Hallo,
Problem: eine alte Person ist gestorben und hat ein Testament verfasst. Einer der Anverwandten erhält die Aufgabe der Testamentsvollstreckung. Eine der Auflagen ist die Organisation und Zahlung der Grabpflege für 25 Jahre im Voraus.
Hört sich popelig an, aber Gärtner sehen das anders. Sie können nicht über solchen Zeitraum kalkulieren (Nebenkosten, Personalkosten, Pflanzenpreise usw.) und nicht garantieren, dass der Betrieb überhaupt so lange bestehen wird.
Was tun? Was geschieht, wenn die Klausel nicht erfüllt werden kann?
P.S. das Ganze spielt sich im ländlichen Raum ab, die Anzahl der Gartenbaubetriebe ist sehr überschaubar.
Gruß,
Paran