Na klar,
er muss schwer besoffen sein UND durch irgendeine andere Tat/Auffälligkeit muss der extrem hohe Alkoholwert gerichtsfest festgestellt werden.
Wenn jemand stark alkoholisiert ein Fahrrad schiebt, der würde normalerweise nicht konbtrolliert, erst recht nicht zur Blutprobe gezwungen.
Aber wenn jemand z.B. eine Straftat begeht, dann geht der Spaß los.
Mal schnell ein Beispiel konstruiert:
Fußgänger schiebt sein Fahrrad, weil er zu betrunken zum Fahren ist, vielleicht über eine Landstraße.
Polizeistreife fällt das auf, fragt den Mann höflich, ob alles OK sei oder weist auf die Gefahr hin, nachts ohne Licht übersehen zu werden.
Betrunkener ist aber renitent, beleidigt die Beamten, greift die an, leistet Widerstand,… (such dir was aus).
Nun packen die Beamten den Mann ins Auto, schreiben ne Anzeige.
Bei Straftaten kann nach StPO §81a eine Blutprobe angeordnet werden, dies geschehe hier auf Grund der auffälligen Alkoholisierung.
Nun kommt heraus:
3 Promille (oder sonst ein sehr hoher Wert, bei dem unsereiner komatös auf dem Boden liegen würde).
Das dürfte dann reichen, um den Verdacht des Alkoholmissbrauchs zu begründen, Fahrerlaubnisverordnung §13.
Und ich denke mal: Zu Recht. Es sind ja schon aberwitzig hohe Alkoholwerte gemessen worden. Wer so angetroffen wird, bei dem würde auch ich bezweifeln, ob er nicht eine gewisse Alkoholgewöhnung hat und die Grenzen seiner Fahrtüchtigkeit nicht doch mal übersieht.