Hallo,
ich habe eine frage undzwar ob der besitz und die benutzung eines „Funkscanner“ mit dem man den Polizei und Feuerwehr funk abhören kann verboten / strafbar?
Hallo,
ich habe eine frage undzwar ob der besitz und die benutzung eines „Funkscanner“ mit dem man den Polizei und Feuerwehr funk abhören kann verboten / strafbar?
Hi,
ich habe eine frage undzwar ob der besitz und die benutzung
eines „Funkscanner“ mit dem man den Polizei und Feuerwehr funk
abhören kann verboten / strafbar?
in Deutschland darf jeder ein solches Gerät erwerben, besitzen und auch benutzen. Es dürfen nur Amateurfunkfrequenzen, Wettersatelliten o.ä. abgehört werden. Das Abhören von BOS-Frequenzen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) ist verboten. Selbst wenn man eine Berechtigung für BOS-Funk vorliegt, weil man z.B. bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. tätig ist, dürfen die Sendungen mit einem Funkscanner nicht für private Zwecke empfangen werden.
Viel Gruß von Tara
Hallo.
Das Abhören von BOS-Funkdiensten ist verboten. Wer aber in seinem stillen Kämmerlein diese Dienste abhört und das Gehörte für sich behält, wer will demjenigen eine Straftat nachweisen?
Die Frage ist noch, ob z.B. Reporter diese Dienste offiziell abhören dürfen. Wie bekommen diese Personen sonst zu aktuellen Fotos von besonderen Ereignissen (Unfälle z.B.)?
Gruss Peter
Hallo Peter1940,
Die Frage ist noch, ob z.B. Reporter diese Dienste offiziell abhören dürfen.
Auch das ist verboten. Ich weiß von einem Fall wo ein Reporter ein Verfahren aufgebrummt bekam, weil er des öfteren einfach zu schnell an der Einsatzstelle war.
Mit der Einführung des digitalen BOS-Funks dürfte sich das Thema erstmal erledigt haben.
Wie bekommen diese Personen sonst zu aktuellen Fotos von besonderen Ereignissen (Unfälle z.B.)?
Zum Einen auf dem o.g. illegalem Wege zum anderen werden die bei größeren Ereignissen durchaus auch offiziell informiert.
Charlie80
Kleiner Dienstweg
Moin,
Wie bekommen diese Personen sonst zu aktuellen
Fotos von besonderen Ereignissen (Unfälle z.B.)?
Pressesprecher der diversen BOS-Einrichtungen habe so ihre Verbindungen zum schreibenden und sendenden Volk.
Da wird schon mal der eine oder andere Anruf getätigt und gut ist es.
Gandalf
Hallo,
Auskunft dazu gibt § 89 TKG (Telekommunikationsgesetz).
Dachsgruß
Hi,
Wer aber in seinem stillen Kämmerlein diese Dienste abhört und das Gehörte für sich behält, wer will demjenigen eine Straftat nachweisen?
Das ist technisch durchaus möglich. Aber darauf will ich nun nicht näher eingehen. Gefragt war ja schließlich auch nur nach der Strafbarkeit. Die Strafbarkeit folgt aus § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG.
Gruß
dolo agit