Fundunterschlagung Handy

Hallo. Ich habe mein Handy in einem shuttle verloren. Ich muss noch warten bis Montag, ob es jemand evtl. gefunden hat. Hab schon mit der Polizei telefoniert und muss eben bis Montag warten.
Kann höchstens ein anderer Fahrgast eingesteckt haben. Kann aber auch sein das dieser FAhrgast das nicht zugeben würde., Die Polizei spricht dann von einer Fundunterschlagung. Mein Handy ist gegen Diebstahl versichert. Meine Frage ist nun, ist eine Fundunterschlagung mit einem Diebstahl gleich zu setzen ? Danke

Da haste den Unterschied:


ramses90
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Nein.
Näheres findest du in den Versicherungsbedingungen. Es würde mich aber schwer wundern, wenn die zahlen würden.
Das Gerät könnte geortet werden:
https://www.google.com/android/find
Aber das hast du ja bestimmt schon als Erstes versucht…

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Ich „belebe“ dieses Thema „neu“, weil es direkt unter einem aktuellen Beitrag auftauchte und in ihm aber eine entscheidende noch immer fehlt: Auch wenn die Polizei da von Fundunterschlagung sprach, handelte es sich bei dem beschriebenen Vorfall um Diebstahl.

Blödsinn, @ramses90 hat schon vor fast einem Jahr den Link angegeben, wo der Unterschied erklärt wird! :woman_facepalming:

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Gaanich! Du weißt doch, dass im Land Silberstan (der ersten konsequent idealistischen Republik der Weltgeschichte) Gewahrsam bereits durch den Wunsch begründet wird, eine verlorene Sache wiederzuerlangen.

Christa, warst das nicht du neulich, als ich sah, dass jemand nicht mal wusste, wo die „Textform“ im BGB geregelt ist? 0o Das ist alles keine Schande, aber es ist doch immer wieder unfassbar, wie souverän hier die immer Gleichen auftreten, obwohl sie doch von sich selbst wissen müssten, dass sie das überhaupt nicht zuverlässig einschätzen können. Da helfen Links genauso wenig wie die cool klingende Verwendung von Fachbegriffen.

Klar, es gibt einen Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung, und der ist da beschrieben. Das heißt doch aber nicht, dass der Link auch nur irgendetwas darüber aussagt, es würde sich bei dem oben beschriebenen Vorfall um eine Fundunterschlagung handeln :see_no_evil:

Wenn ich noch weiß, wo ich mein Handy liegen ließ, handelt es sich schon nicht mal mehr um eine verlorene Sache. Und falls ich es nicht weiß, hat der Betreiber des Shuttlebusses Gewahrsam.

Darin sind wir uns allerdings einig! :rofl:

Und wenn ich das nicht mehr weiß, sondern nur, dass ich es nach der Fahrt nicht mehr hatte, lässt sich das so beschreiben:

Die Beschreibung Deiner Phantasie hieße:

Ich habe mein Handy in einem Shuttle an dem Platz liegen lassen, wo ich während der Fahrt gesessen hatte.

Jetzt vielleicht?

Dank dieser Erfahrungen muss ich mir jedenfalls auch keine Sorgen um Dinge wie ChatGPT machen :smiley: Vermutlich wird die Schere zwischen (keineswegs ehrenrührigem) „verlinktem Halb-“ und Expertenwissen noch weiter aufgehen, mit allem, was dazugehört^^

@Aprilfisch Diese allenfalls/wenn überhaupt bestehende Unschärfe wird bereits dadurch aufgefangen, dass, wie gesagt, der Shuttlebetreiber dann Gewahrsam hat.

@Lena69 Abgesehen von der Frage, ob es sich um Diebstahl oder Unterschlagung handelt (schon allein, weil die Versicherung aus eigenem Interesse etwas „anderes“ behaupten könnte ) – wie ging der Fall denn bei dir aus? Anscheinend bist du ja gerade wieder hier aktiv, und es wäre immer schön, auch etwas über den Fortgang einer Geschichte zu erfahren.

Diebstahl setzt neben der Zueignungsabsicht das aktive Wegnehmen der Sache vom Besitzer voraus. Nachzulesen in § 242 StGB. Die Unterschlagung hingegen nur die Zueignungsabsicht - nachzulesen in § 246 StGB.

Ziemlich genau so steht es übrigens auch in dem verlinkten Text, der die Frage schon vor Monaten und abschließend beantwortete.

Es stellen sich also die Fragen, wieso Du
a) das Fass überhaupt wieder aufmachst,
b) dummes Zeug redest und
c) hier einen auf dicke Hose machst, anstatt endlich mal einzusehen, dass Du dummes Zeug verbreitest (siehe auch b).

