Garage in Wohnraum umbauen

Hallo,
ich möchte eine doppelte LKW-Garage in eine Wohnung umbauen.

Ich müsste erst das Grundstück mit der LKW-Garage und einem Bürogebäude da hinter kaufen. (Bürogebäude: baufällig, will ich dann später erst umbauen) Wollte aber erst mal schauen ob bzw. wie das überhaupt möglich ist.

Zu den Daten:
Die Garage is ca. 8m mal 10m groß. Höhe ca. 4-5 Meter. Das Grundstück fängt an einem Gehweg an. An dem Geweg schließt dann direkt eine Teerfläche von ca. 10 Meter länge und dann genau wie die Garage 10m breite an. Dann fängt die Garage an und hinter der Garage sind dann noch mal 4m Platz und dann kommt das baufällige Burögebäude was auch 10m breit ist (genau wie Fläche und Garage) und 13m lang. auf der linken Seite des Grundstückes ist ein 2 Stöckiger Bürokomplex (ohne Fenster) der ca. doppelt so hoch ist wie die Garage. Auf der rechten Seite des Grundstückes ist eine Durchfahrt mit ca. 7m Breite die am Grundstück vorbei geht (vom Geweg rechts am Grundstück vor bei und weiter nach hinten). Hinter dem Grundstück schlißen LKW-Garagen direkt ans Bürogebäude an. Die anschließenden Grundstücke sind gewerblicher Nutzung.

Ich weiß das das Grundstück als „Mischnutzung“ eingetragen ist, also denke ich das ich schon mal keine Nutzungsänderung beim Bauamt einreichen muss :smile: .

Nun zum Vorhaben:
Ich möchte in der Garage Wände einziehen und eine Wohnung draus machen auf dem Dach hatte ich vor eine Dachterrasse mit vielleicht einem halben 2. Stoch zu bauen.

Ich weiß schon das das ein Problem mit der Garage genau an der Grundstücksgrenze werden kann. Was für möglichkeiten habe ich da mein vorhaben umzusetzten. Was muss ich alles Anmelden (Bauamt ?) und wen brauche ich für was für die Planung ? (Architekt ? Statiker ?)

Ich hoffe das alles verständlich ist :wink:

Habe schon in verschiedenen Foren geschaut und aber noch keine richtige Antwort gefunden. :no:
Danke im vorraus für die Antworten !!!

Hallo,
ich möchte eine doppelte LKW-Garage in eine Wohnung umbauen.

Auch Hallo.
Wer weiß was hat mich dir als Experte vorgeschlagen? Dies ist aber Völlig da neben! Ich habe nur versucht mein Haus, wie es seit fast 100 Jahren bestand und genutzt wurde zu behalten. Das ist mir nach 10 Jahren Kampf nicht gelungen. Der frisch eingeheiratet Schwiegersohn hat es mit Urkundenfälschung und Beeinflussung von Behörden geschafft das Kaufverträge nach 60 Jahren Quasi Annulliert wurden. Aber Egal vor bei ist vorbei.
Anmerkung zu deinem Vorhaben.

  1. Du wist was tun, andere nicht, Achtung Neider mit Macht, im Vorfeld Abcecken.
  2. Ist das Grundstück frei von Baulasten? Achtung es können Baulasten auch auf den Angrenzenden Grundstücken, die deines betreffen, Eingetragen sein die bei dir einfach mal vergessen wurden!!
  3. Logisch ist nur das alles Geld kostet und sonst nichts. Beispiel Deine Grenze links ist noch lange nicht die rechte Grenze deines Nachbarn.
  4. Alles was nicht Schriftlich ist, hat kein bestand.
  5. Zusätzlich Tagebuch führen. Wichtig wichtig wichtig
  6. Mit Planer und Anwalt nur Erfolgs honorar Schriftlich vereinbaren, nur das gibt Aussicht auf erfolg.
  7. Bauamt, Vermessungsamt, Grundbuchamt, Amt für Gestaltungsordnung, Untere Wasserbehörde, Umwelt- und Naturschutzamt, Gemeindeverwaltung, Kreisverwaltung, Schornsteinfeger und alle anderen interessieren sich Ausschließlich nur um die eigenen Gesetze und Durchführungsverordnungen und keinen mm weiter, den das ist eine Arbeit/ Risiko für das sie nicht bezahlt werden( Ich hab um 15:30 Feierabend)
  8. Recht und Gesetz schließen sich gegenseitig aus.

