Fun: Kennt ihr 'verrückte' Gesetze?

Hallo

Heute morgen hatten sie im Radio ein paar „verrückte Gesetze“ aufgezählt. Kennt ihr auch so welche? Oder gibt es eine Seite, wo man diese schmökern kann?

Folgende „Gesetze“ sind mir schon bekannt:

  • In Frankreich ist es per Gesetz verboten ein Schwein „Napoleon“ zu nennen.
  • In Estland ist es per Gesetz verboten während des Geschlechtsverkehrs Schach zu spielen
  • In England ist es per Gesetz verboten, das Kinder unter 10 Jahren nackte Schaufensterpuppen anschauen.

Aus der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr kenne ich folgende „Klassiker“:

  • Bei einer Wassertiefe von 1,5(?) Metern hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen
  • Beim erreichen der Baumkrone hat der Soldat mit Kletterbewegungen aufzuhören.

Und mein „Lieblings-Dienstvorschrift“:

  • Nachts ist mit Dunkelheit zu rechnen :smile:

Kennt ihr auch sowas?

Gruß
Andreas

Hi

Kennt ihr auch sowas?

http://www.unmoralische.de/law.htm

Google liefert unter dem Suchbegriff „verrückte Gesetze“ noch sehr viel mehr :wink:

Gruß
Edith

Was ist eine Eisenbahn?
Hallo!
Manche dieser „dumb laws“ sind leider reine Erfindung:

  • In Frankreich ist es per Gesetz verboten ein Schwein
    „Napoleon“ zu nennen.

http://ber1.wordpress.com/2007/08/31/ein-schweinchen…

Kein Gesetz, aber ein Urteil: eine schöne, wenn auch ein bißchen verrückte Antwort auf die Frage, was eine „Eisenbahn“ im Sinne des § 1 HaftpflG ist, lieferte das Reichgericht am 17.3.1879, RGZ 1, 247:
„[Eine Eisenbahn ist] ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Laden u.s.w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
(zitiert nach Wilhelm, Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Arbeitsweisen - http://www2.hs-fulda.de/fb/sw/projekte/r1bibliothek/…)
Grüße, Peter

Hallo!

§22 Abs. 1 StVO (Österreich)

Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat der Lenker eines Fahrzeuges andere Straßenbenützer mit der zum Abgeben von akustischen Warnzeichen bestimmten Vorrichtung durch deutliche Schallzeichen, sofern solche Vorrichtungen nicht vorhanden oder gestört sind, durch deutliche Zurufe zu warnen.[…]

Gruß
Tom

Hallo!

Ich könnte noch eine Menge deutscher Gesetze aufzählen, die man wohl als Unsinn bezeichnen könnte, aber ich tue es nicht, denn das ist ja leider verboten.

Grüße

Andreas

Hallo!

Ich würde eher die Aussage, dass es verboten sei, als Unsinn bezeichnen.

Gruß
Tom

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Hallo Tom!

Wer ein Gesetz als Unsinn bezeichnet, also als ungültig, spricht sich, wenn man es so auslegt, dafür aus, es zu übertreten. Und das ist laut AGB verboten.

Grüße

Andreas

Das ist doppelt unlogisch und selbstverständlich falsch. Natürlich darf man bei w-w-w äußern, welche Gesetze man für unsinnig hält. Ich bin gespannt, zähl mal auf!

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Hallo Levay!

Ich habe keine Lust, Ärger zu kriegen und auch keine Lust auf eine endlose Diskussion.

Grüße

Andreas

Natürlich darf man bei w-w-w äußern, welche Gesetze man für
unsinnig hält. Ich bin gespannt, zähl mal auf!

Hi,

Das Rechtsberatungsgesetz.

Zum Ersten, weil andere Länder gut darauf verzichten können. zum Zweiten aus der historischen Entwicklung des Gesetzes.

Q-Gruß

Ich weiß nicht, ob du das ernst meinst. Es fällt mir schwer zu glauben, dass du es ernst meinst: Natürlich kann jeder auch bei w-w-w Gesetze als unsinnig bezeichnen, ohne damit gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen. Schade, jetzt werde ich nie erfahren, welche zahlreichen unsinnigen Gesetze du meinst. Und das nur, weil du an das Bestehen eines Gesetzes glaubst, das es gar nicht gibt: Das Gesetz, das es verbietet, Gesetze unsinnig zu nennen.

