Danach ist anzuordnen, dass die Versammlungsbehörde das vom Antragsteller geplante Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts zu unterstellen hat. Dabei ist sie hierbei jedoch mit einem angemessenen Entscheidungsspielraum auszustatten, der sie - soweit möglich in Kooperation mit dem Veranstalter - berechtigt, den Umfang des Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung des Stadtparks durch langfristige Schäden hinreichend ausgeschlossen ist. Ist dies in einer dem Anliegen des Antragstellers entsprechenden Weise nicht möglich ‑ wie nach den Akten durchaus naheliegend ist und wie sich im Übrigen insbesondere im Blick auf (hier noch nicht berücksichtigte) Sicherheitsbelange ergeben kann -, kann sie ihm stattdessen auch einen anderen Ort für die Durchführung des geplanten Protestcamps zuweisen, der in Blick auf die erstrebte Wirkung dem Anliegen des Antragstellers möglichst nahe kommt
Soweit das BVerfG.
Das rechtfertigt die gestrige Maßnahme IMHO nicht einmal im Ansatz! Diese würde ich als Staats- Gewalt bezeichnen. Denn die Forderungen des Gerichts wurden nicht umgesetzt.
Wie sieht ihr das?
Franz
Sehr ärgerlich, dass die Medien das Urteil weitgehend nicht berücksichtigen, sondern die Gewaltanwendung als gerichtlich bestätigt und damit erlaubt ansehen.