Hallo eiwi,

da ich kein Fachmann bin, jedoch ziemlich viel Erfahrung mit Umbauten habe, hier meine Antwort:
Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist in jedem Fall zu stellen. Ein Bauantrag ist für den Aufbau auf die Garage nötig und auch für Fenster Einbauten. Beantragst du nichts und die Nachbarn zeigen dich an, zahlst du Strafe. Ansonsten wo kein Kläger, da kein Richter. Noch was zum Aufbau. Garagen haben in der Regel nur ein Mini-Fundament, das m.M. nach einen Aufbau ausschließt. Auskunft erhälst du am einfachsten von einem Statiker, dem du die Pläne zeigst. Ich empfehle dir jedoch aus meiner Erfahrung keinen solchen Umbau, du hättest ja nur die Wände - und die ca. 3 fache Arbeit für Strom, Abwasser und Wasserleitung zu legen. Auch das Dach müßtest du ja ändern. Also lieber Abreißen. Herzliche Grüße, Inge

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Hallo,

für diese Frage bin ich zwar nicht der Experte, aber ich versuche mal aus meiner Erfahrung und Recherche in eigener Sache heraus zu antworten:
Bevor Du das Grundstück kaufst, solltest du erst einmal einen Termin beim Bauamt machen und Dich mit denen unterhalten, ob du dieses Vorhaben überhaupt so umsetzen darfst. Nicht das du das Grundstück kaufst und das Bauamt Dir dann einen Strich durch die Rechnung macht (und fragen kostet ja nix!) Sobald man Gebäude von außen sichtbar verändert, kann es sein, das für diese Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Allerdings sind hier die Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich. In manchen Orten ist z.B. der Einbau neuer Fenster oder eines neuen Kaminabzuges für die Heizung genehmigungsbedürftig (und beides wirst Du ja sicher brauchen).
Bei den vielen grundsätzlichen Veränderungen am Gebäude gehe ich davon aus, dass ein Genehmigung erforderlich sein wird.
Ich denke auch für den 2. Stock brauchst du mit Sicherheit eine Baugenehmigung und dafür dann den Bauantrag mit entsprechenden Bauplänen. Beim Aufstocken würde ich außerdem auf jeden Fall einen Statiker hinzuziehen.
Sollte dem Umbau von Seiten des Bauamtes grundsätzlich nichts entgegenstehen, würde ich einen Architekten hinzuziehen (dieser ist entweder auch Statiker oder hat mit Sicherheit einen an der Hand), gemeinsam mit diesem den Bau planen und dann den Bauantrag mit den nötigen entsprechenden Plänen (werden ja vom Architekten angefertigt) stellen.

Ich wünsche maximale Erfolge und viel Spaß bei diesem „Mammutvorhaben“

Sorry, ich bin da überfragt. Hoffentlich meldet sich ein kompetenterer Ansprechpartner.
Viel Glück und alles Gute!
Rainer Tewes

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Hallo zurück
Zuerst,Hut ab und gute Nerfen wünsch ich bei Deinem nicht geringem Vorhaben.
Meiner (Unbedeutenden)meinung nach solltest Du Dich
Zu aller erst beim zuständigen Bauamt erkundigen.Aus eigener erfahrung weis ich das jedes „Bauvorhaben“ die einwilligung aller angrenzenden Nachbarn bedarf.Auch wegen der Dachterasse solltest du erkundigungen einholen,um Dir spätere Rückbauten zu ersparen.Wenn Du loslegst und ich Dir nochmals helfen kann melde Dich.
Viel Glück und Spaß

Auf jeden Fall ist ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich. Ich rate dringend zur Einschaltung eines Architekten und vorherige mündliche und persönliche Anfrage beim Bauamt.
Im übrigen kann ich @Inge bei ihren Ausführungen nur Recht geben.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Architekt und Beratender Bauingenieur