Hallo,
Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.
Die Gewährleistung kann nicht an Bedingungen wie „Montage durch Fachpersonal“ geknüpft werden.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Wenn in den Bedingungen geregelt ist, dass die Montage durch Fachpersonal erfolgen muss, besteht auch nur dann ein Garantieanspruch.
Gruß
S.J.
Hi, hab mir eine Zündspule für meinen Getz gekauft und auf der
Rechnung steht, das auf elektronische Bauteile nur bei Montage
durch Fachpersonal Garantie gegeben wird. Meine Frage dazu
wäre, ob ich das bei einer x-beliebigen freien Werkstatt
machen darf um mein Anspruch auf Garantie nicht zu verlieren,
oder ob es dann auch unbedingt der Hyundai Händler persönlich
sein muss?
Interessant wäre für mich auch zu wissen, ob es eine
Möglichkeit auf Garantie gibt, wenn ich es selbst einbaue,
weil ich es durchaus könnte?