Beachte die StVO, die sich auf die StVZO beruft, dort den §36:
"Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
- durch deren Laufflächenprofil,(…), und
- die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
- die (…) Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
- nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum."
Deine Allwetterreifen sind nach dem 31.12.17 hergestellt, haben kein Alpine-Symbol und erfüllen daher nicht die Anforderungen an einen Reifen, der bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden darf.
Und nun: Ist das ein Mangel? Wenn ich einen Ganzjahresreifen / Allwetterreifen kaufe, dann gehe ich davon aus, dass ich den auch bei winterlichen Bedingungen fahren kann und darf, falls nichts Gegenteiliges vor dem Kauf deutlich gesagt wird. Er eignet sich somit nicht für die gewöhnliche Verwendung.
Daher denke ich, dass das ein Sachmangel ist!