Garagentor mit der App steuern?

Hallo,

ich will das Garagentor künftig auf Appbetrieb umstellen.

Ich habe eine Antriebssteuerung von Novoferm N423.

Ist es richtig, dass ich meinen Router um eine CCU2/CCU3 erweitern muss und in die N423 noch ein IP Modul einsetzen muss?

Funktioniert das mit dem Vodafone Router (1.5 Jahre alt)

Danke für Hilfe!!!

Es mag sein, dass es einen PoC oder eine entsprechende Anleitung oder Vorschlag gibt, diesen Torantrieb so umzubauen, dass er sich in eine Hausautomatisation mit Homematic einbilden lässt. Das bedeutet dann aber, dass Du mit der CCU eine vollständige Homematic Zentrale aufbaust. Das finde ich nur zur Steuerung eines Torantriebs per App übertrieben. Den Aufwand sollte man nur treiben, wenn man auch ansonsten Homematic einsetzen will. Nur für das Tor finden sich einfachere Lösungen auf Basis von Shelly und Co.
Und ja, die CCU funktioniert mit jedem Router bzw. braucht für dieses Szenario nicht einmal Internetzugang, wenn die Steuerung aus dem heimischen WLAN erfolgt.
BTW: Tore unbeaufsichtigt zu steuern erfordert offiziell diverse Sicherheitsmaßnahmen!

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Danke!

Es ist der Einstieg, vielleicht kommt da noch ganz viel…

Aber was ist denn die einfache Lösung, wie funktioniert das?

Wozu soll das dienen?

Das ist keine „Routererweiterung“, sondern ein externes Gerät, was man mit seinem Heimnetz verbindet.

Homematic IP benutzt 868 MHz als Übertragungsfrequenz, es sendet mit maximal 10 mW.
Dein Torsender benutzt 433 MHz, da dürfte er ebenfalls mit 10 mW senden (ich weiß nicht, was die Novoferm-Sender tatsächlich leisten).

Das IP-Modul ersetzt also die 433 MHz Übertragung durch eine solche mit 868 MHz, benutzt dabei aber ein bidirektionales Protokoll, so dass die Homematic Zentrale beim Ausbleiben einer Empfangsbestätigung erneut senden kann oder eine Fehlermeldung erzeugt. Ebenso wäre dadurch der Zustand es Tores abrufbar (theoretisch - ich kennen den Leistungsumfang der Novoferm-Module nicht).

Lichtschranke, Sicherheitsleiste. Wenn es zu einem Schaden kommt, weil die Anleitung missachtet wurde, dann zahlt die Haftpflicht voraussichtlich wegen grober Fahrlässigkeit nicht.

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Wenn Du vorhast zukünftig mehr mit Homematic zu machen, dann gehe diesen Weg. Einmal muss man den Tod des Invests in eine Smarthome-Zentrale sterben, warum also nicht jetzt? Homematic ist natürlich ein in sich recht geschlossenen System und nicht gerade der Billigheimer, aber es ist recht einsteigerfreundlich und stabil und man bekommt ein erprobtes System fürs Geld. Bzgl. deines Garagentores tippe ich hier auf einen einfachen Rollladenaktor, der in der Lage ist entweder Strom so zu schalten, dass der Motor das Tor schließt oder eben öffnet. D.h. die eingehende Phase wird entweder auf Ausgang 1 oder 2 geschaltet, oder kann auch ganz abgeschaltet werden. Letzteres kann man nutzen, um die Fahrten in beide Richtungen zeitlich zu begrenzen und sich nicht ausschließlich auf die Endschalter des Antriebs zu verlassen, wie das bei klassischen Rollladenschalter mit echter Schaltfunktion (ohne Feder, also nicht nur Taster, die so lange Strom fließen lassen, wie der Taster gedrückt ist), der Fall ist. Das ist dann zumindest eine gewisse Sicherheitsfunktion, dass bei einem Hindernis der Motor zumindest nach ein paar Sekunden ausschaltet und nicht ewig weiter läuft.

