Gabelstapler

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte den Staplerschein als Privatperson machen. Gibt es da Unterschiede in der Ausbildung von Dekra, Tüv und den Staplerherstellern?

Es soll kein innerbetrieblicher Schein werden. Anbieter wie www.staplerschule24.de usw. werben ja mit Billigpreisen. Was sind da die Unterschiede?

Sind die Scheine überall gleich und werden auch gleichgestellt akzeptiert?

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Grüße
Flo

Hey!

Ich bin bezüglich der Anbieter von solchen Kursen nicht ausreichend informiert um dich dahingehend zu beraten…
Wohl aber im Bereich Staplerschein allgemein.

Das reine Staplerschein machen, befähigt dich „noch“ nicht ein annehmbarer Staplerfahrer zu sein. Das Schein „machen“, bekommt selbst eine Oma gebacken. In Bezug auf das tatsächlich wichtige, die „Hard-Skillz“, also fahren, stapeln etc. gewinnt man NUR durch Erfahrung!

Also… Auf das „Danach“ kommt es an!
Idealerweise macht man den Schein in einem Betrieb wärenddessen man im Lager o.Ä. arbeitet, dort kann man sich dann an die Tätigkeit rantasten und mehr und mehr lernen.
Sich nach dem Erhalt des Scheins ohne jegliche Praxiserfahrung erfolgreich als Staplerfahrer zu bewerben, halte Ich für nahezu ausgeschlossen. Praxis ist sehr wichtig in diesem Bereich… und das wissen die Recruiter auch.

Zu, was ich, wenn unbedingt gewünscht, raten würde, wenn es denn sowas gibt… Ist eine Ausbildung (Schein machen) mit anschließendem Praxiskurs durch welchen du in z.B. 2 Wochen Praxiserfahrung sammelst und eine Art Zertifikat erlangst. Das könnte den jenigen der vll. vor hat dich einzustellen, „gnädig“ stimmen…

Staplerscheine sind genrell gleich. Draufstehen tut: Fahrausweis für Gabelstapler. Ist so ähnlich wie mit dem Führerschein. Hast du Ihn… Dann hast du Ihn. Fertig. - Keine Unterschiede bezüglich der Fahrschule.

Hoffe ich konnte ne Runde helfen :wink:

Grüße
Auch -Flo-

PS : Wenn du garnicht in dem Bereich arbeiten willst, dann war das bezüglich Job natürlich sinnfrei für dich.

Hallo
Also soweit ich weis gibt es da keine Untersiede. Wichtig ist das sie von der BG anerkannt sind. Bei einer Firma muss dann nur noch ein Fahrauftrag ausgestellt werden. Macht in der Regel der Abteilungsleiter.

Lg.

Hallo!
Da ich als Staplermonteur arbeite, kann ich dir natürlich antworten. Die Scheine sind alle genormt und entsprechent überall gültig. Es sei denn du machst den Schein innerhalb deiner Firma, dann ist er nur für diese Firma gültig. Ich würde aber keinen Billiganbieter nehmen, da die Gefahr zu groß ist der Manipulation.
Beim TÜV oder einer Staplerfirma ist man am Besten aufgehoben.

Gruß Gisi

Hallo Flo,

auf folgende Merkmale sollst DU achten:
1.) Den Gabelstaplerschein solltest du bei einem Bildungsträger machen, am besten AZWV zertifiziert…
in der Regel ist das der TÜV und die Dekra, teilweise auch private Bildungsträger…
2.) Der Gabelstaplerschein sollte nach der Vorschriften der BG gemacht sein ( BGG 925 und D27).
3.) Dauer der Ausbildung sollte für Anfänger mindestens 40 UE sein, für Fortgeschrittene min. 20 UE
4.) Der Staplerschein sollte Personenbezogen sein und nicht auf ein Betrieb ausgestellt sein.
Ich weiss zwar nicht von wo DU kommst, ich selber mache Unterricht bei der Dekra in Stuttgart. www.dekra-akademie.de
Dort findest du auch die Preise…
ich selber leide einen Kurs am 26.08.2011 für Fortgeschrittne*
Du solltest auf alle ein Kurs machen der deine Fähigkeiten entspricht, so kann es passieren, dass die Prüfung wiederholt werden muss.
Kommt leider immer wieder vor, weil die Kursteilnehmer ihre Fähigkeiten überschätzen.
Falls du noch Fragen hast, darfst du dich gerne an mich wenden…

