Hallo allerseits,
sei folgendes Szenario gegeben: Führerscheinbesitzer H wäre unter Betreuung seiner Tochter T und lebte in einem Heim.
Der T ginge als Betreuerin ein Schreiben zu, in dem die Führerscheinstelle (zu Recht!) anzweifeln würde, dass H noch in der Lage wäre, ein Fahrzeug zu führen. Dieser solle nun eine Verzichtserklärung für alle FS-Klassen unterschreiben. Dazu wäre er aber nicht willens.
Alternativ dazu könne, so das Schreiben, der Führerscheinbesitzer ein Gutachten zum Preis von 300-550 Euro anfertigen lassen, in dem seine Fähigkeit attestiert würde.
Fragen dazu:
- Könnte T als Betreuerin vollumfänglich für H verzichten?
- Würden weder T noch H verzichten, würde dann die FS-Stelle das
Gutachten in jedem Fall anfertigen lassen und H bzw. T in Rechnung
stellen?
Es wäre ebenfalls geschrieben, dass im (unwahrscheinlichen) Falle, dass, wenn nach Abgabe des FS der H später tatsächlich gutachtlich bestätigt bekäme, in der Lage zu sein, einen PKW zu führen, eine „Antragstellung“ notwendig wäre.
- Ist es richtig, dass die FS-Stelle mit Antragstellung hier meint,
dass der FS neu zu machen wäre? Oder bedürfte es tatsächlich nur
eines Antrags ohne weitere Prüfung?
Gruss
VB