G20 Protestcamp

Danach ist anzuordnen, dass die Versammlungsbehörde das vom Antragsteller geplante Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts zu unterstellen hat. Dabei ist sie hierbei jedoch mit einem angemessenen Entscheidungsspielraum auszustatten, der sie - soweit möglich in Kooperation mit dem Veranstalter - berechtigt, den Umfang des Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung des Stadtparks durch langfristige Schäden hinreichend ausgeschlossen ist. Ist dies in einer dem Anliegen des Antragstellers entsprechenden Weise nicht möglich ‑ wie nach den Akten durchaus naheliegend ist und wie sich im Übrigen insbesondere im Blick auf (hier noch nicht berücksichtigte) Sicherheitsbelange ergeben kann -, kann sie ihm stattdessen auch einen anderen Ort für die Durchführung des geplanten Protestcamps zuweisen, der in Blick auf die erstrebte Wirkung dem Anliegen des Antragstellers möglichst nahe kommt

Soweit das BVerfG.

Das rechtfertigt die gestrige Maßnahme IMHO nicht einmal im Ansatz! Diese würde ich als Staats- Gewalt bezeichnen. Denn die Forderungen des Gerichts wurden nicht umgesetzt.

Wie sieht ihr das?

Franz

Sehr ärgerlich, dass die Medien das Urteil weitgehend nicht berücksichtigen, sondern die Gewaltanwendung als gerichtlich bestätigt und damit erlaubt ansehen.

Hallo Franz,

wenn man das Urteil des BVerfG ganz genau ließt, dann gibt es da einen kleinen aber entscheidenden Satz "… das Camp ist nur als Protestcamp zugelassen, wenn das Camp selber der Protest ist! Dient es nur zum Schlafen und der eigentliche Protest findet woanders statt, dann ist es KEIN Protestcamp und somit auch nicht zugelassen.

Und genau so ist es ja … die Leute wollen dort nur Schlafen bzw. sich kurzfristig dorthin zurückziehen … und damit hat die Polizei das Recht auf ihrer Seite, wenn sie das Camp in der jetzigen Form verhindert.

Grüße Bernd :dolphin:

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Muss man sich die Quelle echt ergurgeln? Menno. Man sollte sich den ganzen Text durchlesen https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-051.html.

Anschliessend war behördlicherseits die Übernachtung untersagt worden. Dagegen wollten einige Teilnehmer des Camps verstossen und die Polizei musste die Schlafzelte, die aufgebaut wurden (nicht aber etwaige Info-Zelte) konfiszieren. Wenn dann die Protestler meinen, man müsse sich den Anweisungen widersetzen und auch mit Farbbeuteln werden, dann sollten sie wenigstens nicht rumheulen, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird.

Die Maßnahme wurde nun auch gerichtlich geprüft und für angemessen erklärt http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g20-protestcamp-verwaltungsgericht-bestaetigt-uebernachtungsverbot-a-1155652.html.

Sicher werden die Protestveranstalter auch hier höhere Instanzen anrufen. Mit dem Recht haben sie es oft nur dann, wenn es Ihnen dient.

Gruß
vdmaster

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Ja, die Ausübung der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts möglichst erschweren.

Angemessen ist ein „gutes“ Wort.

Franz

Und wo sollen die Tausenden unterkommen während der Nacht?

Franz

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Hotels, Motels, Gasthöfe, Herbergen, Privatunterkünfte, Umland. Es gibt übrigens auch ganz normale Campingplätze.

Wie demonstriert man im Schlaf?

ist, dass die Nachrichtensendungen zu 90 % von diesen kriminellen Berufs-Demonstranten, die nur auf Krawall aus sind berichten,
obwohl
ca 90% der Bevölkerung diese ablehnen und sich eher über die wegen diesen Leuten nötigen Ausgaben für Polizei usw. ärgern.
Diese Leute verdienen keine Notiz in den Nachrichtensendungen - allenfalls eine Notiz im Polizeibericht.