Für einmaligen Werkvertrag Gewerbe/Selbständigkeit notwendig?

Hallo,
ich bin momentan per Werkvetrag beruflich für täglich 5 Std tätig. Der Vetrag ist für 2 Monate angesetzt.
Eigtl bin ich arbeitslos und dieses Angebot bekam ich durch meinen Sachbearbeiter zugeschanzt.

Nun kurz vor der Beendigung verlangt das Arbeitsamt eine Einkommensbescheinigung und Gewerbeanmeldung. Ich habe aber gehört, dass bei einem Werkvetrag keine Einkommensbescheinigung ausgestellt werden kann, da keine sozialen Abgaben anfallen. Ich müsste am Ende des Jahres beim Finanzamt angeben, was ich per Werkvetrag verdient habe (plus Kopie des Vetrages). Und es kommt wohl auf die Summe des Gehalts an und ob es sich um einen einmaligen Werkvetrag handelt.

Doch das Arbeitsamt will das nicht verstehen und Macht Druck. Ich hoffe jemand kann mir zum Thema Gewerbenameldeung und Einkommensbescheinigungen per § für den Werkvertrag weiterhelfen.
Danke

Nat

sorry, vlt. Steuerberater, Gewerkschaft oder Anwalt fragen? www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz

Hallo,

das ist m.E. kein steuerliches Problem, sondern ein sozialverischerungsrechtliches.

Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund des WErkvertrags nicht selbstständiger Gewerbetreibender, sondern Angestellter sind.

Somit wären Sozialabgaben und eine evtl. Bescheinigung fällig.

Nein per werkvertrag,kein gewerbe,ich arbeite für das finanzamt hamburg in dieser zeit,da es ein einmaliger eerkvertrag ist und die einnahmen recht niedrig sind,muss kein gewerbe.angemeldet werden,sondern am ende des jahres eine steuererklärung abgegeben werden…von daher nicht sozialversicherungdpflichtig