Gabelstaplerführerschein- ewig gültig?

Hallo Wissende,

ich habe 2001 im Rahmen einer ABM einen Gabelstaplerfahrerausweis gemacht. Meine Frage: Ist dieser Ausweis, der kein innerbetrieblicher ist, sondern von der DEKRA- Akademie ausgestellt wurde (mit Passfoto und allem Schicki Micki) heute noch gültig? Oder ist er nur dann gültig, wenn die jährlichen Unterweisungen stattfinden. Auf dem Ausweis ist da extra ein Bereich für, so dass es aussieht, als müsste das so sein. Ich habe auf dem Arbeitsamt nachgefragt, die natürlich nix genaues wussten, sondern lediglich sagten, dass sie davon noch nie was gehört hätten. Die DEKRA selbst meinte auch- etwas sicherer allerdings als das Arbeitsamt- dass dieser Ausweis zu sehen sei wie ein Führerschein, also mit unbegrenzter Gültigkeit.

Ich wüsste gerne trotzdem- nach dem Motto: doppelt und dreifach hält besser- ob das so richtig ist und warum es in diesem Ausweis einen Bereich gibt wo der Tag der „jährlichen Unterweisung“ eingetragen wird. Uns hat man 2001 in der ABM nämlich gesagt, dass dieser Ausweis nur ein Jahr gültig ist bis zur nächsten Unterweisung eines DEKRA- Mitarbeiters oder einer anderen autorisierten Person.

Somit kam ich überhaupt auf die Frage nach der Gültigkeit dieses Ausweises. Im Zusammenhang mit der Stellensuche ist dererlei ja nicht bedeutungslos. Ich weiß, dass der Schein von Firmen begehrt ist und nicht ganz billig ist für die Unternehmen. Daher gibt es wohl auch nicht allzuviele, die einen gewissermaßen amtlichen Ausweis haben.

Gruß

Hermann

Hallo Hermann,

der Gabelstaplerschein bleibt wie der Führerschein unbegrenzt gültig.
Die Bildungsträger wie DEKRA, TÜV bieten jährliche Auffrischungskurse an. (Einnahmequelle?:wink:. Ist sicherlich auch sinnvoll wie beim Erste Hilfe Kurs. Aber nicht vorgeschrieben. Wenn du allerdings nach deinen Schein jahrelang keine Praxis erworben hast, würde ich dir als Arbeitgeber trotz Schein nicht ohne Weiteres hohe Werte und die Sicherheit von Menschen anvertrauen und nochmals einen Lehrgang, der 3 bis 5 Tage dauert, einfordern.

Gruß
Otto

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Nein
Hi,

man kann den Schein auch wenn er abgelaufen ist auch wieder aktualisieren.

Gemäß § 7 Abs. 2 BGV A1 „Allgemeine Vorschriften“ müssen Gabelstaplerfahrer nach der Grundausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine auf die betriebliche Problematik abgestimmte Unterweisung weitergebildet werden.

Folgende Themen werden behandelt:

Rechtliche Grundlagen
Charakteristik des Gabelstaplers
Bau, Ausrüstung und Instandhaltung des Gabelstaplers
Einsatz des Gabelstaplers
Aktuelle Unfälle.

Gruß
Julia

Hi,

man kann den Schein auch wenn er abgelaufen ist auch wieder
aktualisieren.

Wenn ich also eine Einstellung bekomme, dann braucht mir der Arbeitgeber nur diese „Auffrischung“ nach $7 zu finanzieren. Sehe ich das richtig? Ist das u.U. vorteilhaft für den AG, weil das billiger ist als der komplette Schein?

Gruß

Hermann

jein
Hi,

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Staplerfahrer sind

  1. eine Ausbildung, diese sollte sich wegen der Rechtssicherheit an dern berufsgenossenschaftlichen Regelungen für die Ausbildung für Staperfahrer richten.

  2. Gesundheitliche Eignung = betriebsärtztliche Untersuchung nach dem Untersuchungsgrundsatz „Fahr- Steuer und Regeltätigkeiten“ müsste der Untersuchungsgrundssatz G26 oder G35 sein. Das muss je nach Alter alle 4-5 Jahre wiederholt werden und wird vom jew. Arbeitgeber veranlasst und finanziert.

  3. eine schriftliche Beauftragung (dh. der Arbeitgeber muss in einer Liste oder mit einem Eintrag auf dem Staplerschein o.ä. sagen, dass Du in seinem Unternehmen Stapler fahren darfst. Viele kleine Unternehmen handhaben das aber entgegen der Vorschrift nicht so.

  4. eine jährliche Unterweisung, diese kann der Unternehmer selbst machen, die Sicherheitsfachkraft, ein Staplerausbildungsunternehmen o.ä., die Festlegung und Finanzierung liegt hier ausschließlich beim Unternehmer.
    Wenn Du nicht jährlich unterwiesen bist (z.b. wegen Arbeitslosigkeit) verliert der Staplerschein nicht seine Gültigkeit, aber der neue AG müsste Dich vor dem Einsatz unterweisen

  5. persönliche Eignung. Darüber entscheidet letztlich auch der neue AG. Z.B. ist sind bekannte Alkoholiker (ausser trockene), bekanntermaßen waghalsige, unvorsichige, unaufmerksame etc. Mitarbeiter trotz gesundheitlicher Eignung nicht unbedingt zum Führen eines Staplers geeignet.

A.