Garagenmieter unbekannt verzogen - Garageninhalt entsorgen?

Hallo,
angenommen ein Garagenmieter zahlt seit längerem keine Miete, reagiert nicht auf Mahnungen und ein Mahnbescheid kommt nicht an da der Garagenmieter unbekannt verzogen ist. Was kann der Vermieter machen um seine Garage wieder nutzen zu können?

Einfach das Zeug entsorgen ist nicht rechtens aber welche halbwegs vernünftige Möglichkeit gibt es die irgendwie im Verhältnis steht? (Damit meine ich dass der Vermieter nicht dreistellige Beträge für Anwalts- und Gerichtskosten ausgeben möchte nur um seine eigene Garage öffnen ein paar Sachen auf den Sperrmüll werfen zu dürfen).

Gruß und Dank
Desperado

Der Mahnbescheid ist bei Schuldnern unbekannten Aufenthalts eine schlechte Idee, da gerade dieser nicht öffentlich zugestellt werden kann. D.h. Rücknahme des MB, und Klage aufsetzen.

Wenn Zustellversuche auch nach Einholung einer Melde- und Postauskunft, sowie sonstiger zumutbarer Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthalts (was hierunter fällt, sehen die Gerichte höchst unterschiedlich) fehl gegangen sind, kann man mit entsprechender Begründung die öffentliche Zustellung beantragen. D.h. es wird dann ein Wisch bei Gericht ausgehängt, dass derjenige sich ein Schreiben abholen soll. Nach einem Monat gilt das Schreiben in Zivilsachen dann als zugestellt, und kann auf Basis der Klage ein Versäumnisurteil beantragt werden, dass dann wieder öffentlich zugestellt werden kann, …

Danke! Das klingt nach hohen Kosten und viel Aufwand…

War der Vermieter denn schonmal aufm Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnorts und hat dort nach einer allfälligen neuen Adresse des Mieters gefragt?

Noch nicht. Aber der Vermieter will nicht so viel Aufwand betreiben da beim Schuldner wahrscheinlich nichts zu holen ist, das Hauptanliegen des Vermieters ist die Garage zurück zu bekommen ohne enorme Schadensersatzforderungen und Strafanzeigen vom ehemaligen Mieter fürchten zu müssen.

Dann breche Garage auf, tausche Schloss aus, lagere die Sachen von erkennbar mehr Wert als Müll irgendwo bei Dir ein und hoffe darauf, der Mieter meldet sich nie mehr.
Risiko bleibt.

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Das geht auch nicht so einfach denn ein Nachbar des Vermieters hat erzählt dass dort auch ein abgemeldetes Auto drinsteht…

Na und ? dann muss das Auto eben auch "eingelagert, heißt, auf Privatgelände (wegen Abmeldung) abgestellt werden. oder Du mietest 2. Garage an und stellst den Wagen da unter oder lässt alles wie bisher und nutzt die 2. Garage für Dich.

Es ist nichts umsonst.

Und der Mieter der seit über einem Jahr nicht zahlt kann seinen Schrott bis die Welt untergeht unentgeltlich in der Garage lagern… Und da wundert sich noch jemand wieso in Deutschland die Mieten so hoch sind denn jeder Vermieter muss die Kosten für jahrelangen Rechtsstreit mit einkalkulieren.

Du und Ich können ja die Gesetze nicht ändern. Also entweder Du führst das reguläre Räumungsverfahren (zuerst ja einmal die Kündigung) durch oder räumst auf eigenes Risiko dort aus und nimmst Garage wieder in Besitz bzw. vermietest sie neu an dann hoffentlich zuverlässigeren Mieter.
Du kannst ja beim Öffnen abschätzen was der ungefähre Wert der Sachen in der Garage ist und welches Risiko man eingeht sollte dafür Schadenersatz verlangt werden. Oder ob man es überhaupt aufgewahren müsste.
Abgemeldetes Fahrzeug kann ja auch schlicht Schrott sein, wenn es sich nicht um einen Oldtimer handelt.
Übrigens, den Schadenersatz kann (darf) man ja gegen die Mietschulden und Verfahrenskosten gegenrechnen !

Noch eins, Adressenermittlung über die Meldebehörde am Ort geht heute auch meist online, man muss „nur“ vollen Namen, vollständige alte Adresse und möglichst auch Geb. Datum angeben können. Kosten sind gering, wenn die Suche nicht ausartet, weil zig mal umgezogen.

MfG
duck313

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EMA- und Post-Auskunft kosten nur kleines Geld und minimalen Aufwand. Ggf. bekommst Du darüber ja die nötige Anschrift um den MB doch noch zugestellt zu bekommen, und dann geht es recht schnell.

Wenn man einen MB korrekt ausgefüllt bekommt, könnte es einem ansonsten auch noch gelingen, das mit Hilfe gängiger Vorlagen in den Fließtext einer Klage zu bekommen. Solange man nicht mit Gegenwind rechnen muss, müssen ja nur das Bestehen des Vertrages (Kopie) und die aufgelaufenen Rechnungen und Mahnungen (Kopie) schlüssig dargelegt werden. Auf nicht ganz so triviale Zinsforderungen sollte man als Laie, der möglichst schnell ein VU haben will, gleich verzichten. Mit dem Nachweis, dass über EMA/Post/Nachfrage in der Nachbarschaft keine Adresse zu ermitteln war, sollte man auch die öffentliche Zustellung hin bekommen,

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