Ganz hypothetischer Fall Grenzüberquerung

Hi WWW-lers,

Vorab: Ich hoffe ich bin im richtigen Brett, denn ich weiß nicht sonst wohin…

Folgendes ist mir noch nie passiert und ich habe noch nie davon gehört, dass jemand damit konfrontiert wurde. Es interessiert mich dennoch:

Wie wird es geregelt oder wie benimmt man sich am besten wenn man mit Fremden Menschen die Staatsgrenze überquert und danach stellt sich fest, dass diese, sonst dem Fahrer völlig Unbekannte, harte Drogen im Gepäck haben? Natürlich geben sie nun vor dass der Koffer dem Fahrer gehört und weder von diesen noch von seinem Inhalt etwas wissen. Wie ist dann die Beweislage?

Als Beispiel: (Ich wiederhole: Das ist VÖLLIG ERFUNDEN!!) In Spanien habe ich Menschen mit ins Auto genommen, die sich telefonisch auf meine Anzeige bei der Mitfahrerzentrale gemeldet haben. Sie möchten mit bis Deutschland. Meine Strecke führt über die Schweiz und ca. 15 Km in Österreich. Kurz nach Genf, Polizeikontrolle. Es wird alles durchsucht. Spurhunde sind ebenfalls im Einsatz. Plötzlich merkt der Hund etwas und der Koffer wird geöffnet. Zum vorschein kommen mehrere Plastiktüten und deren Inhalt wird zweifelsohne als Heroin identifiziert. Der Polizist fragt wem diesen Koffer gehört. Und wie aus der Pistole geschossen kommen einstimmig: „Dem Fahrer“ (also ich) und von mir „meinen Mitfahrer“. So: wie geht es nun weiter? Wie kann ich beweisen, dass ich von diesen Drogen keine Ahnung habe? Eine „offizielle“ Anmeldung bei der Mitfahrzentrale gibt es nicht, da alles telefonisch abgeklärt wurde. Unterwegs im Auto gab es gar keine Auffälligkeiten und die Fahrt bis zur Kontrolle verlief sehr lustig, nett und unterhaltsam.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten!

Schöne Grüße,
Helena

Die „Identität“ des jeweiligen „Koffereigentümers“ festzustellen ist relativ, etwa anhand der im Koffer enthaltenen Gegenstände (diese dürften wohl kaum Deine Fingerabdrücke, Konfektionsgröße, etc., wohl aber die Deines/r Begleiters/in aufweisen), einfach.
Die Behauptung, von der Existenz der Drogen nichts gewußt zu haben zu überprüfen gestaltet sich etwas schwieriger und wird nicht zuletzt unter Überprüfung aller gemachten Angaben (sowie etwa einer Einschätzung des „Verhaltens“ der jeweiligen Personen, bzw. deren Reaktionen auf und während der Kontrolle durch die „Durchführenden“) auf eine Frage der jeweiligen „Glaubwürdigkeit“ hinauslaufen, dennoch stünden im gegebenen Fall Deine „Chancen“ ziemlich gut, da ja bereits die Aussage Deines/r Beifahrers/in bezüglich des „Koffereigentums“ als falsch (ziemlich sicher) beweisbar ist.
Hinzufügend sei angemerkt, daß Du zwar „prinzipiell“ als „verantwortlicher Fahrzeugführer“ dazu verpflichtet bist, die „Legalität“ eines von Dir durchgeführten (auch privaten) Personen- und Warentransportes sicherzustellen, andererseits von Dir in Hinsicht auf die Eigenverantwortlichkeit und den Privatsphärenschutz erwachsener Personen nicht verlangt oder erwartet werden kann, diese „Gewährleistung der Legalität“ anders als mit dem Begriff „in gutem Glauben“ zu vereinbarenden Maßnahmen und Mittel (Frage „Paß dabei und gültig“ und „nichts deklarierpflichtiges im Gepäck“) sicherzustellen, zu welchen Du obendrein rein rechtlich gesehen auch gar nicht berechtigt wärst.
Sofern sich also keine „schlüssigen“ Belege für eine über die Reise hinausreichende „nähere“ Beziehung oder Bekanntschaft zu Deinem/r Reisebegleiter/in finden lassen, ist der „Vorwurf der aktiven oder passiven Mittäterschaft“ nicht aufrechtzuerhalten.

Anmerkung : diese „Einschätzung“, bzw. Antwort geht von „rechtsstaatlichen“ Verhältnissen aus, nicht von „Santa Banana“…

Gruß
nicolai

Hallo helena,

wenn beide Parteien, der Fahrer und die Mitfahrer, leugnen, dann wird es wohl auf eine Ermittlung aufgrund der schon genannten Indizien (Fingerabdrücke, eindeutig zuordenbare Gegenstände im Koffer etc.) hinauslaufen. Ergibt sich daraus nicht zweifelsfrei der Kofferbesitzer, dann wird, wie immer bei Aussage gegen Aussage, der Richter entscheiden, wer glaubwürdiger erscheint.

