Hallo Kleiner Mann,
ich kann Deinen Ärger moralisch nachvollziehen, ich mag Schleicher nämlich auch nicht, wenn dafür keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen. Trotzdem ist Dein Verhalten absolut nicht i.O.!
- Du gibst selber an mehrere Fahrzeuge überholt zu haben, ohne erkennen zu können, warum das Auto vor Dir so langsam fährt. Vielleicht hat der Fahrer nur eine bestimmte Adresse / Firma gesucht und wollte dann, in dem Moment, wo Du überholst, nach links auf das Firmengelände abbiegen?! Vielleicht war seine Absicht also gar nicht Dich zu blockieren. Das ist eine reine Mutmaßung von Dir.
Dass es dann zu einem Beinahe-Unfall kommt, war absehbar. Das ganze nennt man Überholen trotz unklarer Verkehrslage.
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Jetzt ist die Sache aber nochmal gut gegangen. Woher nimmst Du Dir das Recht, den Mann auszubremsen, zum Anhalten zu nötigen und ihn „zur Rede zu stellen“. Und ehrlich, ich hätte das Fenster auch nicht herunter gelassen.
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Dann nötigst Du ihn weiter stehenzubleiben und zwingst ihm durch Öffnen der Fahrertür auch noch zu einem Gespräch, das er gar nicht möchte.
Ich würde sagen, Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man in so einer Situation tun kann und ich halte die Anzeige gegen Deine Person für völlig gerechtfertigt, da hier alle genannten Tatbestandsmerkmale mehr als deutlich erfüllt sind.
Ob sich Deine persönliche emotionale Ausnahmesituation (Ärger/Wut)in dieser Situation strafmindernd auswirkt, wage ich zu bezweifeln, da jedem Verkehrsteilnehmer ein Fehler und eine sachliche Reaktion zugemutet werden kann. Es muss ihm aber nicht so eine Überreaktion zugemutet werden, wie Du sie beschreibst.
Ich weiß nicht wie alt (reif) Du bist, oder wie lange Du schon Deinen Führerschein hast, aber ich würde hier ggf. sogar einmal Deine charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kfz generell überprüfen lassen.
Im Klartext, es kommt jetzt zu einem Straf-/ evtl. „nur“ zu einem OWi-Verfahren, aber in beiden Fällen wirst Du noch einmal von der Polizei und ggf. vom Gericht angehört. Es droht eine empfindliche Geldstrafe/-buße und eine entsprechende Anzahl von Punkten und/oder sogar gleich ein Fahrverbot.
Bist Du noch in der Probezeit, stell Dich schon mal auf eine neue Prüfung ein, denn dann ist der Lappen sicher erst mal weg.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und appelliere vielmehr an Dich, Dich so aufbrausend nicht mehr im Straßenverkehr zu verhalten.
Im Übrigen hat der Schleicher hier max. eine OWi begangen (vermeidbares Langsamfahren und/oder ggf. einen Fehler beim Linksabbiegen (Rückschaupflicht)).
Beste Grüße,
dr.zimmerman.