werden muss. Die Bank kann eine Zwangsversteigerung anberaumen - auch dies ist rechtskräftig. Ein Privatverkauf wäre die Variante, bei der das Haus den größeren Profit abwirft, sofern die Zwangsversteigerung noch unbekannt ist.
FAZIT:
Mit der Bank verhandeln - die Bürgschaft in einen Privatkredit wandeln, sofern die Bank mit sich reden lässt. - Eine Aufstockung des Hypothekendarlehens ist auch eine Möglichkeit, wenn die Bank mit sich reden lässt.
Klar ist: Die Bank hält alle Trümpfe in der Hand
Trotz allem ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch
Manfred
Hier ist eben nichts zu machen. Das ist das Risiko mit
Bürgschaften. Sie können auch mal eingefordert werden.
Ja das stimmt. Darum heißt es: Wer bürgt, der würgt.
Hallo,
zwei Brueder und eine Schwester werden zusammen doch schlappe 500 EUR im Monat stemmen, WENN sie nur zusammenhalten wollen. Das ist EIN Paeckchen Zigaretten am Tag, fuer jeden, oder eben nicht wenn das Geld gesunderweise und zukunftstraechtig an die Bank geht.
Die Eltern hatten uebrigens nicht buergen muessen, haetten auch das Haus damals verticken koennen. Was wollt ihr drei also tun, um es weiterhin im Familienbesitz zu halten, ist die Frage.
Gruss Helmut
Hallo, leider sind die Angaben nur ungenau. Wie hoch z.B. ist die Grundschuldhöhe, die eingetragen wurde? Bei den heutigen Zinssätzen sind 500 € mtl. eher unwahrscheinlich. Evtl. könnte ein aktuell niedriger Zinssttz mit der Bank oder einem anderen Institut vereinbart werden? Vor ca. 20 Jahren waren die Hypothekenzinsen sehr sehr hoch…Des Weiteren ist nicht bekannt, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Auch kann der damalige Vertrag überprüft werden, ob dieser überhaupt rechtssicher war. Ansonsten wäre eine Rückabwicklung zu prüfen. Also, wie Du siehst, eine Menge Unklarheiten. Ansonsten sollte sich deine Schwester evtl. einer Schuldnerberatung unterziehen.
Servus,
was hat dieses:
Wie hoch z.B. ist die Grundschuldhöhe, die eingetragen wurde?
bitte für einen Einfluss auf die Bürgschaft und auf die Höhe der noch zu tilgenden Restschuld?
Und woher nimmst Du bitte diese:
Bei den heutigen Zinssätzen sind 500 € mtl. eher unwahrscheinlich.
spekulative Vermutung?
Selbst zu einem Zins von 0,0 % könntest Du eine Tilgung von 600 € p.m. weder für „wahrscheinlich“ noch für „unwahrscheinlich“ erklären, ja wie denn auch?
Kopfschüttelnd
MM
Familienzusammenhalt wahrscheinlich gestört
Hallo,
zwei Brueder und eine Schwester werden zusammen doch schlappe
500 EUR im Monat stemmen, WENN sie nur zusammenhalten wollen.
Einer der Brüder ist eh pleite (und zahlt sowieso nix, das ist ja das Problem der Schwester), die Schwester verdient wenig und hat wenig Spielraum, und wie es beim anderen Bruder finanziell beschaffen ist, ist unklar.
Da wird das REGELMÄSSIGE Abdrücken von 500€ monatlich schwer.
Der Familienzusammenhalt ist wahrscheinlich eh gestört: Das Haus hat nur die Schwester geerbt, sonst niemand… Da ist es dem Pleite- Bruder eventuell recht leicht gefallen, seine Schwester in seine Insolvenz reinzuziehen… Nichts genaues weiß man natürlich nicht.
Auch mein Rat wäre: Verkauf des Hauses prüfen. Evtl. sind dann die Schulden weg.
Alternativ lohnt es sich vielleicht, die 500€ monatlich abzudrücken, wenn damit kostenloses Wohnen möglich ist.
Eine Erstberatung beim Anwalt könnte nicht schaden.
Gruss Helmut
Grüße Erdbeerzunge