Hallo,
ich bin ja relativ fassunlos über das Zugunglück in Spanien mit den 79Toten.
Was ich schon mal nicht verstehe warum der Funkverkehr zwischen Zugführer und Personal nicht grundsätzlich gespeichert wird.
Jetzt hört man aus zweiter Quelle, daß er eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch über Zug zugab (wohl über Funk).
Jetzt mal die Grundfrage:
Sollte nicht grundsätzlich jeder Funkverkehr (auch bei Fluglotsen, vielleicht sogar Bus&Taxi usw.) nicht gespeichert werden ? oder tangiert das schon irgenndwo die Persönlichkeitsrechte von irgendjemandem (Schuldigung ich dachte sowas wäre ganz normal) ?
Desweiteren:
Zweifelhafte Entlastungen:
Ehrlich gesagt mir kommt auch sonst vieles „spanisch“ vor. So entlastet ein Gutachterprofessor zunächst das Zugpersonal und spricht davon, daß die Strecke ja mit Sensoren hätte ausgerüstet werden müssen.
Aber wozu brauche ich da diese omminösen Sensorsen an diesem Abschnitt montiert (gibt es Wetterlagen wo ich da schneller durchrasen darf) ? Ich weiß doch z.B. über GPS auf welchem Streckenkilometer ich bin (außerdem sehe ich das wenn ich aus dem Fenster gucke).
Und warum ist da immer noch so viel Spekulation dabei. Er weiß doch daß das automatische Abbremssystem 4km vor Bahnhof nicht mehr unterstützt wird und er manuell runterbremsen muß.
Und wozu brauche ich denn auch noch die Blackbox. Sollte so ein Zug nicht simultan die fahrphysikalischen Parameter in die Zentrale der Staatsbahn übertragen.
Also wo soll noch der Zweifel sein was da passiert ist. Teilweise wird ja wieder bezweifelt ob überhaupt schneller als die 80km/h gefahren wurde (lach). Ich habe das Gefühl das auch der Gutachter die Bahn aus einem mir unverständlichen Grund deckt.
Die Frage ist doch ob der Zugführer aus Übermut gehandelt hat oder ob er von der Bahngesellschaft genötigt wurde so schnell zu fahren (womit ihm aber sicherlich noch eine Teilschuld zukommt weil er hätte sich dem Wahnsinn ja auch verweigern können wenn er dadurch so viele Menschen fahrlässig tötet) ?
Meine Spekulation:
Meine Befürchtung ist eigentlich, daß hier eine Nötigung der Bahn vorliegt (durch diese wilde Raserei ein paar Minuten zu sparen) denn ein Lokführer hätte niemals freiwillig die Geschwindigkeit überschritten da ich davon ausgehe, daß eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung schon disziplinarisch geahndet wird selbst wenn keiner zu Schaden kommt, Der Zugführer hat sich nur nicht den wahnsinnigen Anweisungen der Bahn wiedersetzt und trägt dadurch eine Teilschuld.
Ich glaube das alleine die Auswertung des Funkverkehrs alles ans Tageslicht bringen würde.