Führerschein noch gültig?

Meine Nachbarin hat noch einen uralten (25 jahre her) Führerschein mit dem Namen ihres exmannes. Da sie neu verheiratet ist stimmt also der Name nicht mehr. Ich habe gelesen, dass der Führerschein nur gültig bleibt, wenn der Geburtsname drin steht, da man ihn dann mit dem Personalausweis vergleichen kann. Der Geburtsname steht aber nicht dabei.

Sie hat jetzt totale Panik, dass der Führerschein ungültig ist und sie strafe zahlen muss.

Könnt ihr mir weiterhelfen und wisst, ob sie ihn nun endlich mal umtauschen lassen muss und ob sie eine Strafe erwartet?

Vielen Dank

Hallo!

keine Panik, der ist und bleibt gültig.

Man kann ja mit dem bei Kontrollen ebenfalls verlangten Personalausweis belegen, dass man die Person ist, die im Führerschein steht.

MfG
duck313

Vielen Dank. Aber das Problem ist ja, dass man es gar nicht vergleichen kann. Im Führerschein steht nur ihr erster name, nicht ihr geburtsname. Auf dem Personalausweis steht ihr geburtsname und ihr zweiter ehename. Also stimmen nur Vorname und Geburtsdatum überein. Das reicht doch nie und nimmer.

Sagt wer?
Hier, hier und hier steht jedenfalls, dass man bei Namensänderung den Führerschein NICHT umschreiben lassen muss. Und das sind nun nicht gerade unseriöse Quellen.

Gruß,

Kannitverstan

Diese Quellen hatte ich auch gefunden. Dort geht man aber auch davon aus, dass es sich um den Geburtsnamen handelt, welcher noch im Ausweis steht und nicht ein fremder vorheriger ehename.

Also wie will man beweisen, dass das ihr Führerschein ist? Nur Vorname und Geburtsdatum vergleichen wird doch nicht reichen. Und mehr Gleichheit ist auf den Ausweisen nicht!

In Führerschein und PA ist ein Foto drin !

Und es stehen Geburtsdatum und Geburtsort drin. Vorname ist auch noch gleich.

Braucht es da noch mehr ?

Überlege mal, man kann sich mit uralten Füherscheinen ausweisen, (die grauen Lappen aus einer Art Leinenstoff), das Foto ist uralt, zeigt einen Jüngling in lockigem Haar.
Nach dem Foto von vor 40 oder 50 Jahren mag man den Fahrer nicht identifizieren. Auch da bleibt nur der PA-Vergleich.

Klar, kann es da auch mal zu Verzögerungen kommen, wenn per Funk nachgefragt werden muss.

Deshalb kann ein neuer Führerschein mit aktuellem Namen und Foto schon nützlich sein. Rein rechtlich muss man es nicht machen.

Dann nimm halt diese Quelle:
http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-ummeldung-abmeldung/namensaenderung
Da steht auch gleichzeitig, dass die Gute ihre Zulassungsbescheinigungen ändern lassen muß.

Oder die hier:


Hier wurde sogar ein komplett falscher Name eingetragen, und der Führerschein gilt trotzdem.

Dazu gibt es ein zentrales Fahrerlaubnisregister, in dem laut §49 FeV, Abs. 1, Nummer 1 Familiennamen, Geburtsnamen und sonstige frühere Namen gespeichert sind und auf das bei Zweifeln an der Identität zugegriffen werden darf.

Das steht zwar so explizit nicht da, ist aber auch egal.

Gruß,

Kannitverstan

Meine Frau hat ihren Schein mit Geburtsnamen und ihren Personalausweis mit meinem Namen. Kann also den Personalausweis nicht als Beweis vorlegen.

Globus

Hä??
Laß Dir mal gelegentlich ihren PA zeigen! :wink:

Er ist gültig, Strafe wird auch keine fällig. Nur einen Leihwagen kann man mit solch einem Führerschein im Ausland vermutlich nicht mehr leihen - es sei denn, man verfügt über sehr viel Charme.

Hi
die Frage ist doch: wo ist geregelt, dass man einen neuen FS braucht?
Antwort: nirgendwo - also braucht man nicht.

Es kann zwar bei einer Kontrolle mal etwas länger dauern - aber das ändert nichts daran, dass man nicht umschreiben lassen muss.

Gruß
HaWeThie

PS: da in ein paar jahren sowieso alle paar Jahre ein neuer FS erforderlich ist, dürfte sich die Frage spätestens dann erledigt haben