Ich kann mich auch an ein Interview im Fernsehen mit einem
Vizeadmiral(?)a. D. d. R. im Fernsehen erinnern, der einen §
eines internationalen Abkommens nannte, der auch ohne
Bevollmâchtigung durch ein Parlament den Einsatz ohne wenn und
aber gegen Piraten erlauben sollte.
Ja, das ist dieser hier:
„Artikel 105 Seerechtsübereinkommen
Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
Jeder Staat kann auf Hoher See oder an jedem anderen Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug oder ein durch Seeräuberei erbeutetes und in der Gewalt von Seeräubern stehendes Schiff oder Luftfahrzeug aufbringen, die Personen an Bord des Schiffes oder Luftfahrzeugs festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen. Die Gerichte des Staates, der das Schiff oder Luftfahrzeug aufgebracht hat, können über die zu verhängenden Strafen entscheiden sowie die Maßnahmen festlegen, die hinsichtlich des Schiffes, des Luftfahrzeugs oder der Vermögenswerte zu ergreifen sind, vorbehaltlich der Rechte gutgläubiger Dritter.“
Weiter kann man noch auf die Hilfspflicht abstellen:
„Artikel 98 Seerechtsübereinkommen
Pflicht zur Hilfeleistung
(1) Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, soweit
ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste dazu imstande
a) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten;[…]“
Das Problem im deutschen Recht ist, dass aus diesen Artikeln keinerlei Recht auf Anwendung militärischer Mittel oder unmittelbaren Zwangs hervorgeht. Die Artikel stellen nur fest, dass die Möglichkeit des Aufbringens von Piratenschiffen und die Pflicht zur Hilfeleistung besteht. Das Wie? muss durch andere Normen - wie z.B. das Polizeigesetz geregelt werden.
Problem: Man will der Bundeswehr nicht die für ein solches Handeln notwendigen Polizeirechte zugestehen.
Ich verstehe die Diskussion, ob Marine da nur Piraten
abdrängen darf, bzw. erst schiessen, wenn selbst beschossen,
nicht so ganz. Kapern Piraten ein Schiff vor dem Bug einer
deutschen Fregatte, dann muss die Fregatte zusehen, wie die
Piraten winkend mit ihrer Beute wegfahren?
Derzeit mehr oder weniger ja.
Im Stgb gibt es ja auch den § Nothilfe und auch einen §
Unterlassene Hilfeleistung, wenn ich mich recht entsinne.
Richtig, aber das sind Jedermannrechte auf die sich ein Amtsträger nicht so einfach und vor allem nicht grundsätzlich berufen darf. Das Problem der Unterlassenen Hilfeleistung ist allerdings wieder eines mit dem man den Kommandant eines deutschen Kriegschiffes alleine lässt.
An sich ist das ganze ein peinlicher Eiertanz, der nur mal wieder zeigt in welchen realitätsfernen Sphären man in Bezug auf militärische Notwendigkeiten in Berlin schwebt.
Ich frage mich nur wie lange es dauern wird, bis man dort merkt, dass es probleme gibt, die sich mit aussitzen nicht aus der Welt schaffen lassen.
Gruß Andreas