Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im November 2012 eine Benzinsäge im Baumarkt gekauft. Diese hat mittlerweile einen Defekt weswegen ich das Gerät gestern gegen ein Neuteil umgetauscht habe. Nun hat mir der Berater im Markt erklärt, daß die Gewährleistung des neuen Gerätes, obwohl erst gestern erhalten, ebenfalls im November 2012 zu laufen begonnen hat, da die Gewährleistung vom Originalgerät auf das Umtauschgerät übergegangen sei.
Ist das richtig so?
Danke für Antwort, Info sowie Mühe
Gruß Robert