Für 43.000 Euro Steuerhinterziehung 1 Tag ins Kittchen und davon 12 Stunden Freigänger?

Vom Münchner Landgericht wurde Uli Hoeneß am 13. März 2014 wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Haftstrafe trat er am 2. Juni 2014 an und wurde bereits Anfang 2015 Freigänger. Er musste wohl nur zum schlafen ins Gefängnis. Er wurde nach Verbüßung der halben Haftstrafe als freier Mann entlassen.

Bedeutet das bei einer Steuerhinterziehung von 43.000 Euro bei guter Führung mit nur einem Tag Gefängnisstrafe rechnen muss?

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Nein. Aber ungewöhnlich ist das schon. Der „normale“ Ersttäter verbüsst eigentlich zwei Drittel seiner Strafe.

Das kann man nicht einfach linear hochrechnen. Ich habe mal ca. 150.000 DM um ungefähr 4 Monate „verspätet“ gezahlt und wurde dafür „nur“ zu einer Geldstrafe von 17.000 Euro verurteilt. Natürlich musste ich für die 4 Monate zusätzlich auch noch Zinsen und Säumniszuschläge zahlen. Aber ins Gefängnis musste ich nicht.

Hallo,

was wundert dich denn da

Die Haftstrafe trat er am 2. Juni 2014 an und wurde bereits Anfang 2015
Freigänger. Er musste wohl nur zum schlafen ins Gefängnis.

??

Du weisst doch, die Kleinen hängt man…die Großen läßt man laufen.
War schon bei Ende des 2. Wk so, der einfache Soldat saß in Sibirien im Dreck
und Krupp mit britischem Diener in Bad Homburg im Kurhaus in „Haft“.

Nö. Kommt auch drauf an, wie es rauskommt und wie man sich dann noch verhält. Wenn man sich selber anzeigt, geht es anders aus, als wenn die CD aus der Schweiz schon ausgewertet ist. Wenn man sich dann auch noch kooperativ zeigt, ghet es anders aus, als wenn man alles abstreitet. Und wenn man Freunde hat, die einen vorher über laufende Ermittlungen informieren und damit Zeit zur Vernichtung von Beweismaterial geben, kann man es hinterher sogar zugeben und trotzdem als rechtlich unschuldig zu Geltender aus der Sache rauskommen.

Grüße

Die Umstände waren ja auch ungewöhnlich: Selbstanzeige, ziemlich komplizierte Materie, Gute Führung, herausragende Sozialprognose, Wiederholungsgefahr sehr sehr nahe bei Null…

Aus den obigen Punkten geht nur hervor, warum die Strafe relativ gering war.
Die Entscheidung zur Halbstrafe fällt aufgrund des Verhaltens des Häftlings und seiner Sozialprognose.

Den ungewöhnlich guten Anwalt und die ungewöhnlich guten Kontakte in die bayrische Staatskanzlei nicht zu vergessen.

Letzteres spielt sicher in die herausragende Sozialprognose rein ;o)

Wenn ich so gute Freunde habe, dass ich ohne Strafe davon kommen, spielt das doch gar keine Rolle.