Hallo und ein frohes neues Jahr!
weiß jemand welche Gesamtlänge ein „kleiner Sattelzug“ haben darf wenn er mit BE Code 79.06 (privat) bewegt wird?
Im Netz erhalte ich Angaben zwischen 15.50 m und 16.50 m (mit einem zul. gG. von 13 t).
Hallo und ein frohes neues Jahr!
weiß jemand welche Gesamtlänge ein „kleiner Sattelzug“ haben darf wenn er mit BE Code 79.06 (privat) bewegt wird?
Im Netz erhalte ich Angaben zwischen 15.50 m und 16.50 m (mit einem zul. gG. von 13 t).
Hallo!
Schau mal hier rein, es hängt doch von der Art des Zugfahrzeugs ab.
Hat mit dem BE 79.06 eigentlich nichts zu tun.
Bei diesem Code kommt es auch darauf an,wann erworben !
Meines Erachtens nach kann das Gespann18 m lang sein !
Danke für den Link! Die Frage bezieht sich demnach auf § 32 StVZO Abs. 4 Satz 1 & 2. Dort steht:
1.bei Sattelkraftfahrzeugen (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) und Fahrzeugkombinationen (Zügen) nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges - ausgenommen Sattelkraftfahrzeuge nach Nummer 2 - … 15,50 m,
2.bei Sattelkraftfahrzeugen (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger), wenn die höchstzulässigen Teillängen des Sattelanhängers
a.Achse Zugsattelzapfen bis zur hinteren Begrenzung … 12,00 m und
b. und vorderer Überhangradius … 2,04 m
nicht überschritten werden, … 16,50 m…
Nun gehe ich mal davon aus, dass 16,50 m nicht überschritten werden dürfen, sichere mich aber über eine (verbindliche) anwaltliche Erstberatung vorsorglich ab.
Besten Dank