Der Angriff auf das Kriegsschiff stellt ja zunächst einmal
eine kriegerischen Akt dar und zwar der Nation, deren Flagge
der Angreifer führt.
Argh, woher nimmst du diesen Unsinn? Kriegerische Handlungen
können nur von Staaten ausgehen, nicht von Privatpersonen -
egal welche flagge sie sich wohin stecken.
Ich empfehle mal einen eingehenden Blick in die
Agressionsdefinition der UN-Generalversammlung und das
„Nicaragua-Urteil“.
Dabei muss jedoch auch die Situation betrachtet werden. Ein bewaffnetes Schiff mit einer Flagge muss zunächst zumindest als Hilfskriegsschiff angesprochen werden. Die Annahme, dass es rechtmäßig die Flagge führt, ist legitim. Daher stellt der Angriff „zunächst“, d.h. bis zur weiteren Abklärung der Situation einen kriegerischen Akt dar.
Die von Dir angesprochenen „Dokumente“ sind in diesem Zusammenhang ohnehin nicht griffig, zeigen aber das Problem auf. Im N-Urteil verklagte die Regierung Nicaraguas die USA wegen der Intervention im Bürgerkrieg und die USA wurden verurteilt. Dabei spielte es keine Rolle, dass die vorgeworfene Intervention sorgsam von jeder staatlichen Beteiligung abgeschottet waren, es reichte die Annahme. Ander ausgedrückt, die kleine Privataktion aus der Iran-Contra-Affäre war in den Augen des IGH ein kriegerischer Akt, der verurteilt wurde. Also ziemlich genau, wie ich gesagt habe, jedopch mit einem kleinen Abzug in der B-Note. Der IGH ist kein Weltgericht sondern er ist eine Institution, deren sich Staaten als Schiedgericht bedienen können. So spiegeln dessen Urteile zwar die internationale Rechtsprechung wieder, können aber oft nicht oder nur nach sehr langen Verhandlungen überhaupt durchgesetzt werden.
Die UN Aggressionsdefinition ist KEIN Bestandteil des Völkerrechts noch des nationalen Rechts. Wie in den meisten anderen Fällen auch, so erweist sich hier die Fähigkeit der UN über das beschreiben von Papier hinaus als eher beschränkt. Aber selbst diese (Fassung vom 14.12.1974) besagt, dass derjenige Staat völkerrechtswidrig handelt, der auf seinen Hoheitsgebiet kriegsrelevante Handlungen für einen Angriff auf einen anderen Staat duldet. Wenn also z.B. der Libanon die Hisbollah-Raketen duldete, die regelmäßig auf Israel abgefeuert wurden, dann handelte er selber völkerrechtswidrig.
Beide Dokumente stellen also den von mir geschilderten Sachverhalt dar. Sie sind jedoch gemessen an den besonderen Umständen eines Einsatzes in See nur schwierig anwendbar und beide, das eine als IGH-Urteil, das andere als reine UNO-Definition für die meisten Staaten und Organisationen nicht verbindlich.
Wenn die Flagge unrechtmäßig geführt wird, stellt alleine das :bereits einen kriegerischen Akt gegen die Flaggennation dar.
Woher nimmst du immer diese ganzen „kriegerischen Akte“? Das
wäre ein sipler Verstoß gegen das SÜ, der auf hoher See zum
Aufbringen des Schiffes durch ein Kriegsschiff einer
beliebigen Nation berechtigt.
Die Verwendung der falschen Flagge, ja, das wäre SÜ, aber die Konsequenz wäre nicht notwendigerweise die Aufbringung. Hier sind zwei Dinge zu berücksichtigen. a.) Es muss natürlich bekannt sein, dass ein Schiff eine falsche Flagge führt und b.) das SÜ schweigt sich hier über das Aufbringungsrecht aus.
Zweites stellt die Benutzung einer Nationale mit dem Ziel einen bewaffneten Angriff auf ein Schiff einer anderen Nation durchzuführen den Versuch dar, scheinbar auf deren Hoheitsgebiet eine kriegsrelevante Aktion vorzunehmen. Das hatten wir bereits bei der UN-Aggressionsdefinition. Es ist also rechtlich der Versuch, die Nation, deren Flagge mißbräuchlich verwendet wird, in eine kriegerische Handlung (bewaffneten Angriff auf ein Kriegsschiff->Hoeheitsgebiet) zu verwickeln und berechtigt damit den Staat, dessen Flagge mißbraucht wurde, zu allen notwendigen Maßnahemn gegen den Mißbraucher, inklusive bewaffneter Maßnahmen.
Problem ist, dass das Kriegsschiff hinterher den Beweis führen muss, :dass es angegriffen wurde (den Piraten, der dumm genug ist, eine :Fregatte anzugreifen kann ja hinterher keiner mehr fragen). Für :diesen Beweis würden minimale Gefachtsschäden nicht ausreichen, da :diese ja den zeitlichen Ablauf nicht belegen. Es zählt also lediglich
die Gesamtheit aus Schäden, Logbucheintragungen und evt.
Beweismaterial dritter Parteien (z.B. Satellitenbilder). Das
ganze wird ein gewaltiger Kaleika obwohl das Kriegsschiff
eigentlich berechtigt gewesen wäre … weswegen ein
Kriegsschiff in der Praxis, wenn es nicht gerade durch
UNO-Mandat legitimiert ist, eher abdrehen wird, solange nicht
gerade in Sichtweite noch ein anderes Schiff angegriffen wird.
