Garagenverordnung kontra Hausordnung

Hallo allerseits,
kann mir jemand sagen, ob eine Hausordnung die Lagerung von Gegenständen in der Tiefgarage eines Wohnhauses anders regeln kann als die Garagenverordnung aussagt?
Laut Garagenverordnung (Badenwürttemberg)ist das Lagern von Autozubehör( Reifen, Hardtop) auf dem eigenen Stellplatz erlaubt.
Laut Hausordnung aber untersagt! Was ist jetzt relevant?
Kann die Hausordnung die allgemeine Garagenverordnung außer Kraft setzen? Was ist da rechtens?
Vielen Dank vorab für viel input!!!

Hallo Michaele,

die Hausordnung steht in privaten Verträgen über der Garagenverordnung. Bei dieser Konstellation hat aber der Vermieter ein Problem. Er muss Dir im Rahmen der von Dir angemieteten Räume die Lagerung von Reifen ermöglichen. Er wird daher die Hausordnung wohl kaum für die Garage anwenden.

Gruss Günter

kann mir jemand sagen, ob eine Hausordnung die Lagerung von
Gegenständen in der Tiefgarage eines Wohnhauses anders regeln
kann als die Garagenverordnung aussagt?
Laut Garagenverordnung (Badenwürttemberg)ist das Lagern von
Autozubehör( Reifen, Hardtop) auf dem eigenen Stellplatz
erlaubt.
Laut Hausordnung aber untersagt! Was ist jetzt relevant?
Kann die Hausordnung die allgemeine Garagenverordnung außer
Kraft setzen? Was ist da rechtens?
Vielen Dank vorab für viel input!!!

Lieber Günter,
zunächst vielen Dank für deine Antwort.
Kannst du mir auch sagen, ob irgendjemand mein Eigentum von diesem Platz entfernen darf, ohne mir eine andere Möglichkeit der Lagerung aufzuweisen(außer Keller, der sehr klein ist und ein sperriges Hardtop nicht fassen kann)?
Grüßle Michaela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michaele,

Kannst du mir auch sagen, ob irgendjemand mein Eigentum von
diesem Platz entfernen darf, ohne mir eine andere Möglichkeit
der Lagerung aufzuweisen(außer Keller, der sehr klein ist und
ein sperriges Hardtop nicht fassen kann)?

Nein, auf keinen Fall. Dies nennt man „verbotene Eigenmacht“.

Gruss Günter