Für weie viele Jahre rückwirkend Vorversicherer angeben müssen?

Hallo,

wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte und man in den Jahren zuvor schonmal eine hatte, die vom Versicherer gekündigt wurde, für welchen Zeitraum rückwirkend ist man gesetzlich verpflichtet, diese anzugeben? 3 Jahre, 5 Jahre, egal?

Dankeschön.

LG

Es gibt gar keine „gesetzliche“ Verpflichtung.
Dass was die VS verlangt musst du angeben, denn die VS muss dich ja nicht versichern. wenn sie es macht bestimmt sie was du angeben musst.

MfG
duck313