Woher nimmst du diesen ganzen Unsinn? Schon alleine bei der
Formulierung, dass ein „Kriegsschiff einen Beweis führen muss“
muss sich doch auch bei dir alles sträuben.
Am 2.Juli 1988 schoß die USS Vincennes „versehentlich“ eine Zivilmaschine der iranischen Fluggesellschaft ab (Flug 655). Hintergrund war, dass sich der Kreuzer im Kampf mit iranischen Seeeinheiten befand, die im Golf Handelsschiffe anderer Nationen angegriffen hatten. Vom flughafen Bender Abbas steigen innerhalb von Minuten eine zivile Maschine (eben Flug 655) und eine F-14 auf. Das Gefechtsleitsystem verwechselte die Transpondersignale und so erschien der Eindruck, als würde das zivile Flugzeug die F-14 sein, die sich auf einem Angriffskurs auf den Kreuzer befand.
Rechtlich, und das ist das, was solche Situationen von dem reinen Papier unterscheidet, befanden sich die USA mit keiner Seite im Krieg sondern sicherten lediglich die Routen der Handelsschiffe nachdem beide Kriegsparteien fremde Handelsschiffe angegriffen hatten um den feindlichen Nachschub zu stören. Dabei waren bereits mehrfach US Kriegsschiffe angegriffen worden, was aber keine Kriegserklärung der USA ausgelöst hatte.
Nach dem Abschuß gab es zwei Untersuchungen. Die eine durch die USA, die andere durch eine UN-Kommission. Das Fazit der US Navy war, dass es sich um einen unglücklichen Zwischenfall in einem Kriegsgebiet handelte, bescheinigte aber den OPz-Offizieren eine „fragwürdige“ Entscheidungsfindung. Die Offiziere wurden ein letztes Mal befördert und in die Wüste geschickt, ebenso der Kommandant selber.
Die UN Kommission kam zu dem Schluß, dass es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstämnde handelte, nachdem die USA und in diesem Falle auch der Iran alle Beweise vorgelegt hatten. Die Behauptung des Iran, der Abschuß einer Zivilmaschine sei absichtlich erfolgt, erwies sich als haltlos. Aber es war tatsächlich so, dass das Kriegsschiff bzw. dessen Besatzung Beweise erbringen musste.
Aktuell hatten wir gerade erst den Fall, dass sich iransiche Kriegsschffe einem amerikanischen auf Waffenreichweite näherten. Laut amerikanischer Version wurden die iranischen Schiffe zum Abdrehen aufgefordert und daraufhin bedroht. Die iranische Seite behauptet, dass das nicht stimmt. Beide Seiten liefern Beweismaterial, die Iraner mit 14 Tagen Verspätung ein Video, als ob es Videokameras in OPzs gäbe. Was dann auch gleich den Wert mancher Beweise aufzeigt.
Einfach mal zwei Präzendenzfälle (ich begnüge mich mit zwei, das hier ist sowieso schon zu lang).
Dieser ganze obige Teil deines Beitrages ist absoluter
Quatsch. Jeder Staatsanwalt würde bei einer strafrechtlichen
Prüfung das Verfahren auf Grund der Aussagen der besatzung und
Co. einstellen, genauso würde eine Klage vor dem
internationalen Seegerichtshof (wenn man sich vorstellen würde
es gäbe sie) aus ähnlichen Gründen nicht mal zugelassen
werden.
Eine Klage vor dem IGH im Falle von Flug 655 wurde tatsächlich abgewiesen weil eben die Amerikaner die Beweise bereits erbracht hatten während die Iraner selbiges nicht tun konnten.
Zur grundsätzlichen Erläuterung. Bestzung und Co sind per se Partei bzw. einer Partei nahestehend. Es wäre also gar nicht möglich ein Verfahren nur aufgrund der Aussagen einer Partei niederzuschlagen es sei denn diese Partei könnte, gestützt beispielsweise auf technische Rahmenbedingungen, nachweisen, dass die Behauptung der anderen Partei gar nicht möglich sei. Wenn also Dein Rechtsstudium Dir beigebracht hat, dass ein Richter sowieso nur eine Seite hören muß … sei doch einfach etwas vorsichtiger mit Worten wie „Quatsch“ oder „Unsinn“. Sie könnten auf Dich zurückfallen.
Gewöhn dir doch in Zukunft mal an Normen und Quellen zu nennen
und nicht nur deine gedanken zu Gott und der Welt
aufzuschreiben.
Also das Nicaragua-Urteil (dass das Gegenteil dessen belgt was Du behauptest) und die UN Definition (die implizit die Verantwortung eines Staates für dessen Heheitsgebiet berücksichtigt)? Ich fand Deine „Quellen“ gut genug um meine Behauptungen zu belegen. Und ich habe natürlich vorausgesetzt, dass einem Experten wie Dir die Vincennes-Affäre oder auch der Abschuß über Sachalin geläufig seien. Entschuldigung, sollte ich Dein Wissen überschätzt haben.
Bleibt eine Frage offen … glaubst , Dur bist Gott oder gehörst Du noch zur Welt?
Gruß
Peter B.