Fzg. ausgebremst und zur Rede gestellt

Hallo,

folgende Geschichte. Ich fuhr auf einer eher wenig befahrenen Gewerbegebietsstraße in einer 50er Zone. 2-3 Auto vor mir hielt ein Fzg. mit ca. 30km/h den ganzen Verkehr auf, woraufhin ich zum Überholen ansetzte. Kurz bevor ich zu dem Langsamfahrer aufschloss, scherte dieser plötzlich nach links aus um mich offensichtlich zu blockieren und zwang mich zu einer Vollbremsung. Ohne meine Vollbremsung wäre ich ihm seitlich links drauf gefahren. Nach ein paar Metern lies er mich doch vorbei, woraufhin ich ihn dann auch überholte und im Anschluss mein Auto abbremste um ihn zur Rede zu stellen. Dabei öffnete ich seine Fahrertür, da er die Scheibe nicht herunter ließ. Es gab eine kurze verbale Auseinandersetzung, keine Handgreiflichkeiten(!).
2 Monate später bekomme ich Post von der Polizei, dass der Typ mich angezeigt hat wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung. Ich bin aus allen Wolken gefallen. In meinen Augen müsste er eher die Anzeige von mir bekommen. Was meint ihr, wie die Situation zu bewerten ist? Kann da was auf mich zukommen?

Hallo Kleiner Mann,
Hierzu kann ich Dir nur raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Mein Wisssen reicht hier nicht aus.
gruß Joachim

folgende Geschichte. Ich fuhr auf einer eher wenig befahrenen
Gewerbegebietsstraße in einer 50er Zone. 2-3 Auto vor mir
hielt ein Fzg. mit ca. 30km/h den ganzen Verkehr auf,
woraufhin ich zum Überholen ansetzte. Kurz bevor ich zu dem
Langsamfahrer aufschloss, scherte dieser plötzlich nach links
aus um mich offensichtlich zu blockieren und zwang mich zu
einer Vollbremsung. Ohne meine Vollbremsung wäre ich ihm
seitlich links drauf gefahren. Nach ein paar Metern lies er
mich doch vorbei, woraufhin ich ihn dann auch überholte und im
Anschluss mein Auto abbremste um ihn zur Rede zu stellen.
Dabei öffnete ich seine Fahrertür, da er die Scheibe nicht
herunter ließ. Es gab eine kurze verbale Auseinandersetzung,
keine Handgreiflichkeiten(!).
2 Monate später bekomme ich Post von der Polizei, dass der Typ
mich angezeigt hat wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr und Nötigung. Ich bin aus allen Wolken
gefallen. In meinen Augen müsste er eher die Anzeige von mir
bekommen. Was meint ihr, wie die Situation zu bewerten ist?
Kann da was auf mich zukommen?

Bei deiner Stellungnahme schildere den Fall, so wie hier. Hast Du Zeugen, Beifahrer oder die nachfolgenden Fahrer? Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Sicher wird der Gegner sein links herausziehen als abbiegen mit Blinkerbetätigung darstellen.
Versuche, die Vorwürfe gegen dich und die Argumentation zur Anzeige in Erfahrung zu bringen.
Lass die Angelegenheit auf dich zukommen.
Ein Anwalt hat auch die Möglichkeit, Einblick in die Akten zu bekommen.
Benutze nicht den Ausdruck „ausgebremst“ sondern Du hast ihn nur angehalten und versucht, ihn auf seine offensichtlichen Fahrfehler aufmerksam zu machen.

da kann schon was kommen. du solltest eine aussage machen. dann steht wahrscheinlich aussage gegen aussage und zeugen sind auch kaum zu finden.
wie es dann weitergeht, weiß ich auch nicht. aber wahrscheinlich wird die sache eingestellt.

Hallo !
Kleiner Mann !
Zunächst steht Aussage gegen Aussage .
Denn man weiss ja nicht , ob er nach einer Adresse ausschau halten wollte , und deswegen langsamer fuhr !
Denn Du mußt ja beweisen können , ob sein Fahrstil rechtens war ! Auf alle Fälle war deine Reaktion darauf
, völliger Blödsinn , und du hast ihm die ´Anzeige zu verdanken ! Hinzu kommt noch , das sich die , vorausfahrenden Fahrzeuge , besser verhalten haben um einmal abzuwarten was aus dem Folgenden wird ! Mein Vorschlag wäre : Versuche die anderen Fahrzeughalter ausfindig zu machen , die vor dir herfuhren ! Dann hättest Du eine Chance besser davon zu kommen ! Versuche dich mit dem Kläger über eins zu kommen ! Vielleicht kann man den ganzen Vorfall ein bis´chen ´herunterfahren wenn Du mit ihn spricht ´s !
Auch eine ,kleine , Entschuldigung wäre passend !!

