G25 Untersuchung Drogentest

Der Vorgesetze ‚Herr A‘ hat bei einem Gespräch ‚Herr B‘ , der Werker ist, nahe gelegt sich vom Betriebsarzt mal durch checken zu lassen. Her B ist seit 8 Jahre ein wichtiger und guter Arbeiter, seit 1 Jahr ist er in einer neuen Beziehung, die Freudin von Herr B hat 4 Kinder und seit dem sie zusammen sind. Hat Herr B gelegentlich mal verschlafen, an Gewicht abgenommen und hatte einen Arbeitsunfall der auf ’ Konzentrationsschwäche’ geschehen ist. Trotzdem führt er seine Tätigkeiten immer ohne Mängel sehr gut aus.
Herr B streitet ab das es etwas mit seinen neuen Rolle als Familienvater zu tun hat. Da sich Herr A sorgen um seinen mitarbeiter macht, bietet er ihm freiwillig an, sich vom Betriebsarzt mal durchchecken zu lassen. Das ergebniss wird auch anonym gehalten und selbst Herr A bekommt keine Informationen über die Untersuchung
Herr B willigt zu gunsten von Herrn A ein, sagte aber gleich nochmal deutlich das bei ihm alles ok ist und er sich körperlich und geistig fit fühlt.

Herr B lässt sich nun von der ‚Betriebsärztin Frau Z‘ untersuchen, es folgten so die ganz normalen fragen und Übungen. 
Dann nen stellt ihm Frau Z die frage wie er zu Drogen steht. 
Herr B hat so eine frage davor noch nie in untersuchungen gehört gehabt, er hat zwar eine weiße Weste in seiner Akte, aber nimmt am Wochenende gelegentlich etwas. 
Herr B sagte aber zu Frau Z das er damit nichts zu tun hat. Sie hat auch ihm gefragt ob er mit einen test einverstanden wäre. Herr B würde den test machen. Er wollte nicht verneinen, da es sonst offensichtlich wäre das er damit zu tun hat.
Ein test wurde nicht gemacht, aber er hat dann noch dafür unterschreiben müssen, das er mit einen solchen test einverstanden ist.

hätte Herr B lieber ‚verneinen‘ sollen??
was kann ihm da erwarten wenn es ja zu einem Test in nächster zeit kommen würde ? Kündigung? wer darf solch einen test dann durchführen? Ein Vorgesetzter oder muss es zwingend ein Arzt sein? Kann er dann falls es ja dazu kommt nochmal mit der Ärztin reden zwecks Schweigepflicht etc.??

Hallo,

nun, zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es „nüchtern / drogenfrei“ zur Arbeit zu erscheinen. Zu seinem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Kollegen. Und natürlich, um einwandfreie Arbeit zu liefern.

Bei bestehendem Verdacht - und das scheint mir in dem geschilderten Fall zu sein- kann mit Einverständnis des Arbeitnehmers ein Test durch einen Arzt / Betriebsarzt durch geführt werden. Natürlich unterliegt der Arzt der Schweigepflicht. Aber eine Auskunft an den Arbeitgeber kann auch so gegeben werden, dass dieser seinen Verdacht bestätigt sieht.
 
Aufgrund der Schilderung scheint tatsächlich eine Überforderung des Arbeitnehmers zu bestehen und ich rate dringend zu überlegen, welche Schritte helfen könnten.  Jetzt ist vielleicht nur der Arbeitsplatz in Gefahr - aber wie geht es dann weiter? Viel Glück!
MFG
Buki

„Werker“ ist ja ein etwas unscharfer Begriff.

Falls der B etwa an potentiell gefährlichen Maschinen tätig wäre, dann dürfte er dort zu seiner eigenen, aber auch der Sicherheit seiner Kollegen nur „nüchtern“, also frei von Alkohol und Drogen, tätig werden.

Falls berechtigte Zweifel an seiner „Nüchternheit“ bestünden, dann könnte und müsste sogar der A ihn zu einem entsprechenden Test auffordern und falls der B sich weigerte, dann stünde A vor der schweren Entscheidung, ihn von seinem Arbeitsplatz zu entfernen oder ihn dort weiter arbeiten zu lassen.

Die verniedlichende Formulierung „aber nimmt am Wochenende gelegentlich etwas“ erschreckt mich, denn sie deutet darauf hin, dass der B das einmal offensichtlich für eine lässige Sünde und fast „normal“ hält und dass ihm auch nicht klar ist odfer er schlicht verdrängt, dass auch ein Wochend-Drogie eigentlich die ganze Woche noch das Zeugs im Kreislauf hat, da die meisten Drogen nur sehr langsam abgebaut werden.