Führerschein nach alkoholfahrt eingezogen. Seit 10 Wochen nichts gehört. Ist das normal?

Hallo liebe Wissenden, vor 10 Wochen hatte eine Freundin einen Unfall unter Alkoholeinfluss. (0,55 Promille). Blutentnahme und alles ist erfolgt. Vor Ort gab sie noch den Führerschein ab. Sie hat neben dem Anhörungsbogen noch nichts erhalten. (Hier hat sie die Aussage verweigert)
Mein Fragen hierzu:
Dauert das immer so lange?
Gibt es keine Empfangsbestätigung das der Führerschein einbehalten wurde?
Soll Sie nachfragen oder schlafende Hunde besser nicht wecken / ergo kann eine Strafe nun verjähren?
Ich freue mich auf Eure Antworten. Und ja, ich hab Ihr den Kopf gewaschen!!!

Hi,

bei Verkehrsdelikten wie Geschwindigkeitsübertretung ect. greift die Verjährung ja nur, solange die Polizei den Verkehrssünder nicht ermitteln konnte. Kann sie ihn vor Ablauf der 3 Monate ermitteln es es vorbei mit der Verjährung.
Da deine Freundin aber ja schon als Verursacherin ‚ermittelt‘ wurde, verjährt da jetzt auch nichts mehr. Und da sie bei alkoholbedingtem Unfall eh mit mehrmonatigem Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug rechnen muss, kommt es auf die paar Wochen die es jetzt dauert nicht wirklich an. Zumal meines Wissens diese Zeit eh auf das Fahrverbot bzw. die Sperre mit angerechnet werden.

Grüßle
Frank K.

Gegen Deine Freundin läuft ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, mit einem Strafbefehl ist in der Regel erst 2-4 Monate nach der Tat zu rechnen.
Verjährung würde hier erst nach 5 Jahren eintreten.

Gruß Crack

Meines Erachtens nach doch ! Schon die Polizei muss ihr etwas in die Hand drücken wenn sie den FS beschlagnahmt oder wenn man ihn freiwillig abgibt.

Denn es zählt ja die Zeit, ab dem sich der Führerschein in „amtlicher Verwahrung“ befindet.

wie kann man nur derartigen unsinn auch noch mit daumen belohnen?
ist dein google kaputt oder hast du nur nichts verstanden?

Halllo,

deine Freundin hat eine Straftat gem. §315c StGB begangen. Demzufolge wird der Führerschein durch die Polizei zur Vorbereitung der vorläufigen richterlichen Entziehung der Fahrerlaubnis sichergestellt/beschlagnahmt (siehe auch §§ 69, 94, 111a StPO). Von der Polizei wird dementsprechend ein Sicherstellungsprotokoll erstellt und der Akte beigefügt. Dieses Protokoll müsste deiner Freundin ausgehändigt worden sein, es sei denn, sie hat darauf verzichtet. Ansonsten könnte sie bei der Dienststelle nachfragen, ob sie eine Durchschrift des Sicherstellungsprotokolls noch bekommen könnte - ob das nach 10 Wochen überhaupt noch möglich ist, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann das noch jemand anders beantworten!

Wenn der Führerschein direkt kassiert wird!!! Ich glaub dann weiss die Dame wohl nicht mehr wirklich, was sie genau gesagt oder nicht gesagt hat und ob sie oder ob sie nicht irgendwelche Bestätigungen bekommen hat.