In der Hoffnung , dass Dir dieser Vorgang eine Lehre gewesen sein sollte ; Wünsche ich Dir viel Glück , und weiterhin immer eine gute , unfallfreie Fahrt !

siggi

Hallo, nimm dir eine FACHANWALT für VERKEHRSRECHT. Keinen Allerweltsadvokaten. Du gehts ja schließlich auch bei speziellen Sachen zum Facharzt. Adressen gibts auch über die Anwaltskammer.
Die Anzeige besteht m. E. zu Recht. Es geht im Strafrecht immer um Täter und Tat. Du bist jetzt Täter bei der angezeigten Tat. Du hast überholt (geringfügige OWi) und dann den Langsamen ausgebremst (dahiner befanden sich offenbar noch weitere Fzg, s. deine Beschreibung), dann sogar angehalten. Hier sehe ich den gef. Eingriff, s. §§ 315/316 StGB. Desweiteren, und das ist nicht angezeigt, liegt hier noch eine Freiheitsberaubung vor, durch das Anhalten, das nicht der freie Wille des Angehaltenen war. Das Türöffnen eines durch Zwang angehaltenen Autos könnte sogar als erweiterter Hausfriedensbruch, aber zumindest putative Bedrohung angesehen werden. Hier ist eine einwandfreie Nötigung, zusätzlich zur Nöting im Straßenverkehr erfolgt. Ist offenbar noch nicht angezeigt worden. Genausowenig wie die Freiheitsberaubung.
Also: ANWALT und ALLE Angaben nur über diesen!

Du fühlst dich jetzt ungerecht behandelt? Du hast ohne jegliche Berechtigung oder Rechtfertigung die o. a. Taten ausgeführt. Derartige Eingriffsrechte unter strengen Bedingungen hat in D ausschließlich die in der Gewaltenteilung des Rechtsstaates genannte Exekutive. Hier die Polizei als ausführendes Organ.
Du kannst nicht einmal ein Notwehr- bzw. Notstandsrecht in Anspruch nehmen. Es fehlen wichtige Voraussetzungen.
Der Andere hat evtl. auch eine Tat begangen, die kannst Du anzeigen. Das wäre der einzig richtige Weg gewesen. Er hat verhindert, dass Du überholst. Hat er auch den Schulmeister raushängen lassen? Oder wollte er in Kürze links abbiegen und hat sich in der Entfernung vertan. Dann ist der aus der Sache raus und bezahlt seine 35,–Euronen.
Hier sind defakto zwei Täter und mehrere unabhängige Straftaten, die auch unabhängig verhandelt werden müssen.
Du hast im Ärger über einen -möglichen- Fehler schwerwiegende Straftaten begangen. Folgen können hier bis zur hohen Gefängnisstrafe gehen. Üblicherweise Geldstrafe und Bewährung. Punktekonto wird auch dazu bewertet. Nebenfolge ist der regelmäßige Entzug der Fahrerlaubnis auf längere Zeit, Überprüfung der Geeignetheit (MPU) und entsprechende Seminare. Über die weitere Teilnahme als Kraftfahrer im Straßenverkehr entscheidet einzig die Fahrerlaubnisbehörde. Grundsatz der Kann/Muß-Bestimmung: jeder darf einen Führersch. haben aber nicht jeder muss einen haben. Der Einzelfall wird geprüft. Beruf ist keine Begründung/Rechtsanspruch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Führerschein!
Schöne Sch…!
ANWALT nehmen.
uwe

Hallo Kleiner Mann,

ich kann Deinen Ärger moralisch nachvollziehen, ich mag Schleicher nämlich auch nicht, wenn dafür keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen. Trotzdem ist Dein Verhalten absolut nicht i.O.!

  1. Du gibst selber an mehrere Fahrzeuge überholt zu haben, ohne erkennen zu können, warum das Auto vor Dir so langsam fährt. Vielleicht hat der Fahrer nur eine bestimmte Adresse / Firma gesucht und wollte dann, in dem Moment, wo Du überholst, nach links auf das Firmengelände abbiegen?! Vielleicht war seine Absicht also gar nicht Dich zu blockieren. Das ist eine reine Mutmaßung von Dir.

Dass es dann zu einem Beinahe-Unfall kommt, war absehbar. Das ganze nennt man Überholen trotz unklarer Verkehrslage.

  1. Jetzt ist die Sache aber nochmal gut gegangen. Woher nimmst Du Dir das Recht, den Mann auszubremsen, zum Anhalten zu nötigen und ihn „zur Rede zu stellen“. Und ehrlich, ich hätte das Fenster auch nicht herunter gelassen.