Billiger geht es definitiv auch auf vergleichbarem Niveau, also ohne an sich notwendige zusätzliche Sicherheitsfeatures. Aber das ist dann eher etwas für Leute die Spaß am Basteln haben. Es gibt von diversen Herstellern Microcontroller, teilweise schon mit passendem Relais und Gehäuse (z.B. Shelly), teilweise zur freien Konfiguration mit entsprechenden Komponenten wie ESP 8266 mit eingebautem WLAN-Modul, die man dann selbst auch eine kleine Platine mit den diskreten Komponenten löten muss. Dazu dann entweder mehr oder weniger fertige und nur noch hochzuladende und zu konfigurierende Software wie z.B. Tasmota, oder man macht sich selbst daran mit C++, Python, … ein paar Zeilen zu schreiben. Ist nicht wirklich aufwendig und kompliziert, aber setzt eben schon die Bereitschaft und den Willen voraus, sich damit etwas zu beschäftigen. Dann kann man da z.B. einen kleinen Webserver drauf implementieren, der eine Seite mit zwei Buttons „Tor auf“ und „Tor zu“ darstellt, den man dann als Shortcut auf dem Handy mit einem Touch erreichen und über WLAN oder von mir aus auch WAN und VPN o.ä. Konstrukte bedienen kann.

Mein 16-jähriger Sohn, der noch nicht mit Netzspannung experimentieren soll, hat sich so eine Automatisierung seines Rollladen gebaut, der über Servomotoren den montierten Schalter in der Wand bedient (ich hätte ihm auch einen Homematic Rollladenschalter spendiert, aber ich bin wahnsinnig stolz darauf, dass er sich selbst so eine Geschichte überlegt und sehr sauber realisiert hat, auch wenn die natürlich um drei Ecken durch die Brust ins Auge geht).

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Hat jetzt zwar nicht direkt mit der Frage zu tun, aber meines Wissens ist es doch so das eine vorhandene Haftpflichtversicherung immer zahlt wenn jemand geschädigt wurde. Ob aus versehen oder grob fahrlässig. Es kann doch nicht sein, daß jemand verletzt wird und auf seinem Schaden sitzen bleibt weil zb. die arme Oma 90 in ihrem Haus auf den garagentoröffner drückt und ihre Rente niemals zur Schadensregulierung ausreichen würde.
Da kann doch @Wiz eventl etwas zu sagen.

Bei der Kraftfahrerhaftpflicht ist das so - aber das Schließen des Garagentores gehört meiner Meinung nicht zum Betrieb eines KFZ. Bei der Privathaftpflicht glaube ich, dass die eine Zahlung verweigern kann.

Das ist zunächst einmal tatsächlich nur bei den Pflichtversicherungen, klassischer Fall Kfz-Haftpflicht so, wenn die Versicherung zumindest eine Kausalität der Verursachung und kein eine Zahlung ausschließendes Mitverschulden des Geschädigten, … feststellt. Das Garagentor fällt aber nicht in den Bereich einer Pflichtversicherung und daher kann hier eine private Haftpflicht gleich unmittelbar eine Zahlung ablehnen, wenn ihr rechtzeitig eine gravierende Pflichtverletzung des Schädigers bekannt wird. Zahlt sie dennoch und wird erst im Nachhinein bekannt, dass die Versicherung nicht hätte leisten müssen, kann sie den Versicherungsnehmer immer in Regress nehmen. Im Fall der Kfz-Haftpflicht allerdings nur bis € 5.000,–

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Ich habe mir gerade ein Video von Novoferm angesehen. Kommando zurück bzgl. PoC und Co. Der Laden bietet tatsächlich eigene Aufsteckmodule an, die etwas mehr als ein Rollladenaktor können (z.B. einen Luftfeuchtigkeitssensor und die im Motor eingebaute Beleuchtung ansteuern) und wenn ich das richtig verstanden habe, haben die dann einerseits auch eine eigene App dafür, andererseits arbeitet man über Standards wie Homematic und ist eine Einbindung hierin möglich. Das wäre zwar auch alles mit einem kleinen Microcontroller, etwas Kleinkram drum herum und ein paar Zeilen Code machbar. Aber so hat das Ding dann doch schon einen gewissen „Mehrwert“.