Hallo,
dazu muss ich etwas grundsätzliches sagen. Wenn man ein Fahrverbot bekommt wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit (zu schnelles Fahren, Rotlicht an der Ampel, zu viele Punkt u.s.w.)dann spricht dieses Fahrverbot nie die Polizei aus sondern immer eine Behörde und wie die heißt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Und bei dieser Behörde muss man den Führerschein abgeben und dort wird er auch verwahrt.
Beispiel: Zu schnelles Fahren in München, statt 60 km fahre ich 110, und ich wohne in Stuttgart dann bekomme ich von der Bußgeldbehörde in München ein Fahrverbot und dort muss ich meinen Führerschein dann hinschicken. Und zwar selbst per Einschreiben, nicht über die Polizei. Wenn ich in Frankfurt wohne und in Frankfurt ein Fahrvebrot bekomme, dann muss ich den Führerschein an die Bußgeldbehörde Frankfurt schicken. merke: die Polizei ist keine Behörde. Wenn die polizei den Führerschein trotzdem entgegen nimmt dann behält sie ihn nicht und verwahrt ihn auch nicht sondern schickt ihn an die Bußgeldstelle, die das Fahrverbot angeordnet hat und dort müsst ihr dann den Führerschein holen, wenn er nicht sowieso automatisch zurückgeschickt wird.
Man bekommt von der Bußgeldstelle immer eine schriftliche Aufforderung über die Abgabe des Führerscheins und in dem Brief steht alles drin. Wohin den Führerschein schicken und wo bekommt man ihn wieder. Also der Vesuch bei der Polizei ist sicher Unsinn. Ansonsten ist es klar, betrunkene Pesonen sind nicht rechtsfähig. Also denen händigt man nichts aus und die machen auch keine schriftliche Anzeige. Die sollen erst nüchtern werden.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben, Gruß KL