Levay

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schwacher auftritt
hallo andereas,

ich hatte zumindest erwartet, dass du deine kette der unlogik unbelehrbar weiterspinnt, dich publikumswirksam drin verhedderst und schließlich dramatisch zu fall kommst :smile:

und das willst du jetzt den wer-weiss-waslern vorenthalten! pfui!

gruß
ann

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Hallo Ann!

ich hatte zumindest erwartet, dass du deine kette der unlogik
unbelehrbar weiterspinnt, dich publikumswirksam drin
verhedderst und schließlich dramatisch zu fall kommst :smile:

Das dachte ich mir.

Grüße

Andreas

Hallo Levay!

Ich weiß nicht, ob du das ernst meinst.

Ich weiß es. Aber ich verrate es nicht.

Natürlich kann jeder auch
bei w-w-w Gesetze als unsinnig bezeichnen, ohne damit gegen
irgendwelche Regeln zu verstoßen.

Ich muss leider zugeben, dass ich es nicht schlüssig, logisch und wasserdicht genug formuliert habe. Dann hätte ich Recht behalten. So leider nicht. Was solls.

Schade, jetzt werde ich nie
erfahren, welche zahlreichen unsinnigen Gesetze du meinst.

Na gut, ein Tipp: Google mal nach „Brennrecht“ und „0,5 Liter“. Aber bitte verschon mich mit einer Diskussion darüber, ich werde darauf nicht antworten.

das nur, weil du an das Bestehen eines Gesetzes glaubst, das
es gar nicht gibt.

Nein, nicht Gesetz sondern AGB.

Grüße

Andreas

Und mein „Lieblings-Dienstvorschrift“:

Wen ein Beamter auf einer Dienstreise verstirbt, ist die Dienstreise beendet.

Wen ein Beamter auf einer Dienstreise verstirbt, ist die
Dienstreise beendet.

Außer er war ein Beamter der Kirche, dann fängt die Dienstreise ja erst wirklich an! :smile:

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unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Hallo!

Ich bin gespannt, zähl mal auf!

Mir fällt gerade § 142 StGB „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ein.
Man muss hier an einer Verfolgung gegen sich selber mitwirken; dies verbietet aber mein Gerechtigkeits- und Rechtsstaatsverständnis.

Gruß
Paul

Zumindest ein bisschen skurril:

http://dejure.org/gesetze/BGB/963.html

Levay

Aus der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr kenne ich
folgende „Klassiker“:

  • Bei einer Wassertiefe von 1,5(?) Metern hat der Soldat
    selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen
  • Beim erreichen der Baumkrone hat der Soldat mit
    Kletterbewegungen aufzuhören.

Also „die“ zantrale dienstvorschrift gibt es bei der Bundeswehr nicht. Die Quelle unsagbarer Freuden ist in diesem Falle die ZDv 3/11 „Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)“ und beide obige Sätze gibt es nicht. :wink:
Es gibt allerdings ein paar andere (Habe dir Vorschrift gerade nicht zur Hand, meine mich aber grob an den Wortlaut erinnern zu können):

  • Wer schneller schießt und besser trifft gewinnt das Gefecht.
  • Nach dem Einsatz von Kernwaffen kann das Gelände sehr stark verändert sein. Das Zurechtfinden wird dadurch erschwert.

Und mein „Lieblings-Dienstvorschrift“:

  • Nachts ist mit Dunkelheit zu rechnen :smile:

Der Satz latet glaube ich eher: „Bei Einbruch der Nacht ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.“

Gruß Andreas

Hallo

Ich sehe das ein bisschen anderes. Niemand ist verpflichtet bei der eigenen Strafverfolgung mitzuwirken. Auch nicht bei der Unfallflucht. Jedoch fällt die Strafe halt deutlich höher aus, wenn man es nicht tut. Ansonsten würden nur ein Strafzettel und Kosten für die Versicherung anfallen. Aber niergends steht, dass du dich „stellen“ MUSST. Du KANNST, um einer empfindlichen Strafe zu entgehen.

Gruß