Es ist also ein Unterschied, ob es sich bei den Mitfahrern um einschlägig vorbestrafte Drogenpunks oder Mutter Teresa, dem Papst und Mahatma Ghandi handelt (Überspitzung zwecks Verdeutlichung). Aber theoretisch denkbar wäre natürlich, dass der Fahrer trotzdem über dem Richter einleuchtendere Entlastungsargumente verfügt.

Beste Grüße

Annie

„Dem
Fahrer“ (also ich) und von mir „meinen Mitfahrer“. So: wie
geht es nun weiter? Wie kann ich beweisen, dass ich von diesen
Drogen keine Ahnung habe? Eine „offizielle“ Anmeldung bei der
Mitfahrzentrale gibt es nicht, da alles telefonisch abgeklärt
wurde.

Hallo erst einmal helena,

bei deiner Passage

Unterwegs im Auto gab es gar keine Auffälligkeiten und
die Fahrt bis zur Kontrolle verlief sehr lustig, nett und
unterhaltsam.

Hört es sich aber nicht mehr fiktiv an.
Egal… Ich bin in diesem Gebiet kein Spezialist, aber wenn nur diese Mitfahrer in Berührung des Koffers waren, und der Fahrer diesen nicht angerührt hat, dann müsste nur dessen DNA Material darauf und darin anzufinden zu sein.

Zudem denke ich dass Drogenkurriere oder Dealer bestimmt selber in Kontakt mit den Substanzen waren und der Polizeihund müsste auch bei Ihnen anschlagen. Die Polizei müsste aber auch bei jeder Person im auto einen Drogen schnelltest machen…

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten!

Schöne Grüße,
Helena

MfG

Kleine Ergänzung:

Auch wenn die Anzeige bei der Mitfahrzentrale gelöscht wurde, speichern trotzdem die meisten Seiten für einien gewissen Zeitraum die Daten, also villeicht auch diese Seite. Dies könntest du einfach durch direktes anschreiben erfahren. Solltest du noch Printscreens gemacht haben, aber dann gelöscht haben, kannst du mit Hilfe eines Recovery Tools wie Recuva, die Daten gegebenenfalls wiederherstellen. Aber auch falls du von dieser Website direkt oder den Mitfahrern benachrichtigt wurdest per Mail, und diese dann auch gelöscht hast, kann Dir vielleicht dein E-Mail Provider weiter helfen.

Ansonsten, je nach kompletten Inhalt, lassen sich vielleicht auch Fingerabdrücke finden (neben den vielleicht möglichen und bereits erwähnten DNA Spuren. Aber auch Kleidung, Hygiene Artikel usw…
Wenn es eine Fahrerin war und nur männliche Mitfahrer und im Koffer, neben den Drogen, nur Männerbekleidung oder Hygieneartikel für Männer sind, spricht es schon einiges.

Am besten immer in Zukunft Printscreens anfertigen und speichern. Aber auch in echt ausdrucken und mitführen.

Zudem immer mal die Mitfahrer betrachten vorm mitnehmen. Haben diese Rote oder glasige Augen, sind nervös, oder haben ein untypisches Verhalten… nun dann erst einmal drüber nachdenken.

Auch immer mal nachfragen ob Sie alle Reisedokumente dabei haben oder etwas Zollpflichtiges…

Ein Kumpel von mir, der Druckt sich alles immer penibel aus, und erstellt dann sogar ein ein Formular was diejenigen mit ausfüllen müssen. Darin steht dann zum Beispiel

„Wir die Mitfahrer X und Y und Z, haben Herrn/Frau ABC über Mitfahrzentral.de kennen gelernt und haben vereinbart von 123 nach 456 mit Ihm/Ihr mitzufahren. An Gepäckt haben wir 2 Koffer und eine Tasche.“

Klar… so etwas wirkt paranoid, aber wenn jemand wirklich mitfahren will, und nichts zu verbergen hat, dann füllt er oder sie dass aus. Und wenn nicht, dann können die halt gucken wie Sie dahin kommen wo Sie wollen, denn man muss ja auch niemanden mitnehmen.

Das finde ich von meinem Kumpel eine gute Lösung.

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VIELEN HERZLICHEN DANK, (mit Verspätung)…
Hi Kölsche, Annie und Coffin-breathe.
vorab ein glückliches, neues 2013 wünsche ich euch! (Alle andere, die mitlesen ja auch!)

Mit ein bißchen Verspätung wollte ich mich für eure Antworten bedanken. Sie waren mir sehr hilfreich! (Vor ca 20 Tagen habe ich wieder fremde Leute im Auto mitgenommen, allerdings sehr nette und lustige Menschen, ohne die Spur von irgendwelche „funny things“ -wenn ich mich so ausdrücken darf).

Also nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena