Liebe Experten,
ich habe noch einen alten (rosa) Führerschein mit Klasse 4.
Dort steht: 50cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Wenn man ihn jetzt umschreiben lässt, wird Klasse 4 ja zu Klasse AM.
Bei AM aber heißt es: 50cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Heißt das also, daß man durchs Umschreiben - blöd ausgedrückt - 5 km/h verliert bzw. seinen 50-km/h-Roller abschaffen darf um sich einen zuzulegen, der nur 45 läuft? Oder bleibt das mit 50 auch nach der Umschreibung?
Oder wurden diese Roller generell schon auf 45 gedrosselt, egal was im alten Führerschein steht?
Kann mich da jemand aufklären?
Danke und Grüße
Christian