Hallo Wissende,
ich habe 2001 im Rahmen einer ABM einen Gabelstaplerfahrerausweis gemacht. Meine Frage: Ist dieser Ausweis, der kein innerbetrieblicher ist, sondern von der DEKRA- Akademie ausgestellt wurde (mit Passfoto und allem Schicki Micki) heute noch gültig? Oder ist er nur dann gültig, wenn die jährlichen Unterweisungen stattfinden. Auf dem Ausweis ist da extra ein Bereich für, so dass es aussieht, als müsste das so sein. Ich habe auf dem Arbeitsamt nachgefragt, die natürlich nix genaues wussten, sondern lediglich sagten, dass sie davon noch nie was gehört hätten. Die DEKRA selbst meinte auch- etwas sicherer allerdings als das Arbeitsamt- dass dieser Ausweis zu sehen sei wie ein Führerschein, also mit unbegrenzter Gültigkeit.
Ich wüsste gerne trotzdem- nach dem Motto: doppelt und dreifach hält besser- ob das so richtig ist und warum es in diesem Ausweis einen Bereich gibt wo der Tag der „jährlichen Unterweisung“ eingetragen wird. Uns hat man 2001 in der ABM nämlich gesagt, dass dieser Ausweis nur ein Jahr gültig ist bis zur nächsten Unterweisung eines DEKRA- Mitarbeiters oder einer anderen autorisierten Person.
Somit kam ich überhaupt auf die Frage nach der Gültigkeit dieses Ausweises. Im Zusammenhang mit der Stellensuche ist dererlei ja nicht bedeutungslos. Ich weiß, dass der Schein von Firmen begehrt ist und nicht ganz billig ist für die Unternehmen. Daher gibt es wohl auch nicht allzuviele, die einen gewissermaßen amtlichen Ausweis haben.
Gruß
Hermann