Vom Münchner Landgericht wurde Uli Hoeneß am 13. März 2014 wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Haftstrafe trat er am 2. Juni 2014 an und wurde bereits Anfang 2015 Freigänger. Er musste wohl nur zum schlafen ins Gefängnis. Er wurde nach Verbüßung der halben Haftstrafe als freier Mann entlassen.
Bedeutet das bei einer Steuerhinterziehung von 43.000 Euro bei guter Führung mit nur einem Tag Gefängnisstrafe rechnen muss?