Es ist sicher richtig, dass er am Ende mit dem selben Barvermögen
(eigenes Barvermögen + sein 50%-Anteil am Barvermögen der Firma)
wie vorher dasteht, wenn er die Ware für 5€ einkauft, und für 10€ wieder verkauft.
Allerdings ist sein Vermögen dennoch gestiegen: Er besitzt jetzt 50% von besagtem Produkt. Die Frage ist nun, welchen Wert man diesem Produkt zuordnet. Das müssen in meinen Augen (siehe Logik der doppelten Buchführung) 5€ sein, also der kleinste bekannte Einkaufspreis, zu dem man das Produkt am Markt erwerben kann. Das heißt, er hat dasselbe Barvermögen wie vorher, besitzt aber nun zusätzlich die Hälfte eines Produkts, das 5€ wert ist, also ist sein Gewinn 2,50€.
Demenentsprechend müsste er es für 11€ verkaufen, um 3€ Gewinn zu erzielen:
Er kauft es für 5€, verkauft es für 11€. Sind erstmal 6€ Gewinn, aber von den 11€ gehen ja 5,50€ zu seinen Lasten, also ändert sich sein Barvermögen um 0,50 € (sein eigenes Barvermögen steigt um 6€, sein Anteil am Barvermögen der Firma sinkt gleichzeitig um 5,50€). Zusätzlich besitzt er die Hälfte eines Produkts im Wert von 5€, also 2,50€. Macht zusammen 3€