Grüsse
Tomson

Hallo Tomsen,

vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort. Ich selber habe mir als Kurs den nachfolgenden ausgesucht
da ich noch blutiger Anfänger bin und noch nie so ein Gerät gefahren habe.

http://www.dekra-akademie.de/akademie/startseite/sta…

Die Motivation bei mir ist das ich Technikerschüler bin und mir im Bezug auf unseren Arbeitssicherheit-Unterricht
das machen eines Staplerscheines in den Ferien empfohlen wurde bzw. ich den evtl. auch im nächsten Jahr
bei der Rückkehr in den Betrieb brauchen könnte (dort würde ich auch den Fahrauftrag bekommen und könnte dann
erst einmal üben, denke nämlich ein guter Fahrer wird man erst nach vielen Stunden auf dem „Ding“).

Wie ist das eigentlich wenn man durch die Prüfung fällt, darf man dann wiederholen?

Viele Grüße

Florian

Hallo Flo,

eigentlich kann nichts passieren, wenn man den gesunden Menschenverstand einsetzt…
da Du zur Zeit die Technikerschule machst ist dir ja lernen nichts fremdes…
ich unterrichte auch Menschen mit Handicap und die können es auch lernen…
zwar nicht in 2 bzw. 5 Tage aber es geht…
zum fahren kann ich nur sagen, nutze die zeit, wo du üben kannst…
wichtig ist Rückwärts beidseitig nach hinten schauen…
beim stapeln Hubgerüst gerade…
bei der fahrt das Hubgerüst zurück geneigt…
umfahren von Hinternisse einen Anstand von ca. 50 cm und auf der höhe der Vorderachse einschlagen… aber nicht zuviel… bei der rückwärts fahrt ebenso…aber das bekommst du noch raus…
ja die Prüfung kann man wiederholen ist allerdings abhängig vom Dozent…
ich drücke dir die daumen…und falls du noch was wissen willst melde dich einfach

MfG
Tomson

Hallo Flo,

zu Deiner Frage Foilgendes:

Gemäß § 7 Abs. 1 der UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D27) muss der Auftrag zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand vom Unternehmer schriftlich erteilt werden. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die betreffenden Fahrer für diese Tätigkeit ausgebildet sind. In der zugehörigen Durchführungsanweisung ist u. a. ausgeführt, dass Fahrer von Flurförderzeugen für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt sind, wenn sie nach dem BG-Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Die Durchführungsanweisungen geben Maßnahmen an, wie die im UVV-Text geforderten Schutzziele erreicht werden können.

Der BG-Grundsatz BGG 925 gilt somit als Orientierung für eine qualifizierte Ausbildung von Fahrern für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Der Grundsatz enthält Angaben zu Umfang und Dauer der Ausbildung, zur Qualifikation der Ausbilder und der Ausbildungsstätte wie auch zu Lehrinhalten in der theoretischen und praktischen Ausbildung. Der BG-Grundsatz BGG 925 ist vorrangig für Ausbildung von Gabelstaplerfahrern konzipiert, die noch über keine Vorkenntnisse und Fahrpraxis verfügen. So gliedert sich die Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ in einen theoretischen und praktischen Teil.

Um in beiden Teilen die erforderlichen Lehrinhalte vermitteln zu können, wird die Dauer der Ausbildung mit 3 - 5 Tagen bzw. 20 - 32 Lehreinheiten angegeben, wovon der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten umfassen muss und die Lehreinheit 45 Minuten beträgt.

Die mit „3 - 5 Tagen“ angegebene Ausbildungsdauer ist abgestellt auf die Unterrichtsdauer, die erfahrungsgemäß notwendig ist, um die in der BGG 925 angegebenen Lehrinhalte so vermitteln zu können, dass diese von den Teilnehmern auch verstanden werden. Maßnahmen, die unterhalb des in der Durchführungsanweisung angegebenen Schutzniveaus liegen, sind stets kritisch zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für so genannte „Schnellkurse“, die mit nur wenigen Unterrichtsstunden angeboten werden. Das gleiche gilt für Kurse, bei denen nur der theoretische Teil der Ausbildung behandelt wird, die praktische Ausbildung jedoch dem Betrieb überlässt. Derartige Kurse erfüllen die Vorgaben der BGG 925 nicht!

Meines Erachtens könnten die in dem BGG 925 beschriebenen Lehrinhalte in derartigen Schnellkursen nicht übermittelt werden.

