Funktion NSW und TÜV ?

Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst der TÜV-Termin an für meinen PKW und leider ist mir letztes Wochenende die Streeuscheibe eines nebelscheinwerfers kaputt gegangen. Da beim TÜV ja alles funktionieren muss, was angebaut ist, nun meine Frage:

reicht es aus, die NSW abzukleben/zu überkleben (sind in die Stoßstange eingebaut) oder muss ich sie ganz ausbauern bzw. den defekten ersetzen ?

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Sachen bei TÜV?

Gruß
M.

Hallo Martin,

was am Auto angebaut ist muss auch funktionieren. Du musst also entweder die defekte Lampe bzw. Streuscheibe erneuern oder beide Lampen (und vorsichtshalber auch den Schalter) ausbauen.

Wobei ich davon ausgehe, dass das nur ein leichter und kein gravierender Mangel ist (kann das hier vielleicht jemand bestätigen?), die Prüfung also - sofern nicht noch irgend etwas am Auto ist - bestanden wird.
Was nicht heißen soll, dass Du dann zwei Jahre so herum fahren darfst.

Beste Grüße
Guido

Hallo,
es reicht die NSW abzukleben oder abzudecken,da diese nicht zwingend vorgeschrieben sind.Die Abklebung sollte allerdings einigermaßen wiederstandsfähig sein und nicht abfallen.

Gruß
fofo12

Widersprüchliches
Hi!

Da dein Vorposter genau das Gegenteil behauptet hat und ich das für plausibler halte wüsste ich gern, woher du das weißt und warum du dir da sicher bist.

Hab nämlich ein ähnliches Problem wie der UP…

Gruß Noi

Moin,

was am Auto angebaut ist muss auch funktionieren. Du musst
also entweder die defekte Lampe bzw. Streuscheibe erneuern
oder beide Lampen (und vorsichtshalber auch den Schalter)
ausbauen.

Genau so sehe ich das auch.
Denn ein Abkleben sieht der Gesetzgeber nicht vor. Was passiert, wenn sich die Klebung löst? Ein NSW blendet durch die Art der Streuscheibe nicht, aber ohne Streuscheibe schon.

Wobei ich davon ausgehe, dass das nur ein leichter und kein
gravierender Mangel ist (kann das hier vielleicht jemand
bestätigen?), die Prüfung also - sofern nicht noch irgend
etwas am Auto ist - bestanden wird.

Bei defekten an der Beleuchtung sind die Prüfer nach meiner Erfahrung recht gnadenlos. Ein defektes Lämpchen der Kennzeichenbeleuchtung lassen die schon mal durchgehen. Vielleicht käme man sogar mit einer defekten Lampe des NSW durch, aber bei einer kaputten Streuscheibe sehe ich schwarz.
Aber beim TÜV und auf hoher See… :wink:

Gruss Jakob

Eine Leuchte gilt als „außer Betrieb“ wenn das Leuchmittel ausgebaut und/oder die Stromversorgung nicht mehr möglich ist(Kabel abgezogen).Zusätzlich kann man das noch durch Überkleben der Streuscheibe deutlich machen(ist zu empfehlen)
Da Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben sind kann dadurch kein erheblicher Mangel entstehen.
Natürlich darf keine Gefährdung von dem Teil ausgehen(scharfe Glaskanten/Rahmenteile)
Wers nicht glaubt:Einfach bei einer Prüfstelle anrufen und fragen.

Grüße

Hallo,

ich verweise mal hierhin :

http://www.motor-talk.de/forum/nsw-abkleben-darf-man…

Gruß
fofo12

Moin,

diese Diskussion bei Motor-Talk verläuft doch genauso wie diese hier?
Nur ist hier die Rede davon dass das Streuglas gebrochen ist. Das ist dann etwas anderes.
Denn hier gibt es kein Glas mehr, welches man abkleben könnte.

Gruss Jakob

danke…
…an alle.
werde den Tüv-termin wohl noch etwas aufschieben und mich auf die Suche nach Passendem Ersatz begeben.
M.

Tach,

aber es gibt Karton,Holz,Kunststoff um die Öffnung abzudecken,ein wenig handwerkliches Geschick vorausgesetzt.Eigentlich geht es nur darum,ob abkleben erlaubt ist und dies kann man mit ja beantworten,denn wo kein Licht rauskommen kann,stört es auch denn Prüfer nicht.

Grüßle
fofo12

Moin,

aber es gibt Karton,Holz,Kunststoff um die Öffnung
abzudecken,ein wenig handwerkliches Geschick
vorausgesetzt.Eigentlich geht es nur darum,ob abkleben erlaubt
ist und dies kann man mit ja beantworten,denn wo kein Licht
rauskommen kann,stört es auch denn Prüfer nicht.

Das siehst Du aber meines Erachtens nach sehr blauäugig.
Karton und Holz hat an einem Auto als Bastelmaterial nichts zu suchen.
Am Auto dürfen Materialien verwendet werden, die auch dafür zugelassen sind.
Die Frage war nicht, ob abkleben generell erlaubt ist, sondern ob man eine zerbrochene Streuscheibe überkleben darf.
Auch ist das Abkleben strittig, denn wer garantiert dafür, dass sich die Baumarktfolie nicht nach 2 Tagen löst?
Was meinst Du, warum alle Teile die an einem Auto verbaut werden eine Prüfung hinter sich bringen müssen?
Es gibt für NSW und Zusatzscheinwerfer, wie man sie oft an Geländewagen findet, Abdeckkappen/-hüllen. Aber auch die müssen zugelassen sein und dabei wird eben auch geprüft ob das ganze Gesimsel nicht bei der ersten Autobahn- oder Regenfahrt den Verschwindibus macht und dem nächsten Motorradfahrer vors Visier segelt.

Klar, mit ein wenig Geschick macht man das Loch auch mit PU-Schaum zu und auch Rostlöcher lassen sich prima mit Silikon zuschmieren und per Aufkleber verbergen.
Und Gott sei Dank ist nicht alles was der eifrige Heimwerker da zurechtschustert auch zulässig. Auch wenn ich solche abenteuerlichen Dinge fast täglich sehe.

Gruss Jakob

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