Für mich gültigen Tarifvertrag einsehen - wie?

Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass der Tarifvertrag am Arbeitsplatz (sprich, am Arbeitsort) zur Einsicht irgendwo ausliegen muss/soll.
Was ist, wenn dem nicht so ist bzw. wenn die Chefin ihn nicht rausrückt? Gibt es irgendeine Stelle an der man ihn einfordern kann?

Vielen Dank,

Andrea

Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass der Tarifvertrag am
Arbeitsplatz (sprich, am Arbeitsort) zur Einsicht irgendwo
ausliegen muss/soll.
Was ist, wenn dem nicht so ist bzw. wenn die Chefin ihn nicht
rausrückt? Gibt es irgendeine Stelle an der man ihn einfordern
kann?

Hallo Andrea

Suche doch im Netz nach deiner Gewerkschaft, Arbeitgeberverband und dem Manteltarifvertrag.

Gruss vonsales

Hallo vonsales,

soweit bin ich schon gekommen, ich weiß jetzt, nach welchem Tarifvertrag bezahlt wird, da ich ihn aber immernoch nicht einsehen kann, weiß ich nach wie vor nicht, was er beinhaltet.

Grüße,

Andrea

Hallo

Gewerkschaft. Da kann man sogar eintreten.

Geht es um einen allgemeinverbindlichen? Dazu aus den Seiten des BMAS (www.bmas.de):

_ Bezugsmöglichkeit allgemeinverbindlicher Tarifverträge
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung
verbindlich ist, sowie deren beauftragte Interessenvertreter (z.B. Rechtsanwälte,
Steuerberater) können nach § 9 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
– DVOzTVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1989 (BGBl. I
S. 76) von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung
der Selbstkosten (das sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das
Übersendungsporto) verlangen.
Nach § 8 Tarifvertragsgesetz sind die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren
Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Diese Verpflichtung
haben auch Arbeitgeber, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung
verbindlich ist (§ 9 Abs. 2 DVOzTVG)._

Welcher isses denn?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank für deine Hilfe. Das mit der Gewerkschaft hatte ich auch schon überlegt allerdings steht dem entgegen, dass diese Arbeitsstelle jetzt sowieso nur noch ein knappes Dreivierteljahr die Meine sein wird, da ich danach studieren werde.
Der Tarifvertrag ist der der IG Bergbau, Chemie, Energie.
§8 gefällt mir auch sehr, nur ist da das Problem, dass der Tarif-Vertrag weder einsehbar ausliegt, noch unsere Chefin ihn rausrücken wird.
Sie erklärte schon an anderer Stelle, dass es ihr egal ist, wenn man sie anzeigt wegen arbeitsrechtlich inkorrekter Maßnahmen.
Aber verstehe ich das richtig, dass ich die IG BCE anschreiben kann und sie mir dann (wenn ich die Unkosten erstatte) den Tarifvertrag zukommen lasse (unter Beweis, dass ich unter den Tarifvertrag falle, natürlich)?

Vielen Dank,

Andrea

Hallo Andrea,

zum ersten unter den Tarifvertrag fällt man nur, wenn man Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft ist. Es kann sein, dass du eine Verweisungsklausel in deinem Arbeitsvertrag stehen hast, in dem es heißt … es gilt der Tarifvertrag für die … der IG Berbau, Chemie, Energie.
Dann wird du nach diesem Tarif bezahlt.

Den Tarifvertrag auslegen muss aber niemand auch deine Chefin nicht und anzeigen kann man sie deshalb auch nicht. Was ausgehängt bzw. einsehbar sein muss, sind einige Gesetzte, das AGG, ArbZG, usw. aber kein Tarifvertrag.

Und die IG BCE anschreiben oder anrufen brauchst du auch nicht, auch gegen einen „Unkostenbeitrag“ wird man dir als Nichtmitglied keine Tarifvertrag schicken. Wie wolltest du überhaupt den „Unkostenbeitrag“ berechnen? Porto und Druckkosten? WEr bezahlt den die Arbeit der Gewerkschaft? Das ist eine Solidargemeinschaft die von Mitgliedsbeiträgen finanziert wird und so auch Tarifverträge abschließen kann.

Übrigens Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein schadet nicht, im Gegenteil, selbst als Studentin kann man da Mitglied sein, dann kostet der Beitrag auch nicht so viel.

Gruß
P.

Hallo arygo

Das mit der Gewerkschaft hatte
ich auch schon überlegt allerdings steht dem entgegen, dass
diese Arbeitsstelle jetzt sowieso nur noch ein knappes
Dreivierteljahr die Meine sein wird, da ich danach studieren
werde.

