Der Vorgesetze ‚Herr A‘ hat bei einem Gespräch ‚Herr B‘ , der Werker ist, nahe gelegt sich vom Betriebsarzt mal durch checken zu lassen. Her B ist seit 8 Jahre ein wichtiger und guter Arbeiter, seit 1 Jahr ist er in einer neuen Beziehung, die Freudin von Herr B hat 4 Kinder und seit dem sie zusammen sind. Hat Herr B gelegentlich mal verschlafen, an Gewicht abgenommen und hatte einen Arbeitsunfall der auf ’ Konzentrationsschwäche’ geschehen ist. Trotzdem führt er seine Tätigkeiten immer ohne Mängel sehr gut aus.
Herr B streitet ab das es etwas mit seinen neuen Rolle als Familienvater zu tun hat. Da sich Herr A sorgen um seinen mitarbeiter macht, bietet er ihm freiwillig an, sich vom Betriebsarzt mal durchchecken zu lassen. Das ergebniss wird auch anonym gehalten und selbst Herr A bekommt keine Informationen über die Untersuchung
Herr B willigt zu gunsten von Herrn A ein, sagte aber gleich nochmal deutlich das bei ihm alles ok ist und er sich körperlich und geistig fit fühlt.
Herr B lässt sich nun von der ‚Betriebsärztin Frau Z‘ untersuchen, es folgten so die ganz normalen fragen und Übungen.
Dann nen stellt ihm Frau Z die frage wie er zu Drogen steht.
Herr B hat so eine frage davor noch nie in untersuchungen gehört gehabt, er hat zwar eine weiße Weste in seiner Akte, aber nimmt am Wochenende gelegentlich etwas.
Herr B sagte aber zu Frau Z das er damit nichts zu tun hat. Sie hat auch ihm gefragt ob er mit einen test einverstanden wäre. Herr B würde den test machen. Er wollte nicht verneinen, da es sonst offensichtlich wäre das er damit zu tun hat.
Ein test wurde nicht gemacht, aber er hat dann noch dafür unterschreiben müssen, das er mit einen solchen test einverstanden ist.
hätte Herr B lieber ‚verneinen‘ sollen??
was kann ihm da erwarten wenn es ja zu einem Test in nächster zeit kommen würde ? Kündigung? wer darf solch einen test dann durchführen? Ein Vorgesetzter oder muss es zwingend ein Arzt sein? Kann er dann falls es ja dazu kommt nochmal mit der Ärztin reden zwecks Schweigepflicht etc.??