Garagenkauf ohne Notar?

Hallo,

ist jemand rechtlich gesehen der Eigentuemer der eine Garage nur mit einem normalen Vertrag kauft ohne diesen (aus Kostengruenden) vom Notar absegnen zu lassen?

Gruss

Desperado

Nö.
Hallo!

ist jemand rechtlich gesehen der Eigentuemer der eine Garage
nur mit einem normalen Vertrag kauft ohne diesen (aus
Kostengruenden) vom Notar absegnen zu lassen?

Der Vertrag ändert noch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Der Vertrag wäre, wenn er ohne Mitwirkung eines Notars erfolgt, nichtig.
Zur Eigentumsübertragung an einem Grundstück mit Garage ist wie bei allen Grundstücksgeschäften die Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung) vor dem Notar zu erklären, eine andere Möglichkeit des Eigentumserwerbs gibt es nicht, so dass man spätestens dann mit seinem nichtigen Vertrag zum Notar muss, der dann gleich neben der Auflassung auch einen neuen Vertrag beurkunden kann. Eine Eigentumsübertragung ohne Notar ist nicht möglich.

Gruß,

Florian.

Hallo,

ohne Notar wäre ein Erbbaupachtvertrag möglich. Aber damit hat man kein vollwertiges Eigentum, aber fast…

Mfg vom

showbee