Garagenmiete und Grundsteuer

Hallo liebe Experten!

Angenommen mein Vater vermietet Garagen und schließt gerade neue Mietverträge ab. Er würde darin aufnehmen wollen, dass die Garagenmiete sich erhöht, wenn die Grundsteuer sich erhöht (was wohl passieren soll).

Wie kann man das am besten umsetzen und formulieren? Bei dem großen Grundstück (2 ha) und den kleinen Garagen weiß ich gar nicht, wie hoch der Anteil an Grundsteuer an der Garagenmiete überhaupt ist.

Ich habe ihm vorgeschlagen, dass er ne Staffelmiete machen kann, hab aber auch keine Ahnung von dem Thema.

Wer hat denn hier mal ne gute Idee für mich?

Liebe Grüße
Diva

Hallo,

was spricht dagegen, die Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen, wie das in der Betriebskostenverordnung auch ganz prominent (nämlich in Ziffer 1 des §2 Betriebkostenverordnung) vorgesehen ist?

Gruß
C.

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Hi C_Punkt!

Ich hab noch nie gehört, dass man für eine Garage eine Betriebskostenabrechnung macht.
Dort wird kein Wasser verbraucht, keine Heizung - also für 45€ Garagenmiete würde ich mir auch nicht diesen Aufwand machen, dafür eine BK-Abrechnung überhaupt zu erstellen.

Bislang haben wir einen Mietpreis genommen, der einfach pauschal für die Benutzung der Garage war.

Inzwischen habe ich an anderer Stelle gelesen, dass für Garagen, die nicht zu einer Wohnung gehören (wie diese hier), die Grundsteuer gar nicht erhöht wird, zumindest nicht in Niedersachsen.

Das Problem liegt anscheinend darin, dass mein Vater es nicht hinbekommt, dem neuen Mieter zu sagen, dass er nicht den Freundschaftspreis des Vormieters übernehmen kann (hab ich heute aus einem Gespräch so rausgehört).

Aber danke für deinen Hinweis. Wobei: Ist das aus irgendeiner Garagenverordnung? Oder ist das eine Betriebskostenverordnung für Mietwohnungen? Wohnungen vermieten wir ja gar nicht mehr.

Danke jedenfalls!

Gruß, Diva

Hallo,

45 * 12 = 540. Warum sollte man sich dafür nicht die Mühe machen, ein Dokument zu erstellen, das dem Titel „Betriebskostenabrechnung für das Jahr“ zu geben und dann darunter den Betrag mit der Grundsteuer zu setzen und noch den Satz zu schreiben, dass der Mieter die 2,25 Grundsteuer freundlicherweise am nächste Monatsanfang zu überweisen hat. Das ganze schickt man dann - um Porto zu sparen per E-Mail an den Mieter.

Die Betriebskostenabrechnungen für Wohnung inkl. Stellplatz und Haus nehmen jährlich nicht mehr als 15 Minuten pro Objekt in Anspruch und darin ist die Kontrolle durch meine Frau schon enthalten. Für die Garage dürften 2 Minuten ausreichen und in Summe kostet das sicherlich nicht mehr Zeit als die wasserdichte Erstellung eines Vertrages mit Staffelmiete oder einer der anderen in Rede stehenden Konstruktionen.

Das ist DIE Betriebskostenverordnung. Sie gilt für alle Arten von Objekte, wenn man das denn vertraglich vereinbart. Die Aufnahme in den Mietvertrag hätte übrigens auch den Charme, dass man dadurch auch andere Betriebskosten abrechnen könnte, an die man derzeit vielleicht noch gar nicht denkt. Einen Hausmeister bspw., der sich irgendwann mal in ferner Zukunft um den Winterdienst kümmert, die Wartung des Garagentores oder die von der Gemeinde umgelegten Entgelte für Straßenreinigung usw.

Gruß
C.

Okay, kann ich verstehen. Aber mein Vater ist 93 und fängt jetzt bestimmt nicht mehr an, ein Betriebskostenabrechnung zu machen. Und, wie gesagt, die Grundsteuererhöhung findet für Garagenflächen gar nicht statt.

Danke dir für die Erläuterungen.

Die Grundsteuer wird doch auf eine komplett neue Berechnungsgrundlage umgestellt. Auch wenn die Hebesätze gleich bleiben würden, können sich andere Beträge ergeben.
Zudem frage ich mich wer es gewagt hat, pauschal für ein ganzes Bundesland eine Aussage zur Grundsteuerhöhe zu machen, wo diese doch von jeder Kommune selbst bestimmt wird.
Oder sollte es tatsächlich eine landesweite Regelung für Garagenanlagen geben?

Ich bin tatsächlich nicht völlig in der Geschichte drin, ich hab das halt von meinem Vater gehört und ein bisschen dazu gegoogelt, nachdem ich den Beitrag von C-Punkt gelesen hatte. Den Tab hab ich schon wieder geschlossen und bin jetzt zu müde, um das nochmal nachzusehen.
Es ist mir jetzt auch egal, mein Vater macht eh, was er will.
Aber danke für das Hintergrundwissen, das find ich ja schon immer das Tolle an wer-weiss-was.de.

Liebe Grüße
Diva

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