Führerschein: Verzicht oder Gutachten

Hallo allerseits,

sei folgendes Szenario gegeben: Führerscheinbesitzer H wäre unter Betreuung seiner Tochter T und lebte in einem Heim.

Der T ginge als Betreuerin ein Schreiben zu, in dem die Führerscheinstelle (zu Recht!) anzweifeln würde, dass H noch in der Lage wäre, ein Fahrzeug zu führen. Dieser solle nun eine Verzichtserklärung für alle FS-Klassen unterschreiben. Dazu wäre er aber nicht willens.

Alternativ dazu könne, so das Schreiben, der Führerscheinbesitzer ein Gutachten zum Preis von 300-550 Euro anfertigen lassen, in dem seine Fähigkeit attestiert würde.

Fragen dazu:

  • Könnte T als Betreuerin vollumfänglich für H verzichten?
  • Würden weder T noch H verzichten, würde dann die FS-Stelle das
    Gutachten in jedem Fall anfertigen lassen und H bzw. T in Rechnung
    stellen?

Es wäre ebenfalls geschrieben, dass im (unwahrscheinlichen) Falle, dass, wenn nach Abgabe des FS der H später tatsächlich gutachtlich bestätigt bekäme, in der Lage zu sein, einen PKW zu führen, eine „Antragstellung“ notwendig wäre.

  • Ist es richtig, dass die FS-Stelle mit Antragstellung hier meint,
    dass der FS neu zu machen wäre? Oder bedürfte es tatsächlich nur
    eines Antrags ohne weitere Prüfung?

Gruss
VB

[quote=„gelöscht, post:1, topic:9342850“]
Könnte T als Betreuerin vollumfänglich für H verzichten?

Ja, natürlich. Wenn sie dazu mit ihrer Betreuungsvollmacht dazu berechtigt ist. es gibt ja versch. Stufen von Betreuungen.

Würden weder T noch H verzichten, würde dann die FS-Stelle dasGutachten in jedem Fall anfertigen lassen und H bzw. T in Rechnungstellen?

Aus meiner Sicht nein.
Sie entzieht die Fahrerlaubnis und man müsste dann eben dagegen klagen und dann käme das Gutachten ins Spiel und wenn man Klage verliert wird man das Gutachten eben selbst zahlen und die weiteren Kosten auch.

MfG
duck313

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