Meines Erachtens gut investiertes Geld. Die Beiträge halten sich in Grenzen und wer weiß … bei dieser Chefin … ob man nicht in naher Zukunft noch Rechtsberatung braucht.

Der Tarifvertrag ist der der IG Bergbau, Chemie, Energie.

http://www.igbce.de/portal/site/igbce/kontaktformular/

§8 gefällt mir auch sehr, nur ist da das Problem, dass der
Tarif-Vertrag weder einsehbar ausliegt, noch unsere Chefin ihn
rausrücken wird.
Sie erklärte schon an anderer Stelle, dass es ihr egal ist,
wenn man sie anzeigt wegen arbeitsrechtlich inkorrekter
Maßnahmen.

Solange das jeder nur hinnimmt, wird sie ihre Art auch nicht ändern.

Aber verstehe ich das richtig, dass ich die IG BCE anschreiben
kann und sie mir dann (wenn ich die Unkosten erstatte) den
Tarifvertrag zukommen lasse (unter Beweis, dass ich unter den
Tarifvertrag falle, natürlich)?

Zwingend nur im Falle einer Allgemeinverbindlichkeit. Man kann ja trotzdem mal anrufen und fragen. Am einfachsten ist es, wenn man auch gleich beitritt.

Gruß,
LeoLo

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Hallo Petra

In deinem Text steht so viel Unsinn, daß es mir zu mühselig ist, das alles zu korrigieren.

Ich empfehle Dir mal das TVG.

Ist ganz lesenswert und zum Glück auch nicht so lang. Besonders in die §§ 5 und 8 könntest Du mal einen Blick werfen.

Gruß,
LeoLo

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LeoLo,

Du scheinst mir ja ein richtiges „Schlauauge“ zu sein.

Ich finde es ungehörig, in einem solchen Ton mit anderen zu reden.

Das du ja das TVG kennst, ist wirklich beruhigend.

Steht da, dass jeder einfach ins Tarifregister reinsehen kann???
Und wieviele Tarifverträge sind den allgemeinverbindlich erklärt?

Ich bin bei meiner Antwort nicht auf die Allgemeinverbindlichkeit eingegangen, da mir bekannt ist, dass kein einziger Tarifvertrag der IG BCE und die machen ich glaube so um die 5000 für allgemeinverbindlich erklärt ist.

Du kannst aber gern zu Ursula von der Leyen fahren und mal ins Tarifregister sehen.

Gruß
P.

Echt großartig
Hi!

Du scheinst mir ja ein richtiges „Schlauauge“ zu sein.

Ist er - in der Tat!

Ich finde es ungehörig, in einem solchen Ton mit anderen zu
reden.

Weißt Du, fast alle hier finden es viel „ungehöriger“, wenn jemand, der echt mal keine Ahnung hat, dieses Brett dauerhaft und fortlaufend mit solch einem Mist verseucht, wie Du es praktizierst.
Wenn Du Zitate von Dir gibst, wie

Den Tarifvertrag auslegen muss aber niemand auch deine Chefin nicht und anzeigen kann man sie deshalb auch nicht.

oder

zum ersten unter den Tarifvertrag fällt man nur, wenn man Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft ist. Es kann sein, dass du eine Verweisungsklausel in deinem Arbeitsvertrag stehen hast, in dem es heißt … es gilt der Tarifvertrag für die … der IG Berbau, Chemie, Energie.
Dann wird du nach diesem Tarif bezahlt.

dann solltest Du Dich nicht wundern, dass jemand diesen fachlichen Nonsens korrigiert.

Du hättest nur mal in die brettinternen FAQ sehen müssen, um Deinen Mist widerlegt zu sehen.

Steht da, dass jeder einfach ins Tarifregister reinsehen
kann???

Es ist echt großartig, was Du hier von Dir gibst.
Hat LeoLo das behauptet?

Und wieviele Tarifverträge sind den allgemeinverbindlich
erklärt?

[http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/2009__1…](http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/2009 10 01 arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher tarifvertraege.pdf)

Ich bin bei meiner Antwort nicht auf die
Allgemeinverbindlichkeit eingegangen, da mir bekannt ist, dass
kein einziger Tarifvertrag der IG BCE und die machen ich
glaube so um die 5000 für allgemeinverbindlich erklärt ist.

Da weißt Du ganz offensichtlich falsch, denn der hier
http://www.gesetze-im-internet.de/tvmindestbedingung…
ist ganz sicher nicht ohne die IG BCE entstanden

Du kannst aber gern zu Ursula von der Leyen fahren und mal ins
Tarifregister sehen.

Vielleicht solltest Du einfach mal aufhören, Dich über Korrekturen echter Experten hier aufzuregen und stattdessen erst dann antworten, wenn Du keinen sachlichen Mist verzapfst.

Gruß
Guido

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