  2. Dann nötigst Du ihn weiter stehenzubleiben und zwingst ihm durch Öffnen der Fahrertür auch noch zu einem Gespräch, das er gar nicht möchte.

Ich würde sagen, Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man in so einer Situation tun kann und ich halte die Anzeige gegen Deine Person für völlig gerechtfertigt, da hier alle genannten Tatbestandsmerkmale mehr als deutlich erfüllt sind.

Ob sich Deine persönliche emotionale Ausnahmesituation (Ärger/Wut)in dieser Situation strafmindernd auswirkt, wage ich zu bezweifeln, da jedem Verkehrsteilnehmer ein Fehler und eine sachliche Reaktion zugemutet werden kann. Es muss ihm aber nicht so eine Überreaktion zugemutet werden, wie Du sie beschreibst.

Ich weiß nicht wie alt (reif) Du bist, oder wie lange Du schon Deinen Führerschein hast, aber ich würde hier ggf. sogar einmal Deine charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kfz generell überprüfen lassen.

Im Klartext, es kommt jetzt zu einem Straf-/ evtl. „nur“ zu einem OWi-Verfahren, aber in beiden Fällen wirst Du noch einmal von der Polizei und ggf. vom Gericht angehört. Es droht eine empfindliche Geldstrafe/-buße und eine entsprechende Anzahl von Punkten und/oder sogar gleich ein Fahrverbot.

Bist Du noch in der Probezeit, stell Dich schon mal auf eine neue Prüfung ein, denn dann ist der Lappen sicher erst mal weg.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und appelliere vielmehr an Dich, Dich so aufbrausend nicht mehr im Straßenverkehr zu verhalten.

Im Übrigen hat der Schleicher hier max. eine OWi begangen (vermeidbares Langsamfahren und/oder ggf. einen Fehler beim Linksabbiegen (Rückschaupflicht)).

Beste Grüße,

dr.zimmerman.

Hallo,

jemand anderen anzuhalten und dann auch noch dessen Wagentür zu öffnen halte ich für eine Vorgehensweise, die - möglicherweise schon als Zwangsgewalt - der Exekutive vorbehalten ist.

Wie auch immer, Ihrem Verhalten gingen offensichtlich zwei nach StVO zu ahndende Handlungen des anderen Verkehrsteilnehmers voraus: Eine unangekündigte Fahrtrichtungsänderung und daraus resultierend die Nötigung zur Vollbremsung. Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Überholmanöver (Blinken, …)eingeleitet haben und glaubhaft vesichern können, dass Sie innerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und mit 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied überholt haben, hätten Sie evtl. Chancen auf eine Gegenanzeige.

Aber Ihre Nötigung (zum Anhalten und das Öffnen der Fahrertür) macht das nicht ungeschehen. Mein Vorschlag: Gehen Sie zur Polizei und schildern Sie, was passiert ist.

Es könnte eine hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug auf dich zukommen. Die Geldstrafe richtet sich nach deinem Einkommen.
Cha Cha Bings

2-3 Auto vor mir
hielt ein Fzg. mit ca. 30km/h den ganzen Verkehr auf,

Ein Rechtsanspruch auf Ausfahren der erlaubten Geschwindigkeit oder Überholen besteht nicht.
Ein altes Urteil setzt das „langsame Fahrzeug“ §3 (2) bzw. §5 (6) bei optimaler 200-km/h-Straße mit 60 km/h an, das wären auf 50 runtergrbrochen 30. Die nebenbedingungen von §5 (6) sind aber eher selten gegeben, in diesem Falle eher nicht.

Kurz bevor ich zu dem
Langsamfahrer aufschloss, scherte dieser plötzlich nach links
aus um mich offensichtlich zu blockieren

Reine Vermutung, er könnte auch einem Hindernis ausgewichen sein.

im Anschluss mein Auto abbremste um ihn zur Rede zu stellen.

Schwerer Fehler

Dabei öffnete ich seine Fahrertür,

Schwerer Fehler

da er die Scheibe nicht herunter ließ.

Dazu gibt es keine Pflicht

keine Handgreiflichkeiten(!).

Doch, die HAND GREIFt nach der Tür …

wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr und Nötigung.

Eingriff/Nötigung dürfte schon das Ausbremsen gewesen sein.

In meinen Augen müsste er eher die Anzeige von mir
bekommen.

Dazu gibt es keinen Grund. Maximal eine minimale Ordnungswidrigkeit, eine Erdnuss ggü. Deinen Fehlern …

Kann da was auf mich zukommen?

Busfahren … Aber nicht auf dem vordersten Platz …

Eins daneben getippt …
100-km/h-Straße natürlich

Gegenanzeige?