Garageneigentümer darf seine Garage nicht verkaufen?

Guten Tag allerseits,

jemand hat eine Eigentumsgarage welche sich aber auf Pachtgrund der Stadt befindet.

Der Garageneigentümer will nun seine Garage verkaufen aber die Stadt (als Eigentümer des Pachtlandes) verweigert die Zustimmung dafür - und diese ist nötig um das Eigentum der Garage an einen anderen Eigentümer zu übertragen und auch den Pachtvertrag mit der Stadt auf den neuen Garageneigentümer umzuschreiben.

Ist dieses quasi Verkaufsverbot der Stadt rechtens?

Gruß und Dank
Desperado

Man geht eigentlich davon aus, Städte verhalten sich rechtskonform.

Wie lautet die ablehnende Begründung auf den Antrag ? Kann doch nur bedeuten, die Stadt als Verpächter hat mit dem Grundstück etwas vor und will vorher keine Änderungen der Pachtverhältnisse mehr vornehmen.
Vermutlich soll das Grundstück anderweitig verwendet werden, Garagen sollen abgerissen werden.

MfG
duck313

Hallo,

dass sich Städte immer rechtskonform verhalten bezweifle ich.

Dass eventuell irgendwas dort gebaut werden soll heißt es seit mehreren Jahren - aber ob das noch irgendwann kommt können die zuständigen Mitarbeiter auch nicht sagen.

Die Garage ist in einem schlechten Zustand, d.h. ich kann sie nicht vermieten. Weil ich dort nicht wohne kann ich sie auch nicht renovieren, also ist die einzige Option sie günstig zu verkaufen an jemanden der sie wieder herrichtet. Ich würde die eventuellen Abrisspläne der Stadt auch nicht verschweigen und das Ding entsprechend günstig hergeben - aber derzeit zahle ich jährlich Pacht und Grundsteuer ohne irgendwas damit machen zu können.

Nun, dass du Pacht zahlst aber die Garage wegen anderem Wohnort nicht nutzen kannst ist doch dein Problem, nichts das der Stadt.
Und vermieten könntest Du sicherlich, mit entsprechender Vereinbarung über eine Reparatur durch den Neumieter. Der zahlt dann eben z.B. 1-2 Monate keine Miete dafür.
Du muss ihn aber darauf hinweisen, er soll nicht zu viel investieren, denn es kann über kurz oder lang die Pacht gekündigt werden.

Oder kündige doch einfach die Pacht ? Oder würde man dann den Abbruch der Garage von dir verlangen ?

Naja, ich hab für die Garage ja auch etwas gezahlt und will sie nicht einfach kostenlos an die Stadt zurückgeben - wenn sich irgendwann mal entscheidet dass dort doch nichts gebaut wird könnten die sie einfach wieder verkaufen.

Die letzten Jahre war meine Strategie einfach so lange zu warten bis die Baupläne verworfen werden und ich das Ding verkaufen kann - aber weil die Pacht doch relativ hoch ist ist warten keine Dauerlösung.

Mir scheint, dein Problem ist ein anderes: Du willst der Stadt nicht einfach kostenlos etwas „zurückgeben“. Allerdings hast du das Geld wahrscheinlich nicht der Stadt gegeben … dementsprechend gibst du ihr keineswegs etwas in dem Sinne „kostenlos“ zurück, als würdest du ihr etwas schenken.

Die Garage, so wie ich sie mir vorstelle, steht und stand schon immer im Eigentum der Stadt, soweit sie wohl fest mit dem Grundstück verbunden ist. Was du deinem Vorgänger bezahlt hast, ist eine Sache zwischen dir und deinem Vorgänger; die Stadt hat damit nicht nur nichts zu tun, sondern dürfte sogar offiziell gegen solche Praktiken sein.

Irgendjemand hat die Kette einst begonnen und einfach mal dreist eine Ablöse vom glücklichen „Nachmieter“ verlangt. Und dieser glückliche Nachmieter wiederum hat ebenfalls „begonnen“, nämlich das Spiel überhaupt mitzuspielen; möglicherweise sogar schon seinerzeit in der Hoffnung, vom nächsten Nachmieter mindestens dasselbe, wenn nicht noch mehr Ablöse verlangen zu können.

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Guck doch lieber mal in deinen Pachtvertrag was dort zum Thema Rückgabe steht. Ist etwas vereinbart was mit Bauten auf dem Grund passieren soll.
Ist eine Ausgleichszahlung der Stadt vereinbart ? oder steht dazu nichts drin ?
Dann müsste man die Garage nämlich auf eigene Kosten abreißen.

Das ist bisher nie eingetreten, weil die Stadt immer einem Pachtübergang zustimmte und die Pächter untereinander Ablöse zahlten. Aber den letzten Pächter beißen dann die Hunde. Er muss bei endgültiger Kündigung abreißen.

Anmerkung. Zum vermieten ist der bauliche Zustand zu schlecht ? Aber kaufen soll es jemand ? Ich finde dass ist ein Widerspruch in sich.

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was sagt denn der Pachtvertrag zu deinem Ansinnen?

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Nur das Grundstück gehört der Stadt, die Garage selbst befindet sich im Eigentum des jeweiligen Eigentümers.

Mieten wird das niemand da kaum jemand Lust hat eine angemietete Garage zu renovieren - aber wenn sie entsprechend günstig zum Kauf angeboten wird findet sich sicherlich ein Hobbyhandwerker dafür.

Das weißt du woher?

https://dejure.org/gesetze/BGB/93.html
und
https://dejure.org/gesetze/BGB/94.html
sagen dazu vermutlich etwas anderes. Prosa-Erklärung:
https://www.juraforum.de/lexikon/grundstueck

Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen können beispielsweise Zäune oder Fertiggaragen aus Beton sein.

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Danke, sowas habe ich gesucht.

Was ich aber dann nicht verstehe ist, dass die Pächter der Garagen für deren möglichen Abriss sowie für deren Instandsetzung verantwortlich sind. Ein Garagennachbar z.B. hat bei der Stadt bemängelt dass die Dachrinne in seiner Garagenreihe nicht mehr vorhanden ist - die Stadt teilte ihm mit, dass er selbst dafür verantwortlich ist diesen Schaden zu beheben.

Nö. Es sind die Pächter des Grundstücks. Und die sind dafür verantwortlich, dass sich das Grundstück bei Rückgabe in dem Zustand befindet wie zum Beginn. Oder in dem, der vertraglich abgemacht ist.

Und damit hat die Stadt recht. Verpachten ist nicht vermieten, das ist ein kleiner Unterschied: