Hi WWW-lers,
Vorab: Ich hoffe ich bin im richtigen Brett, denn ich weiß nicht sonst wohin…
Folgendes ist mir noch nie passiert und ich habe noch nie davon gehört, dass jemand damit konfrontiert wurde. Es interessiert mich dennoch:
Wie wird es geregelt oder wie benimmt man sich am besten wenn man mit Fremden Menschen die Staatsgrenze überquert und danach stellt sich fest, dass diese, sonst dem Fahrer völlig Unbekannte, harte Drogen im Gepäck haben? Natürlich geben sie nun vor dass der Koffer dem Fahrer gehört und weder von diesen noch von seinem Inhalt etwas wissen. Wie ist dann die Beweislage?
Als Beispiel: (Ich wiederhole: Das ist VÖLLIG ERFUNDEN!!) In Spanien habe ich Menschen mit ins Auto genommen, die sich telefonisch auf meine Anzeige bei der Mitfahrerzentrale gemeldet haben. Sie möchten mit bis Deutschland. Meine Strecke führt über die Schweiz und ca. 15 Km in Österreich. Kurz nach Genf, Polizeikontrolle. Es wird alles durchsucht. Spurhunde sind ebenfalls im Einsatz. Plötzlich merkt der Hund etwas und der Koffer wird geöffnet. Zum vorschein kommen mehrere Plastiktüten und deren Inhalt wird zweifelsohne als Heroin identifiziert. Der Polizist fragt wem diesen Koffer gehört. Und wie aus der Pistole geschossen kommen einstimmig: „Dem Fahrer“ (also ich) und von mir „meinen Mitfahrer“. So: wie geht es nun weiter? Wie kann ich beweisen, dass ich von diesen Drogen keine Ahnung habe? Eine „offizielle“ Anmeldung bei der Mitfahrzentrale gibt es nicht, da alles telefonisch abgeklärt wurde. Unterwegs im Auto gab es gar keine Auffälligkeiten und die Fahrt bis zur Kontrolle verlief sehr lustig, nett und unterhaltsam.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten!
Schöne Grüße,
Helena