Letzten Endes entscheidet der Unternehmer, ob er Personen mit dem Fahren von Flurförderzeugen schriftlich beauftragt, die u. U. zwar fahren können, deren Ausbildung jedoch weit unter dem Sicherheitsniveau liegen, wie es seitens der Berufsgenossenschaften vorgegeben ist.

Der Unternehmer muss sich davon überzeugen, dass die betreffenden Personen ordnungsgemäß ausgebildet wurden. Welche Konsequenzen sich für Ausbilder und/oder Unternehmer ergeben, wenn sich bei einem Arbeitsunfall zeigt, dass der Fahrer in einem so genannten Schnellkurs ausgebildet wurde, kann im Voraus nicht beurteilt werden.

Ich hoffe, dass ich Dir weiter helfen konnte.

Viele Grüße
Maurus Oehmann

Hallo !

Der Staplerschein in D, also nicht der normale Führerschein mit dem dürfte man den Stapler fahren aber nix verladen, ist nach den gleichen Richtlinien und UVV´s abzulegen bzw. zu prüfen. Inwieweit dieser Anbieter im Internet da deutschlandweit anerkannt wird kann ich nicht beurteilen. Dekra und Tüv scheine sollten aber ohne Probleme überall gelten. Ich für meinen Fall habe den normalen Führerschein sowie eine innerbetriebliche Fahrerlaubnis, da ich auf dem Werksgelände Stapler etc.nur zu Reparaturzwecken fahre. Hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.
Mfg Maik Riewoldt

Hallo Tomson,

noch einmal vielen Dank für die Antwort. Schade das ich nicht mehr in der Stuttgarter Gegend wohne.

Habe heute mal mit meiner Dekra vor Ort telefoniert und dabei hat sich herausgestellt das der angebliche 5 Tages-Kurs nur ein 4 Tages-Kurs ist da ein Sonntag dazwischen liegt. Die Leute hier bieten aber nur diese 4 Tages-Kurse an.

Denkst Du das ist auch okay? Oder soll ich mal noch warten? Stress habe ich nämlich keinen.

Gruß
Flo

Morgen Flo,

ja das ist in Stuttgart auch so…
ich bin nur Freeelancer bei der Dekra, dort wo ich Hauptamtlich arbeite , mache ich
die Kurse 5 Tage…
manchmal auch kürzer…, kommt immer darauf an wie fit die Kursteilnehmer sind.

Also viel Glück…

du findest mich auch unter Facebook unter Thomas Schöning-Drautz
also bis dahin…
Viel Glück bzw. KÖNNEN
MfG
Tomson

Werde morgen mal zur Dekra gehen und mich dann wohl auch anmelden. Werde Dir dann Bescheid geben wie es lief wenn ich es durchgezogen habe.

P.S.: Facebook habe ich nicht. :smile:

Hi tomson,

Dekra-Kurs ist nicht mehr zu buchen gewesen weil zu viele Teilnehmer und nur ein Stapler verfügbar. Alternative wäre noch http://www.gabelstaplerschein.net, aber ich weiß ja nicht so recht. :smile:(Wie seriös ist so etwas eigentlich?)

Aber auch egal. Jetzt spare ich erst mal kurzfristig die Kohle und das Wochenende ist schon anderweitig verplant.

Viele Grüße
Flo

Hi Floh,

also ob das seriös ist…, kann ich so nicht sagen…
aber nach welche Grundsätze geschult steht dort nirgends…
ich täte die Finger davon lassen… und lieber bei einen anerkannten Bildungsträger nach AZWV den Staplerschein machen.
Schau einfach im Internet nach Bildungsträger nach AZWV…
ansonsten lieber warten bis du was gescheites gefunden hast.

Grüsse,

Tomson

Hi tomson,

das war jetzt auch mehr ironisch gemeint mit dem zweiten Anbieter. :smile: Macht nämlich schon so einen sehr zertifizierten und seriösen Eindruck.

Wenn dann mache ich meinen Schein bei Tüv oder Dekra. Ich habe ja Zeit.

Erst einmal möchte ich mich bei Dir bedanken und mich auch bedanken für die Zeit die Du aufgewendet hast um mich zu beraten.

Vielen Dank!

Gruß
Florian

Hallo Floh,

mache ich doch gerne…, deswegen bin ich doch Experte bei
wer-weiss-was…
MfG

Tomson

am besten Du schaust Dir mal diese website an http://gabelstapler123.de dort kann mann auch die Preise von verschiedenen Herstellern miteinander vergleichen:smile: ich fand es sehr hilfreich:smile: