Garagentor gegen Einbruch versichern

Hallo zusammen,

bei uns in der Gegend werden in letzter Zeit gerne mal Garagen aufgebrochen. In meiner Hausratsversicherung ist zwar der Garageninhalt (sofern es sich um Hausrat handelt) gegen Diebstahl abgesichert, nicht aber die Reparatur des Tores, da die Garage nicht auf dem selben Grundstück wie meine Wonung steht (sondern 10m daneben, die Garagenhöfe haben hier sogar eigene Hausnummern).
Auch in der Gebäudeversicherung der Garage sind die Tore nicht mit drinnen, da es sich nicht um allgemeines Eigentum handelt. Die Tore gehören jedem Einzelnen.

Hat jemand eine Idee, wie man das Tor versichern kann bzw. in welcher Gesellschaft dieses in der Hausratversicherung inclusiv ist?

Für Tipps immer dankbar
Guido

Hallo Guido,

eine Garage gehört normalerweise zu einem Gebäude und kann somit auch wenn diese auf einem anderen Grundstück steht mitversichert werden.

Scheinbar wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die nicht alle möglichen Absicherungsbestandteile beinhaltet.

Sinnvoll wäre dann den Versicherer bzw. die Versicherungsbedingungen zu wechseln.

Auch in der Gebäudeversicherung der Garage sind die Tore nicht
mit drinnen, da es sich nicht um allgemeines Eigentum handelt.
Die Tore gehören jedem Einzelnen.

Tore sind immer Bestandteile der jeweiligen Garage.

Genauso wie eine Haustür zum entsprechenden Wohnhaus gehört.

Hat jemand eine Idee, wie man das Tor versichern kann bzw. in
welcher Gesellschaft dieses in der Hausratversicherung
inclusiv ist?

Dies dürfte bei allen Versicherungsunternehmen (Wohngebäudevers.)möglich sein.
Evt. ist ein Zusatz in der Versicherungspolice erforderlich.

Gruß Merger

Hallo

möchte nur ergänzen:
Einbruch bedeutet, dass der Vorsatz auch tatsächlich erfolgreich umgesetzt wurde

„Echte“ Einbruchschäden hatte ich bisher noch nicht - dagegen mehrmals Schäden durch Einbruch versuche.

In meinen sämtlichen Policen (für verschiedene Objekte) ist zwischenzeitlich auch „Vandalismus/Beschädigung durch unbefugte Dritte“ versichert (das war kostenlos oder gegen lachhaften Aufpreis erhältlich). Das beinhaltet dann auch (abgebrochene/nicht erfolgreiche) Einbruchversuche, Vandalismus, Graffiti und dergleichen.

Von daher würde ich bei einem etwaigen Versicherungswechsel (der in diesem Fall dann wohl über die Eigentümergemeinschaft/Verwaltung anzuregen ist > klingt nach WEG?) auch darauf achten …

Grüsse Rudi

Hallo Merger,

eine Garage gehört normalerweise zu einem Gebäude und kann
somit auch wenn diese auf einem anderen Grundstück steht
mitversichert werden.

Ja, die Frage ist halt wie?

Scheinbar wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die
nicht alle möglichen Absicherungsbestandteile beinhaltet.

Richtig. Geiz ist ja schließlich geil.

Sinnvoll wäre dann den Versicherer bzw. die
Versicherungsbedingungen zu wechseln.

Ja, das geht aber nur, wenn alle ungefähr 10 Eigentümer (darunter Kapitalanleger) zustimmen. Und selbst dann dauert das noch mehrere Jahre. Meine Hausratsversicherung dagegen kann ich recht kurzfristig ändern.

Tore sind immer Bestandteile der jeweiligen Garage.

Ja, aber die sind Sondereigentum, zu Deutsch: Mein Problem und nicht das der Allgemeinheit.

Dies dürfte bei allen Versicherungsunternehmen
(Wohngebäudevers.)möglich sein.

Ja, aber… s.o.

Trotzdem danke für Deine Infos
Guido

Hallo Rudi,

Einbruch bedeutet, dass der Vorsatz auch tatsächlich
erfolgreich umgesetzt wurde

Guter Einwand, da kann es durchaus Unterschiede geben.

In meinen sämtlichen Policen (für verschiedene Objekte) ist
zwischenzeitlich auch „Vandalismus/Beschädigung durch
unbefugte Dritte“ versichert (das war kostenlos oder gegen
lachhaften Aufpreis erhältlich). Das beinhaltet dann auch
(abgebrochene/nicht erfolgreiche) Einbruchversuche,
Vandalismus, Graffiti und dergleichen.

In meiner bisherigen Hausratsversicherung ist das nicht mit abgesichert, da die Garage auf einem anderen Grundstück steht (10m neben dem Wohnhaus, aber uninteressant). Und auch in der Gebäudeversicherung ist das nicht mit drin, was sich auch nicht so einfach ändern lässt. Denn: Ja, es handelt sich um eine WEG.

Danke für Deine Info
Guido

Hallo Guido,

Sinnvoll wäre dann den Versicherer bzw. die
Versicherungsbedingungen zu wechseln.

Ja, das geht aber nur, wenn alle ungefähr 10 Eigentümer
(darunter Kapitalanleger) zustimmen. Und selbst dann dauert
das noch mehrere Jahre.

Dann sollte man mal alle Eigentümer zusammentrommeln
und ihnen den Schaden wie Du ihn erlebt hast schildern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann keine Änderung gewünscht wird.
Wenn beim gleichen Versicherer soch ein Versicherungsschutz möglich ist,
kann dies sofort geändert werden.

Alternativ kann man bei verschiedenen Versicherungsunternehmen auch einen Neuantrag mit einer sogenannte Ergänzungsdeckung aufnehmen lassen.

Die Maximal-Laufzeit von Gebäudeversicherungen beträgt 3 Jahre.

Meine Hausratsversicherung dagegen
kann ich recht kurzfristig ändern.

ja - nur kannst Du darin keine Garagentore versichern.

Gruß Merger