Gärreste

Liebe/-r Experte/-in,

Welche Schwermetall-grenzen gelten für Gärrückstande aus Biogasanlagen die mit NaWaRo und Wirtschaftsdünger betrieben werden? Es werden keine Klärschlämme und kein Bioabfall vergoren, die Grenzwerte der KlärschlammVO und die BioAbfVO greifen also nicht.

Gehe mal davon aus, dass das Düngemittelgesetzt gilt und deren VO. Finde aber dort leider nichts zu Schwermetallgrenzen.

Bin für alle Tipps wo ich was dazu finden könnte dankbar!

Grüße!

Hallo Markus,

in der DüngeVO wird hinsichtlich der Grenzwerte auf die KlärschlammVO verwiesen. Die Schwermetalle werden hier als Schadstoffe bezeichnet. Es gelten folgende Grenzwerte(mg/kg TM)

Blei 100
Cadmium 1,5
Chrom 100
Kupfer 60
Nickel 50
Quecksilber 1
Zink 200

Viele Grüße, Barbara