Hallo, wir konnten günstig ein Haus erwerben, Bedingung war jedoch die Übernahme mit allem Inventar so wie es vom (verstorbenen) Vorbesitzer hinterlassen wurde. Jetzt sind wir dabei es zu entrümpeln, vieles kommt zum Müll, manches behalten wir, doch es gibt auch jede Menge Dinge die noch gut und brauchbar sind und für die wir keine Verwendung haben. Werkzeug, Sachen, Möbel, div. techn. Geräte, teilweise auch Sachen mit Sammlerwert usw. … das sind einige hundert Posten und wir überlegen, wie wir das am besten verwerten. Wir stellen uns jetzt die Frage, ob wir ein Gewerbe anmelden müssen oder wie wir das am besten angehen. Rein rechtlich ist es wahrscheinlich fast egal wie man es verkauft, ob Ebay oder sonstwo? oder gibt es noch andere Ideen? Danke!
Hallo,
Meiner Ansicht nach musst Du kein Gewerbe anmelden. weil
- Du den Krempel ja nicht mit der Absicht erworben hast, ihn weiterzuverkaufen
- Das Ganze nicht auf Dauer angelegt ist und Du die Verkäufe z.B. innerhalb von sechs Wochen abwickelst
Es kann aber sein, daß du Steuern auf den Gewinn zahlen musst
Ich würde das in der Steuererklärung als Gewinn aus Privatveräußerungen angeben
Nochmal so als Tipp, ich ersteigere oft Sachen bei ebay:
Stell keine Dinge ein, deren Wert unter 5 Euro liegt, das ist vergebliche Arbeit. Bei Dingen, deren Wert zwischen 5 und 10 Euro liegt, wie z.B. bei einzelnen Werkzeugen oder einer schönen alten Kaffeekanne, lohnt sich ebay für den Verkäufer meistens nicht, weil die Käufer ja auch die Versandkosten von in der Regel 6 Euro zahlen müssen.
Deshalb gehen Dinge, die man auf einem gut besuchten Flohmarkt für 8 Euro verkaufen kann, bei ebay oft für 1-2 Euro weg und der Verkäufer hat noch die Arbeit mit einpacken und zur Post bringen.
Deshalb für sowas: Mehrere gleichartige Dinge zusammen anbieten.
Sperrige Möbelstücke würde ich bei ebay-Kleinanzeigen reinstellen, wo die meisten Leute regional nach Sachen suchen, die abgeholt werden müssen. Ausnahme natürlich Antiquitäten, wo die Versandkosten wirklich im Verhältnis zum Sachwert stehen.
Grüße
orangegestreift
Hallo,
nein, für die Veräußerung von selbst Gebrauchtem, Geerbtem oder in Eurem Fall im erworbenen Haus Vorgefundenem braucht ihr keinen Gewerbeschein.
Wenn es in der Nähe Flohmärkte gibt, verkauft dort soviel wie möglich, Kleinanzeigen sind auch eine Möglichkeit, vor allem für Sperriges, und bietet nur die wirklich sammlerwerten Teile bei Ebay an.
Ebay macht halt auch Arbeit (gute Fotos, genau auf Fehler durchgucken, gut beschreiben, gut verpacken und versenden - pro Teil würde ich mind. eine halbe Stunde ansetzen).
Gruß, Paran