Oder Gebläsekonvektoren.
meld ich mich eben nochmal.
also in Bezug auf die Arechnung, wärmemengenzähler zählen die verbrauchte Energie ziemlich genau, im gegensatz zu verdunsterröhrchen, und seien diese auch Digidal. Zum Nächsten , ich glaube nicht, daß ein, in einer mittleren Wohnung zahlender die Heizkosten der nebenstehenden Eckwohnungen mittragen muß. (das nur auf den tatsächlichen verbrauch gesagt, nicht auf den aufschlag der Grundwohnfläche.)aber das wäre dann mit Wärmezähler auch kein problem.
zum Gutacher: kann sein er hat recht, und der Strang ist zu kleindimensioniert, in dem Fall das auch das Dachgeschoß als Wohnraum so gedacht war ist es wohl ehr ein Problem des Archidekten bzw des Fachplaners,. Es könnte jedoch ein Abgleich gemacht werden, der auch Kosten verursagt sofern überhaupt möglich. (sollte wenn auch mit großen Aufwand möglich sein bei dem Baujahr) in anderen Fall, also wenn es nicht als Wohnraum gedacht war, ja dann kann das wohl probleme geben . Ansonsten würde ich mal für so manchen diesen Ansatz geben Fußbodenheizung ist nicht möglich aber Heizkörper ja? oder kann zur abrechnung, muß man dann nur die einstrahlende Wärme rechnen oder auch die einstrahlende Kälte vom Dach?
also mal so gesagt: die Energie die verbraucht wird ist bekannt, die Aufteilung zwischen den Parteien ist auch bekannt, und man braucht nichtmal Taschenrechner um den tatsächlichen, also mit quadarmeter einer zusäzlichen Heizung zu errechnen. was rechtliche Fragen, von wegen Nutzungsmöglichkeiten betrifft, sollte man lieber zu Recht wechseln
und ansonsten wären die Worte des Gutachters, so sie wirklich so waren ztiemlich suspekt, eine Punpe pumt, ein Mischer Mischt
mfg
Hallo,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Neuester Stand ist, dass sich die Bekannten auf einer WEG-Versammlung erstmal auf neue Maßnahmen mit der HV geeinigt haben, wie diese konkret aussehen, weiß ich allerdings nicht im Detail.
Man will wohl noch einmal eine Abrechnungsvariante von der Techem erfragen, das scheint das Hauptproblem zu sein.
Die Dachgeschosse waren schon bei Einbau der Heizung als zukünftiger Wohnraum geplant. Die Heizung sollte also entsprechend ausgelegt sein. Andernfalls wäre das natürlich eine Rechtssache, für die ja ein Anwalt vorhanden ist.
Mir ging es, auch aus reinem Interesse, mehr um die technische Seite hinsichtlich Messung und Abrechnung.
Gruß,
Paran