Garantie

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe im November 2012 eine Benzinsäge im Baumarkt gekauft. Diese hat mittlerweile einen Defekt weswegen ich das Gerät gestern gegen ein Neuteil umgetauscht habe. Nun hat mir der Berater im Markt erklärt, daß die Gewährleistung des neuen Gerätes, obwohl erst gestern erhalten, ebenfalls im November 2012 zu laufen begonnen hat, da die Gewährleistung vom Originalgerät auf das Umtauschgerät übergegangen sei.

Ist das richtig so?

Danke für Antwort, Info sowie Mühe

Gruß Robert

Hallo Robert

Ja, das ist richtig.
Gruß
KT

Ja, das ist im Gesetz als Nachbesserung beschrieben, so weit ich weiß.

Hallo, danke für die Antwort!. Gruß robert

Hallo, danke für die Antwort. Gruß Robert

Ja, das ist im Gesetz als Nachbesserung beschrieben, so weit
ich weiß.