Garage umwidmen

Hallo
Angeregt durch eine andere Diskussion, mal die Frage wie es möglich ist, bzw was man dazu braucht um eine Garage umzuwidmen.
Hintergrund ist, daß an meinem Haus zwar eine Garage angebaut ist, diese aber ihren Zweck als Garage im Grunde nicht erfüllen kann, weil für heutige Autos einfach zu klein. Der Vorbesitzer des Hauses besaß einen Fiat 500, der passte zur Hälfte in die Garage :slight_smile: . Mein Auto passt da gar nicht rein.
Als Garage ist das Ding also nicht zu gebrauchen.
Dafür aber gut als Abstellraum für diverses Gartenzeug, Rasenmäher, Mülltonne und so weiter, lässt sich da super unterbringen. Nur darf man das ja normal in einer Garage so nicht.
Daher die Frage: Was muss man tun, um die Garage auf diese Wiese legal zu nutzen?
Und nein: Eine Nutzung als Wohnraum ist nicht geplant, und auch nicht sinnvoll. :slight_smile:

Edit: Mein Auto passt zwar nicht in die Garage, aber problemlos auf mein Grundstück. Es steht also nicht im öffentlichen Raum, sondern auf Privatgrund, wenn auch im freien.

Sicher, dass dieser Anbau Raum wirklich als Garage Baurechtlich Zählt?

Das wäre zu klären. Ganz sicher bin ich nicht. Wurde aber beim Verkauf so bezeichnet, und das Tor sieht auch so aus, als ob es das sein sollte.

Ich wäre da sehr vorsichtig, schlafende Hunde zu wecken! Zwar sind diverse „alternative“ Nutzungen in der Praxis nicht unüblich, aber der Ärger geht beim Bekanntwerden oft schon damit los, dass Garagen gerne mal auf Grundstücksgrenzen stehen und insoweit ein Privileg in Bezug auf Grenzbebauung besitzen, das je nach Landesbauordnung nicht für jede denkbare andere Bebauung mit einer „Nicht-Garage“ gelten muss. Normalerweise sind zwar kleine Nebengebäude wie Gartenhäuser ebenfalls privilegiert. Aber der Teufel kann da im Detail stecken, wenn das kein eigenständiges Gebäude ist, es vom Haus aus erschlossen ist, …

Auch klingt deine Schilderung so ein wenig danach, als ob das Ding gar nicht genehmigt ist, sondern ggf. „gewachsen“ ist. D.h. da gab es dann erst einmal eine genehmigungsfreie Konstruktion, die dann nach und nach „verfestigt“ wurde, und hoppla, jetzt als nicht genehmigte „Garage“ in der Welt steht. Auch an solchen Dingen besser nicht rühren!

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Naja das Haus steht da seit ca 100 Jahren, genau weiss man das nicht. Ist eben Altbestand. Wie das damals genehmigt wurde, weiss ich nicht. Aber es ist alles im Grundbuch so verzeichnet, mit Garage. Also denke ich nicht daß es ein Schwarzbau ist.
Grenzbebauung ist es nicht, und auch nicht vom Haus aus erschlossen (es gibt keinen Durchgang vom Haus zur Garage.)

Anekdote:
Haus gekauft (BJ um 1730) mit Garage (unverputzte Betonsteine um 1930) und Scheune (Klinker um 1880). Garage war baufällig also gleich eingestürzt (naja, etwas nachgeholfen). Im Katasteramt jedes Bauwerk als solches eingezeichnet - war aber mal eine Doppelgarage - Zwilling fehlte bereits beim Kauf. Das Ganze noch im Ensebleschutz…
Vorwurf: illegaler Abriss von Bestand… 1 Jahr Schriftverkehr und ordentliche Summen als Drohung…

Und was hat das jetzt damit zu tun? ich will die ja nicht abreißen, und die ist auch stabil, da stürzt erstmal nichts ein. Und äußerlich wird sich auch nichts ändern.

sorry: ich hätte es nicht anzeigen dürfen, dass ich die Garage entfernen wollte…
(wäre sonst nicht aufgefallen und Nachbarn begrüßten den Abriss)

DAs muss gar nichts bedeuten. Es ist ein beliebter Irrglaube, dass das, was in Grundbuch und Kataster verzeichnet ist, auch zwangsläufig legal sein muss.

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