Beweisstück 2 für b):

Beide (Halb)Sätze ergeben nicht einmal sprachlich einen Sinn, geschweige denn inhaltlich.

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Jetzt sind bald wieder alles versammelt :joy:

Warum ich das Fass aufgemacht habe, steht schon da. Bemerkenswert (trotzdem nicht überraschend), dass sich dir trotzdem die Frage stellt. Aber immerhin scheinst du damit nicht allein zu sein, das mehrt die Freude^^

Hinzu kommt, dass es schön gewesen wäre, mehr über den Ausgang der Geschichte zu erfahren; auch das ist an sich relativ zeitlos. Aber trotz Aktivität scheint das Engagement wie häufig nur einseitig zu bestehen. Fragen stellen und Antworten erwarten, selbst aber nichts zurückgeben?

Und welchen Sinn das Geschriebene macht, erschließt sich einem allerALLERspätestens im dritten Semester. Es spottet jeder Beschreibung, wie man hier jedes Mal angegangen und beleidigt wird, von Leuten, die überfordert sind, wenn jemand etwas schreibt, das ihnen nicht in ihren ahnungslosen Kram passt. Im Grunde verdammt ihr euch jedes Mal selbst, wenn ihr meint, „die anderen“ würden dummes Zeug reden und einen auf dicke Hose machen :smiley:

Das Wegnehmen haben wir oben bereits angesprochen; Aprilfisch war dir da offenbar ein Stück voraus, als er auf Gewahrsam einging. Und die Sätze ergeben Sinn; es ist nur einmal mehr der Fall, dass du sie nicht verstehst und gleich davon ausgehst, es würde „am anderen“ liegen, nicht an dir selbst.

Der Link hat überhaupt nichts abschließend beantwortet. Er beschreibt, ein wenig, den Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung. Das war aber nicht die Frage.

Ja, aber die Begründung ist halt Unsinn. Es handelt sich nicht um Diebstahl, weil die Wegnahme fehlt.

Komisch; derjenige, der hier als erstes persönlich wurde und rumgepöbelt hat, warst Du. Dass Dir das nicht auffällt, glaube ich aber gern.

Naja, ich dachte, Du würdest es wenigstens verstehen bzw. glauben, wenn Du es im Gesetzestext liest. Das war wohl eine Fehleinschätzung.

Nein, leider nicht. So, wir Du die Sätze gebaut hast, fehlt da wenigstens ein „in“ und ein Objekt. Und das ist halt nur der sprachliche Aspekt; inhaltlich bleibt es Quatsch, selbst wenn es Dir gelänge, die Sätze richtig zu bilden.

Ach?

Doch, ich finde schon, dass der (einzige) Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ganz gut die implizite Frage beantwortet, warum es sich um Unterschlagung und nicht um Diebstahl handelt.

Es bleiben die Fragen a)-c) im Raum.

Stimmt wieder nicht, gleich das erste Wort, das mir entgegenkam, war „Blödsinn“. Dass dir das nicht auffällt … Und das passiert hier jedes Mal – habe gerade noch einen anderen Thread überflogen, wo es immer wieder genau dasselbe ist :joy: Eigentlich sollte der wewewa-Betreiber sich das alles mal genauer ansehen. Man könnte meinen, hier möchten irgendwelche User das Portal zugrunde richten, indem versucht wird, jeden Experten zu vergraulen^^

Die Sätze ergeben Sinn. Dein Verständnis hinsichtlich des Gewahrsamsbegriffs scheint nicht weit genug zu reichen, welch Überraschung.

Die Wegnahme fehlt in der beschriebenen Situation nicht. Das kann man ganz schulmäßig durchdeklinieren und staunen. Stark verkürzt, Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Fremd aus Sicht des Täters. Und da entweder ich oder der Shuttlebetreiber Gewahrsam an der Sache hat ((behalten) habe), muss dieser vom Täter notwendigerweise erst gebrochen werden, bevor er neuen daran begründen kann.

PS: Es handelt sich übrigens auch NICHT um den einzigen Unterschied. Aber das ginge dann hier wirklich offensichtlich Meilen zu weit.

Ja und? Wenn Du Blödsinn schreibst, musst Du Dir das auch gefallen lassen. Zumal eben der Sachverhalt längst geklärt war; nach neun Monaten mit einer völlig unsinnigen und allen anderen Antworten widersprechenden Antwort anzukommen, zieht halt Reaktionen nach sich. Diese waren aber eindeutig auf die Sache gerichtet und nicht an Dich als Person.

Na dann.

Siehste wohl, da fehlen dir die Worte :smiley: Frohes Fest!

Nein, ganz und gar nicht, aber erstens ist es ja zwecklos und zweitens habe ich besseres zu tun.

Ja, ich widme mich jetzt auch besser wieder meinen Akten.

:rofl:

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