FZ-Kinderbestandteil gerechtfertigt?

Hallo,
jemand ist geschieden und hat zwei Kinder (11 und 12) aus der Ehe. Die Kinder leben bei der Mutter, welche auch das Kindergeld bezieht. Die Exfrau ist nicht im öffentlichen Dienst tätig. Der Vater zahlt Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Meine Frage: ist es korrekt, dass der Vater den FZ-Kinderbestandteil noch erhält als Bundesbeamter?

Hier einige Daten aus der Abrechnung

Kinderfreibetrag: 1,0
Familienstand: Gesch.

FZ-Wirksam:

  1. Kind: Zahlkind
  2. Kind: Zahlkind

Den kinderbezogenen FZ kann nur einer beziehen. Die Frau kann es nicht, da nicht im ö.D… Wenn sie inzwischen nicht neu verheiratet ist, steht dem Vater der FZ zu.

In Fällen, in denen eine andere Person als der Beamte das Kindergeld erhält, gibt es den kinderbezogenen FZ für ihn nur, wenn kein anderer vorrangiger Berechtigter einen FZ oder eine vergleichbare Leistung erhält. Wenn die Ex-Frau verbeamtet wird oder einen anderen Beamten heiratet, geht der Ex-Mann also leer aus.

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