Hallo Petra,
ich will damit ausdrücken, dass das System von USt-Befreiung (z.B. Immobiliengeschäfte, Bankdienstleistungen), USt-Ermäßigung (z.B. Essigsäure, Zuchttiere, Gemälde, Sammlermünzen) und vollem USt-Satz (z.B. Benzin, elektrischer Strom, Telefon, Eisenbahn über 50km) in seinem heutigen Zustand keine im Sinn der These „Verbilligung von täglichem Bedarf“ plausible Struktur hat, sondern einer Art Obstsalat an Sauce Béarnaise ähnelt.
Ferner, dass man mit beispielhaften Modellrechnungen selbst bei stark vereinfachenden c.p.-Annahmen vielleicht schon eine grobe Aussage über die Auswirkung einer Vereinheitlichung der USt-Sätze treffen kann, aber nur unter der Voraussetzung, dass man halbwegs realistische Annahmen macht - und die von Desperado vorgeschlagene Familie mit sechs bis sieben Kindern, aber mit einer fast unsichtbar geringen (USt-freien) Wohnungsmiete ist halt nicht so das, was ich mir darunter vorstelle.
Unabhängig davon ist ein Modell mit lauter c.p.-Annahmen in der vorliegenden Frage, die sich alleine auf Lebensmittel bezieht und alle anderen Umsätze zu 7% ziemlich grobschlächtig ausklammert, nicht besonders realistisch: Vor dem Hintergrund dessen, was in Brüssel innerhalb der nächsten Jahre mit den Erzeugerpreisen im Agrarsektor veranstaltet wird (und innerhalb der letzten Jahre schon veranstaltet worden ist), und auch dessen, was bei Löhnen in dem Sektor und Frachtraten im Straßentransport so passiert, ist die Annahme von Endverbraucherpreisen bei Lebensmitteln, die bei einer künftigen einheitlichen USt die neun Prozentpunkte USt-Erhöhung 1:1 wiedergäben, ziemlich heroisch. Über die Weitergabe des dann niedrigeren USt-Satzes bei den vielen Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfs, die heute zu 19% besteuert werden, in Senkungen der Endverbraucherpreise lässt sich als ungefähr präziseste Aussage machen: „Die Preise könnten sich ändern, aber vielleicht bleiben sie auch gleich.“
Schöne Grüße
MM