Hallo,
wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte und man in den Jahren zuvor schonmal eine hatte, die vom Versicherer gekündigt wurde, für welchen Zeitraum rückwirkend ist man gesetzlich verpflichtet, diese anzugeben? 3 Jahre, 5 Jahre, egal?
Dankeschön.
LG